ich würde gern wissen, ob es möglich ist in einem mündlichen Arbeitsvertrag zu vereinbaren, dass sowohl von AN-, als auch von AG-Seite aus während der 6 monatigen Probezeit fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann?
Nach meinen Recherchen her müsste das gehen, bin mir aber unsicher, da ich den Fall genau nicht gefunden habe.
in D geht das nur, wenn ein Tarifvertrag auf das mündliche Arbeitsverhältnis anwendbar ist, der eine solche fristlose Kündigungsmöglichkeit in der Probezeit vorsieht.
Also sehe ich es richtig, dass eine fristlose Kündigung etwas spezielleres wäre?! Wäre eine mündlich vereinbarte Kündigungszeit von einer Woche in der Probezeit möglich oder muss sich bei mündlichen Arbeitsverträgen immer an die gesetzlich geregelten 2 Wochen bei Künd. in der Probezeit gehalten werden?
nein, es ist völlig unerheblich, in welcher Form der Vertrag abgeschlossen wurde. Ob schriftlich oder mündlich, wenn nicht anders (kürzer) durch Tarif geregelt und der Tarif anwendbar ist, dann gilt 2 Wochen.