Mündliche Zusage verbindlich?

Hallo!
Wenn jemandem über einen Makler eine Wohnung mündlich zugesagt wurde, kann der Vermieter sich dann doch noch anders entscheiden, oder hätte er Schwierigkeiten zu erwarten (z.B. weil der Mietinteressent seine alte Wohnung wegen der mündlichen Zusage gekündigt hat)? Müsste eine solche Absage begründet werden? Oder ist bis zur Vetragsunterzeichnung alles unverbindlich? Wie lange könnte man von einem unterschriebenen Mietvertrag noch zurücktreten?
Welche Rechte/Befugnisse hat ein Immobilienmakler, der sich selbst auf eine Wohnungsanzeige gemeldet hat, um diese zu vermitteln, dazu auch die Einwilligung, aber keinen wirklichen Auftrag vom Vermieter bekommen hat?
Für Antworten vielen Dank im Voraus!
Liala

Hallo!
Wenn jemandem über einen Makler eine Wohnung mündlich zugesagt
wurde, kann der Vermieter sich dann doch noch anders
entscheiden,

Nur die Vermieter kann verbindlich zusagen der Makler nicht.

oder hätte er Schwierigkeiten zu erwarten (z.B.
weil der Mietinteressent seine alte Wohnung wegen der
mündlichen Zusage gekündigt hat)? Müsste eine solche Absage
begründet werden? Oder ist bis zur Vetragsunterzeichnung alles
unverbindlich?

Jein ist eine Beweisfrage

Wie lange könnte man von einem unterschriebenen
Mietvertrag noch zurücktreten?

Überhaupt nicht — unterschrieben ist unterschrieben

Welche Rechte/Befugnisse hat ein Immobilienmakler, der sich
selbst auf eine Wohnungsanzeige gemeldet hat, um diese zu
vermitteln, dazu auch die Einwilligung, aber keinen wirklichen
Auftrag vom Vermieter bekommen hat?

Braucht er nicht
wichtig ist das seine Bemühung zum Abschluss des Mietvertrages führte.

Jakob

Für Antworten vielen Dank im Voraus!
Liala