mündliche zusage vom vermieter für eine

… Wohnung bindend?
Meine Tochter hat sich mit ihrem Mann und mir eine Wohnung angesehen und der Vermieterin gegenüber zugesagt, dass sie diese Wohnung nehmen. Darauf hin kündigten sie, die gesetzliche Kündigungsfrist einhaltend, ihre jetzige Wohnung.
Nun nahm die Vermieterin ihre mündliche Zusage zu dieser Wohnung wieder zurück, mit der Begründung, sie wolle sie doch anders nutzen.
Muss die Vermieterin ihr Versprechen einhalten?

Hi
Ja da ein Mietvertrag so denn dieser unter Zeugen eine Einigung erreicht hat, und sie waren zu dritt, auch mündlich abgeschlossen werden kann. Die gilt auch für Zeitverträge, die nicht länger wie ein Jahr laufen. Solltet ihr einen Mietvertrag abgeschlossen haben der jedoch länger wie ein Jahr und maximal 5 Jahre gelten sollte, dann hätte der Mietvertrag schriftlich abgeschlossen werden müssen. Einen zeitlichen Mietvertrag von länger wie 5 Jahren ist nicht zulässig. Sie muß Ihnen nun zwar nicht die Wohnung grundsätzlich geben ist jedoch aus dem erfolgten Vertrauensschaden der zweifellos entstanden ist Schadensersatzpflichtig. Das kann sein das Sie weiterhin irgendwohin fahren müssen und Wohnungen anzusehen, oder einen MAkler erneut beauftragen oder oder oder… Anzeigenkosten usw. Das kann teuer werden. wichtig jedoch ist die Beweißbarkeit…
Gruß Peter

Solange kein Mietvertag zustandegekommen ist, kann die Vermieterin mit ihrem Eigentum verfahren wie sie möchte. Es ist anzunhemen, dass für eine solche anderslautende Entscheidung wichtige Gründe vorlagen, die in den persönlcihen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Mietbewerber insgesamt den Ausschlag für eine solche Entscheidung gegeben haben.

pech. ohne unterschrift kein mietvertrag

Auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist gültig. Nur wird es schwer zu beweisen, dass das Verspechen bereits ein Vertrag sein soll.