Angenommen man kauft jemandem (z.B. Stiefsohn) ein Auto welches aber nicht als Geschenk betrachtet werden kann.
Der Käufer übernimmt den Kauf des Autos und vereinbart mit dem Nutzer ,also Stiefsohn,dass der Nutzer für die weiteren Zahlungen ( Kfz-Steuer,
Versicherung usw. selbst aufkommen muss.
Die Aufwendungen werden aber vom Konto des Käufers monatlich abgebucht.
Nun verlangt der Käufer des Autos die Rückzahlung des aufgelaufenen Betrages.
Der Nutzer des Autos stellt sich quer und reagiert gar nicht und will davon nichts wissen.
Gibt es hierbei rechtliche Möglichkeiten ?
Danke im voraus für Eure Antwort.
Hallo,
es gibt die normalen Möglichkeiten des Schuldrechtes.
Also - mahnen - klagen - vollstrecken.
Auch besteht sicher die Möglichkeit, die Herausgabe des Autos zu verlangen - auch nach mahnen - klagen - vollstrecken.
Hallo,
auf wen ist das Auto angemeldet. Ich es der Käufer, Auto einfach abmelden. Ist es der Beschenkte, Lastschrift einfach widerrufen und der Versicherung und Steuerbehörde die Änderung mitteilen.
Die holen sich dann Ihr Geld schon, oder lassen das Auto von Amts wegen stilllegen.
Gruß Günter