Tach’chen.
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein (Arbeits-)Vertrag. Gilt das auch im öffentlichen Dienst? Dort werden oftmals befristete Verträge geschlossen, die dann wieder und wieder „verlängert“ bzw. durch weitere befristete Verträge ersetzt werden. Mahlen nun die Mühlen des ÖD zu langsam und der neue Vertrag ist nicht rechtzeitig bei Ablauf des vorhergehenden Vertrages fertig, besteht dann ein Arbeitsvertrag auf Grund der mündlichen Zusage der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses?
Vielen Dank
TTR
Hallo,
besteht dann ein Arbeitsvertrag auf Grund
der mündlichen Zusage der Verlängerung des
Arbeitsverhältnisses?
Es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn der AN mit Wissen des AG nach Ende des befristeten Vertrages weiter arbeitet.
MfG
Hallo,
besteht dann ein Arbeitsvertrag auf Grund
der mündlichen Zusage der Verlängerung des
Arbeitsverhältnisses?
Es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn der AN
mit Wissen des AG nach Ende des befristeten Vertrages weiter
arbeitet.
In der Tat. . . . .
Nur besteht durch die mündliche Zusage auch eine Verpflichtung seitens des Arbeitgebers, eine Weiterarbeit nach Ablauf des vorhergehenden Vertrages zuzulassen?
Vielen Dank
TTR
Nur besteht durch die mündliche Zusage auch eine Verpflichtung
seitens des Arbeitgebers, eine Weiterarbeit nach Ablauf des
vorhergehenden Vertrages zuzulassen?
Kommt drauf an, was zugesagt wurde.
Nur besteht durch die mündliche Zusage auch eine Verpflichtung
seitens des Arbeitgebers, eine Weiterarbeit nach Ablauf des
vorhergehenden Vertrages zuzulassen?
Kommt drauf an, was zugesagt wurde.
Eine zeitlich anschließende weitere Beschäftigung wiederum auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrages.
TTR