Ein Arbeitnehmer arbeitet im öffentlichen Dienst, hat momentan einen befristeten Arbeitsvertrag (bis Ende Juni). Sein Vorgesetzter sagt zu ihm es würde zu einer Fortsetzung des Vertrages kommen, und zwar zu einer Verlängerung um ein Jahr (wissenschaftlicher Assistent). Leider hat er bisher noch keinen Vertrag bekommen. Er sollte schon zum 1.3. diesen bekommen haben.
Ist eine mündliche Zusage des Vorgesetzten bindend?
Kann der Arbeitnehmer nach Ablauf seines Vertrages, sich auf die mündliche Zusage der Verlängerung verlassen und am 1.Juli trotzdem zur Arbeit antreten, auch ohne schriftlichen Vertrag?
Was passiert wenn der Arbeitnehmer sich auf eine Zusage verlassen hat, nach dem 1. Juli eine Woche weiterarbeitet, ist er dann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis?
Müsste er dann einen befristeten Vertrag unterschreiben?
Ist eine mündliche Zusage des Vorgesetzten bindend?
befristete verträge sind immer schriftlich zu vereinbaren, eine mündliche zusage ist nciht rechtskräftig
Kann der Arbeitnehmer nach Ablauf seines Vertrages, sich
auf die mündliche Zusage der Verlängerung verlassen und am
1.Juli trotzdem zur Arbeit antreten, auch ohne schriftlichen
Vertrag?
würde ich machen, habe ich auch gemacht, der vertrag wandelt sich ab diesem tag automatisch in einen unbefristeten vertrag mit gleichen konditionen
Was passiert wenn der Arbeitnehmer sich auf eine Zusage
verlassen hat, nach dem 1. Juli eine Woche weiterarbeitet, ist
er dann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis?
Müsste er dann einen befristeten Vertrag unterschreiben?
ich denke das ist gehoppt wie gesprungen: kündigen kann der AG auch ein unbefristetes arbeitsverhältnis - also man kann den auch nachher noch unterschreiben…
Ist eine mündliche Zusage des Vorgesetzten bindend?
befristete verträge sind immer schriftlich zu vereinbaren,
eine mündliche zusage ist nciht rechtskräftig
Oje, oje: wenn die Befristung nicht schriftlich erfolgt, ist sie unwirksam. Der AN steht dann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Hat denn übrigens der Vorsetzte auf dem bisherigen Arbeitsvertrag als Vertreter des AG unterschrieben oder nur unter „sachlich und rechnerisch richtig“ (da unterschreiben an der Fakultät, an der ich war, selbst Professoren)? Das könnte von Bedeutung sein, weil der AN dann davon ausgehen muss, dass diese Person auch für den nächsten Vertrag keine Vertretungsmacht hat.
Kann der Arbeitnehmer nach Ablauf seines Vertrages, sich
auf die mündliche Zusage der Verlängerung verlassen und am
1.Juli trotzdem zur Arbeit antreten, auch ohne schriftlichen
Vertrag?
würde ich machen, habe ich auch gemacht, der vertrag wandelt
sich ab diesem tag automatisch in einen unbefristeten vertrag
mit gleichen konditionen
Was passiert wenn der Arbeitnehmer sich auf eine Zusage
verlassen hat, nach dem 1. Juli eine Woche weiterarbeitet, ist
er dann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis?
Müsste er dann einen befristeten Vertrag unterschreiben?
ich denke das ist gehoppt wie gesprungen: kündigen kann der AG
auch ein unbefristetes arbeitsverhältnis - also man kann den
auch nachher noch unterschreiben…
Und wenn der AN dann schon allgemeinen Kündigungsschutz hat (also mehr als sechs Monate beschäftigt ist? Und wenn er gar irgendeinen Sonderkündigungsschutz genießt? Dann bekommt das tatsächlich Bedeutung.
Richtig ist, dass der AN in einem unbefristeten Beschäfitungsverhältnis steht, wenn das Arbeitsverhältnis mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird und der AG nicht unverzüglich widerspricht. Einen befristeten Vertrag muss der AN dann nicht mehr unterschreiben.