Mündliche Zusagen bindet?

Hallo,
einem Arbeitnehmer wird während des Einstellungsgespräches, und auch immer wieder nachher, Extraleistungen (Firmenwagen, Handy ect.) in Aussicht gestellt.
Muss sich der Arbeitgeber daran halten?

Vielen Dank.

Hi!

einem Arbeitnehmer wird während des Einstellungsgespräches,
und auch immer wieder nachher, Extraleistungen (Firmenwagen,
Handy ect.) in Aussicht gestellt.

In Aussicht gestellt oder fest zugesagt?

LG
Guido

In Aussicht gestellt oder fest zugesagt?
Guido

Nun, so viel wie ich weiß -:smile: ist dem Arbeitnehmer Firmenwagen und Handy in Aussicht gestellt worden.
Bedingung war, das der Arbeitnehmer sich angegiert und einbringt.
Der Arbeitnehmer hat sich ME über Jahre hinweg sehr angegiert und eingebracht.

Eine andere Sache wurde dem Arbeitnehmer jedoch fest zugesagt:
Der Arbeitnehmer hat einen nebenberuflichen Referendar-Job aufgegeben, um beim Arbeitgeber mehr Überstunden zu machen. Der Arbeitgeber sagte zu, das das Referendar-Honorar (150€/Monat) auf jedenfall ersetzt wird.

Erich

Hi!

Nun, so viel wie ich weiß -:smile: ist dem Arbeitnehmer Firmenwagen
und Handy in Aussicht gestellt worden.
Bedingung war, das der Arbeitnehmer sich angegiert und
einbringt.
Der Arbeitnehmer hat sich ME über Jahre hinweg sehr angegiert
und eingebracht.

Also keine feste Zusage und solch eine subjektiv beurteilbare Messgröße - geschenkt!

Eine andere Sache wurde dem Arbeitnehmer jedoch fest zugesagt:
Der Arbeitnehmer hat einen nebenberuflichen Referendar-Job
aufgegeben, um beim Arbeitgeber mehr Überstunden zu machen.
Der Arbeitgeber sagte zu, das das Referendar-Honorar
(150€/Monat) auf jedenfall ersetzt wird.

Nun:
Ist im fiktiven Fall eine Schriftformklausel im Arbeitsvertrag eingebaut („Sämtliche Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform“)?
Dann ist es klar nein.
Ansonsten gibt es da wohl das Problem mit der Beweisbarkeit - ein Anspruch könnte entstanden sein.

Ein Betriebsrat könnte helfen, soweit er vorhanden ist.

LG
Guido

Ich habe mich mal selbst off-topic entschärft [Guido,MOD]

Nun, so viel wie ich weiß -:smile: ist dem Arbeitnehmer Firmenwagen
und Handy in Aussicht gestellt worden.
Bedingung war, das der Arbeitnehmer sich angegiert und
einbringt.
Der Arbeitnehmer hat sich ME über Jahre hinweg sehr angegiert
und eingebracht.

Also keine feste Zusage und solch eine subjektiv beurteilbare
Messgröße - geschenkt!

Subjektiv? Das wäre die Frage:
Überstunden, Jeden Urlaub in den Betrieb. Trotz Krankenschein gearbeitet. Häufig keine Mittagspause.

Hm. Das heißt, das ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alles versprechen kann was er will. Der AN rackert sich ab, und der AG muss sich nicht dran halten. Ist das nicht Ausbeutung?
Bei dem erwähnten Arbeitnehmer waren diese Zusagen ein Entscheidungskriterium einen anderen Job abzusagen.

Eine andere Sache wurde dem Arbeitnehmer jedoch fest zugesagt:
Der Arbeitnehmer hat einen nebenberuflichen Referendar-Job
aufgegeben, um beim Arbeitgeber mehr Überstunden zu machen.
Der Arbeitgeber sagte zu, das das Referendar-Honorar
(150€/Monat) auf jedenfall ersetzt wird.

Nun:
Ist im fiktiven Fall eine Schriftformklausel im Arbeitsvertrag
eingebaut („Saämtliche Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit der
Schriftform“)?

Muß ich mal nachsehen.

Ein Betriebsrat könnte helfen, soweit er vorhanden ist …

Kein BR.

Hallo Erich,

Also keine feste Zusage und solch eine subjektiv beurteilbare
Messgröße - geschenkt!

Subjektiv? Das wäre die Frage:
Überstunden, Jeden Urlaub in den Betrieb. Trotz Krankenschein
gearbeitet. Häufig keine Mittagspause.

Ja. Subjektiv.
Theoretisch könnte ich jeden einzelnen Punkt davon auch negativ deuten…

Überstunden… bekommt seinen Job nicht in der üblichen Zeit geregelt
Im Urlaub im Betrieb… unterstreicht die aussage von vorher
Trotz Krankenschein gearbeitet… war demnach eher doch nicht krank
Keine Mittagspause… macht dem als AG sogar noch Probleme wenn das mal kontrolliert werden sollte

Sicherlich wird dies wohl kaum so gesehen, zeigt aber dass das nicht der Massstab für gute Leistung sein kann. Gute Leistung ist das Ergebnis der Arbeit und nicht die Anwesenheit als solches.

Hm. Das heißt, das ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alles
versprechen kann was er will. Der AN rackert sich ab, und der
AG muss sich nicht dran halten. Ist das nicht Ausbeutung?
Bei dem erwähnten Arbeitnehmer waren diese Zusagen ein
Entscheidungskriterium einen anderen Job abzusagen.

„In Aussicht gestellt“ hat nichts mit „Versprochen“ gemein.

Ein Betriebsrat könnte helfen, soweit er vorhanden ist …

Kein BR.

Was zu erwarten war…

Gruss Ivo

Hallo,
ich danke euch allen für eure Meinungen.

Werde mal darüber brüten.

Herzlichnen Dank!

Erich

Hallo,

Ist im fiktiven Fall eine Schriftformklausel im Arbeitsvertrag
eingebaut („Sämtliche Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit der
Schriftform“)?
Dann ist es klar nein.

Kleiner Tip: Diese Schriftformklausel hindert die Parteien keineswegs daran, den Vertrag mündlich abzuändern. Denn vereinbaren die Parteien formlos eine Vertragsänderung, so wird davon ausgegangen, dass sie ein ursprünglich festgelegtes Schriftformerfordernis für solche Änderungen zugleich mit abbedungen haben (was aufgrund der Vertragsfreiheit selbstverständlich in ihrer Macht liegt).

Lediglich die zusätzliche Formulierung: „[…] Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst“ wird als sichere Festlegung des Schriftformerfordernisses angesehen, wobei das (zu Recht) auch strittig ist, denn konsequenter Weise kann dieser Zusatz ebenfalls einvernehmlich abbedungen werden.

Das gilt natürlich da nicht, wo die Schriftform durch Gesetz vorgeschrieben ist (aber in diesen Fällen bedürfte es natürlich auch keiner eigenen Schriftformklausel).

Gruß
Dea

Danke!
Hi Dea!

Das muss ich jetzt erst mal sacken lassen und mir heute abend in Ruhe geben :smile:

Danke aber für die Aufklärung, denn für mich war das bislang immer völlig klar…

LG
Guido

Lediglich die zusätzliche Formulierung: „[…] Dies gilt auch
für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst“ wird
als sichere Festlegung des Schriftformerfordernisses
angesehen, wobei das (zu Recht) auch strittig ist, denn
konsequenter Weise kann dieser Zusatz ebenfalls einvernehmlich
abbedungen werden.

Eben. Da wundere und frage ich mich: Mit welchen Argumenten arbeitet die Ansicht, welche die Wirksamkeit dieser Vereinbarung bejaht?

Levay

Eben. Da wundere und frage ich mich: Mit welchen Argumenten
arbeitet die Ansicht, welche die Wirksamkeit dieser
Vereinbarung bejaht?

Verdammt gute Frage. Ich weiß es ebenfalls nicht, jedenflass wurde uns das gleich zu Beginn in der Kanzlei gesagt, dass wir es so machen sollten, und alle anderen machen es auch so. Noch hatte ich so einen Fall ja nicht bei mir… :smile:

Nunja, letztlich könnte man aber auch darüber nachdenken, dass die Parteien, so man ihnen ja im Rahmen der Gesetze die unbegrenzte Vertragsfreiheit zuspricht, sich auch dahingehend einigen können, dass einige Regelungen eben später nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Dann wäre die einfache Schriftformklausel eben eine normale und reversible Regelung und die erweiterte eine später nicht änderbare Vereinbarung. Wenn es die Parteien eben so wollen…

Ob eine solche Selbstgeißelung rechtlich machbar ist, weiß ich nicht. Den Ansatz halte ich jedenfalls dogmatisch nicht für gänzlich unmöglich, habe mich aber damit nicht näher beschäftigt.

Gruß
Dea