Mündliche Zusage vom Vermieter -Rückzieher?

Guten Tag,

ich habe ein kleines Problem:

ich habe vor kurzem ein Angebot bekommen eine neue Wohnung zu beziehen und habe mich daraufhin mit meinem Vermieter getroffen. Ich habe ihm die Situation erläutert und ihm angeboten einen Nachmieter vorzustellen. Er war einverstanden und auch mit meinem Bekannten und sagte uns dann mündlich zu. Mein Bekannter hat daraufhin seine Wohnung gekündigt. Im Raum stand noch die Auszahlung der Kaution, mein Vermieter behauptete dass es keine Kaution gegeben hätte (merkwürdig oder) In meinen Unterlagen fand ich jedoch die Kontoauszüge, die ich ihm dann vorlegte. Damit war alles erledigt, dachte ich. Er schickte meinem Bekannten dann den Mietvertrag, den er dann unterschrieben zurück gab.
Jetzt bekam ich jedoch ein Schreiben in dem er mir mitteilt, dass er den Vertrag nicht gegenzeichnen will, weil er meinem Bekannten nicht vertraut. Super. und mich darauf hinweist, dass ich doch die Kündigungsfrist einhalten soll. Was soll das? Will er mir bloß das Leben schwer machen?
Ich muss erwähnen, dass dieser Mann bereits i früheren Jahren etwas dubios war. Ich hatte mal eine Nebenkostenabrechnung bekommen von über 530,- (ich habe ein 1-Zimmer-Appartment ohne Spülmaschine und damals noch ohne Waschmaschine). Ich habe Klage eingereicht und es wurde festgestellt, dass er mir zuviel berechnet hatte (Im endeffekt waren es nur 30,- )
Kann der Vermieter mit der Aussage durchkommen „er vertraue meinem Bekannten nicht“ obwohl er ihn bereits kennengelernt hatte und sein OK gab und ihm dann den Mietvertrag zuschickte? Wie ist das möglich. Bitte helft mir! Ich werde wahrscheinlich einen Anwalt einschalten, aber ich will wissen ob ich überhaupt Chancen habe. Danke
Saraai

hi

sorry, aber das war sehr dumm. Man kündigt nicht eine Wohnung, ohne einen schriftlichen, von beide Parteien unterschriebenen Vertrag zu haben.

lisa

Liebe Lisa,

danke für die Antwort, du hättest jedoch etwas ausführlicher sein können. ich weiß selbst dass ich es hätte besser machen können. es geht um die tatsache, dass er mit einem nachmieter einverstanden war (eine freundin vvon mir hatte dasselbe mit einem vermieter und hatte jedoch keine probleme) und p.s. ich brauche keinen unterschriebenen VERTRAG, nur ein schriftliches Schreiben um meine Kündigung festzumachen. Da er mir aber bei dem Gespräch versichert hatte, dass er mit dem NAchmieter einverstanden war, hätte sich die Sache mit einem neuen Vertrag geklärt (Auskunft vom Anwalt)

Naja, wir werden sehen.

Frohe Weihnachten!

Hi Saraai,
ich würd sagen, wenn der Vermieter den Vertrag unterschrieben zu deinem Bekannten geschickt hat, ist das verbindlich. Denn wäre es andersrum, könnte dein Bekannter auch nicht vom Vertrag zurücktreten. allerdings könnte der Mieter von einer bestimmten Klausel Gebrauch machen. Und zwar kann ein Mietverhältnis von seiten des Vermieters gekündigt werden, wenn er die Räumlichkeiten für seine Verwandtschaft braucht. Allerings würde ich mir an er Stelle deines Bekannten überlegen dort einzuziehen. Denn wenn ein Vermieter jemanden nicht in Haus haben will, findet er Mittel und Wege.
Gegen eine Kündigungsfrist kannst du leider nichts machen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter von dir akzeptieren muss. Selbst wenn er es dir mündlich zugesagt hat. Schalte im zweifelsfall lieber einen Anwalt ein. Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
lG Campi

Ich meinte natürlich, dass der VERmieter die Option mit der Verwandtschaft hat und daher ein bestehendes Mietverhältnis kündigen kann…Sorry!

Hallo Saraai,
hier ist Silvia,
Sorry das ich mich erst jetzt melde, ich hatte seid November kein Internet-Zugang mehr.
Soweit ich weiß, darf der Vermieter dir 3 Nachmieter ablehnen. Danach ist es sein Problem, da du dein Möglichstes getan hast um Nachmieter zu bringen.
Hoffe ich konnte Dir ein bischen weiterhelfen!
Liebe Grüße und freue mich auf antwort.
Silvia