Guten Tag, folgende Situation: Arbeitnehmer (AN) hatte nach Vorstellungsgespräch die schriftliche Vereinbarung, dass AN zuerst 2-5 Monate auf 400€ Basis arbeitet und danach die Aufstockung auf eine Halbtagsstelle erfolgen würde. Kurz vor Ende der ersten beiden Monaten, hat Arbeitgeber (AG) im Besein einer Arbeitskollegin mehrfach mündlich zugesat, dass AN ab nächsten Monat Teilzeit beschäftigt werden würde. AN freut sich, macht private Terminumstellungen etc damit Teilzeitarbeit (5 Tage / 4Std). AN fragt im neuen Monat mehrfach nach dem Arbeitsvertrag, aber AG zögert und am 3. Arbeitstag im neuen Monat sagt AG plötzlich, dass es vorerst doch keine Teilzeitbeschäftigung gibt und es bei dem 400€ Beschäftigungsverhältnis bleibt. AN ist sehr enttäuscht. Gespräche mit AG blieben erfolglos. (AN ist Einzelunternehmer, der gerade die Firma übernommen hat). Wie soll sich AN verhalten bzw. welche Rechte hat er? Vielen Dank und viele Grüße
Hallo
Kurz vor
Ende der ersten beiden Monaten, hat Arbeitgeber (AG) im Besein
einer Arbeitskollegin mehrfach mündlich zugesat, dass AN ab
nächsten Monat Teilzeit beschäftigt werden würde.
Da müsste man schon den genauen Wortlaut der „Zusagen“ kennen.
Gruß,
LeoLo
Der genaue Wortlaut: „Ab nächsten Monat werden Sie teilzeit eingestellt“.
Hallo
Daraus lässt sich für mich kein Anspruch auf eine sozialversicherungspflichtige Stelle á 20 Stunden / Woche ableiten.
Ein 400-Euro-Job ist übrigens auch eine Teilzeitbeschäftigung. Da ist der AG noch nicht einmal wortbrüchig geworden.
Gruß,
LeoLo
Der AG hat natürlich noch mehr gesagt, es ging deutlich hervor, dass der AN nun täglich für 4 Stunden arbeiten soll und dass der 400 Euro Vertrag in ein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis geändert werden soll. Der AG hat den AN aufgefordert den Arbeitsvertrag auszufüllen und ihm in sein Fach zu legen, damit er ihn ergänzen kann. Der externe Steuerberater wusste auch Bescheid und hat nur darauf gewartet, dass ihm der neue Arbeitsvertrag zugefaxt wird (das Original wäre nachgereicht worden). Der AN hat noch selbst mit dem Steuerberater telefoniert, weil der AN noch einige Fragen zu dem Formular (Arbeitsvertrag) hatte. Der AG hat auch mehrfach im Beisein einer Kollegin bestätigt, dass der AN nun täglich arbeiten soll mit 20 Std. die Woche. Dies würde dann auch die Kollegin entlasten. Die Kollegin ist mit der jetzigen Situation nicht zufrieden, da sie nun wieder einen Großteil der Aufgaben übernehmen muss, die eigentlich für den AN vorgesehen war.
Hallo
Sofern bisher vertraglich für Vertragsänderungen zur Wirksamkeit kein Schriftformerfordernis ohne Abweichung vereinbart war, könnten nach den neuen Informationen mündlich die neuen Arbeitsvertragsinhalte auch ohne schriftliche Fixierung gelten. Du siehst aber hier schon, wie schwierig es ist, mündliche Vereinbarungen in ihrer konkreten Form zu beweisen. Sollte der AN aus Prinzip auf die seiner Meinung nach vereinbarte Verlängerung der Arbeitszeit bestehen wollen, steht ihm das Recht frei, dies ggf auf dem Rechtsweg auch feststellen zu lassen. Es sollte aber mindestens Kündigungsschutz bestehen (Betrieb > 10 AN im Sinne des KSchG und Betriebszugehörigkeit > 6 Monate) sonst entledigt sich der AG des aufmüpfigen AN kurzerhand fristgerecht. Wenn er das nicht auch bei Anwendung des KSchG plump oder filigran versucht… Maßregelungsverbot hin, Maßregelungsverbot her. Und der Schilderung nach arbeitet der AN bisher ja eh keine 6 Monate beim AG.
Recht haben und Gerechtigkeit finden sind oft zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe.
Gruß,
LeoLo