Hallo,
angenommen, jemand bewirbt sich auf einen Arbeitsplatz und erhält ihn prompt. Es wird sich zunächst mündlich darauf geeignet, zum soundsovielten ersten des Monats anzufangen. Der zukünftige AN füllt einen Personalbogen aus und überreicht ihm den AG. Dieser sagt, der Arbeitsvertrag wird in den kommenden Wochen irgendwann unterzeichnet.
In der zwischenzeit hat unser motivierte zukünftige AN ein viel attraktivieres Jobangebot mit besseren Konditionen gefunden und würde viel lieber dort anfangen.
Frage wäre jetzt: kann AG Nummer Eins dem AN irgendwie deswegen ans Bein pinkeln? Schließlich hat dieser ja bisher noch keinen rechtsgültigen Arbeitsvertrag unterschrieben und nur einen Standard Personalbogen ausgefüllt,
fragt sich in diesem fiktiven Beispiel der Levi