Hallo, Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, eine Partei zieht nun aus und somit habe ich eine telefonnische Zusage (unter Zeugen) meines Vermieters bekommen das ich die Garage des ausziehenden Mieters bekomme! Nun währe auch eine andere Mieterin auf die Garage scharf und hat somit meinen Vermieter angerufen und behauptet, das ich ihr gesagt hätte das ich diese nun doch nicht benötige und sie die Garage nun haben möchte!
Der Vermieter hat ihr nun ohne rücksprache mit mir die garage zugesagt!
Kann ich nun nachwievor so vorgehen wie mit dem Vermieter besprochen, das ich die Garagefernbedienung vom jetzigen Besitzer entgegen nehme, und ab den zeitpukt die Mehrmiete zu bezahlen??
bitte um hilfe!!!
Hallo,
ich bin kein Jurist o.ä. hab nur Probleme mit meinen Nachbarn… aber wenn ichs recht weiß, geht ohne schriftliches gar nichts. Dein Vermieter hat dir die Garage zwar mündlich zugesichert, aber solange nichts schriftlich festgehalten und von beiden Pateien unterschrieben wurde, ist das nicht rechtskräftig, es sei denn dein Vermieter verlangt von dir das Geld für besagte Garage, dann zahlst du dafür ja( aber ihm einfach das Geld überweisen ohne das er dich dazu aufgefordert hat geht auch nicht). Woher weißt du dass denn, dass deine Nachbarin die Garage haben will und sich darüber mit dem Vermieter unterhalten hat? haben deine Nachbarin und dein Vermieter das schriftlich festgehalten?
Tut mir leid, kann dir leider nicht weiterhelfen
lg
Renate
Mein Vermieter sagte mir bei der zusage das ich ab dem moment wo ich die vernbedienung übernehme einfach die mehr miete dafür überweisen soll!
hast du was schrifltiches? Wenn nicht kannst du dich nicht darauf berufen, rein rechtlich. Sprich doch einfach nochmal mit deinem Vermieter und frag ihn wie das jetzt mit der Garage ist. Ist, denke ich das einfachste.
Sehr geehrter Wer-Weiß-Was-Nutzer,
die Nachmieterin und Ihre neue Nachbarin hat Ihren Vermieter in eine unangenehme Situation gebracht. Sie sollten sich zunächst mit Ihr auseinandersetzen und versuchen die Sache zu klären. Eventuell verzichtet die Dame ja freiwillig wieder auf den Platz, bevor sie aufgrund ihrer Eigenmächtigkeit und Dreistigkeit vor dem Vermieter das Gesicht verliert. Ansonsten würde ich mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und mein Interesse an der Garage erneuern.
Geht Ihre Anmietung schief, ist die Sache sicherlich sehr ärgerlich. Sie sollten aber bedenken, dass Sie mit allen Beteiligten gut auskommen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas W.
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Kann dir da leider nicht viel weiterhelfen aber vielleicht solltes du dich mal mit dem Vermieter und der anderen Mieterin treffen und über die Angelegenheit reden. Normalerweise gilt eine mündliche Absprache genau wie eine schriftliche.
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