Mündlicher Arbeitsvertrag/Kündigungsfrist!

Hallo!
Ich habe eine Umschulung zum Ende des letzten Monats erfolgreich beendet und bin jetzt seit dem 1.8. Geselle in der selben Firma.

Mein Umschulungsvertrag endete ja mit erfolgreichen bestehen. Einen schriftlichen neuen Vertrag gibt es nicht.

Mit meinem Chef haben wir nur einen Mündlichen „aufgesetzt“.
Jetzt, da er sich mit mir nicht auf einen guten Stundenlohn einigen will, habe ich mich bei anderen Firmen beworben. Eine davon hab ich mir ausgesucht und könnte dort eigentlich schon nächsten Monat anfangen.

Jetzt meine Frage:
Wie lange habe ich, bei einem mündlichen Arbeitsvertrag und gerade einmal 3 Wochen Gesellenarbeit, Kündigungsfrist?
(Es kann doch eigentlich nicht sein, dass ich nach 3 Wochen Arbeit schon 4 Wochen Kündigungsfrist habe.)

Vielen Dank für die fachlichen, sachlichen Antworten!

hallo
es gilt die gesetzliche kündigungsfrist…so als ob ein schriftlicher vertrag zu grunde liegt…
ein arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgefasst sein…
ich bin immer für ein gespräch indem man vieles regeln kann…
alles gute

Hallo, Guten Tag, der mündliche Arbeitsvertrag hat die Bedingungen, die eben ein schriftlicher Vertrag hätte. Und wenn wir davon ausgehen, dass es eine Probezeit gibt. Die Kündigungsfrist für die Probezeit beträgt zwei Wochen. Also, wäre ja jetzt schon zu spät. Mein Tipp. Schnellstmöglich eine schriftliche Kündigung verfassen. Viel Erfolg und freundliche Grüße

Hallo Roman,
ein mündlicher Arbeitsvertrag ist genau so gültig wie ein Vertrag in schriftlicher Form. Es gelten auch die selben Kündigungsfristen. Das heißt für Sie: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Es sei denn, Sie sind in der Probezeit. Dann beträgt die Kündiungsfrist 2 Wochen.
Ihr Arbeitgeber wird Ihnen sicher keine Steine in den Weg legen, wenn Sie das Arbeitsverhältis früher beenden möchten. Sprechen Sie mit ihm.

Viel Erfolg und viele Grüße,
Maria

Hallo,
als ersteinmal gibt es ein Nachweisgesetz. (NachwG) Demnach muss eine Arbeitsvertrag zwingend schriftlich erfolgen.

Da es ihn offenbar nicht gibt, kannst Du ihn einfordern und hast Anspruch auf den ortsüblichen Lohn. (Vielleicht mal die Handwerkskammer ansprechen).

Da Du Dich offenbar aber schon anders entschieden hast:
Die Umschulungszeit zählt bei der Betrachtung des Kündigungsschutzes mit. Du hast also ab den ersten Arbeitstag als Geselle keine 6monatige Wartezeit mehr. Es zählt der volle Kündigungsschutz. Entsprechend gilt aber auch die Kündigungsfrist für Dich. Das bedeutet 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Gruß
Anja

es gielt ja eine probezeit und da kann man fristlos kündigen. ansonsten 14 Tage zum Monatsende

Hallo Roman,

eigentlich gilt die gesetzliche Frist, aber jetzt kommt das große ABER: Ihr seid euch über den Stundenlohn nicht einig geworden? Die Vergütung gehört aber zu den Kernelementen eines Arbeitsvertrages. Außerdem muss ein Arbeitsvertrag nach dem „Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen“ (Nachweisgesetz) schriftlich abgefasst sein. Den gibt’s nicht. Also, was soll’s? Du küngigst zum Ende des Monats und fängst bei einer anderen Firma an (aber bitte mit schriftlich Arbeitsvertrag, bevor es dort los geht!).

Viel Glück zukünftig!

Hallo,
wenn ich es richtig verstehe, wurde dein altes Arbeitsverhältnis lediglich geändert. Man spricht da von einem Änderungsvertrag, der nur einige Teile des Vertrages berührt, während die restlichen unverändert sind. Auch eine Gehaltserhöhung z.B. ist ein Änderungsvertrag. Ob mündlich oder schriftlich, ist dabei egal.
Das bedeutet aber auch, dass für die Kündigungsfrist dein weiter bestehender Arbeitsvertrag gilt, also die 4 Wochen bzw. gesetzliche Kündigungsfrist. Würde es sich um ein völlig neues Arbeitshältnis handeln, käme die jederzeitige und kürzerfristige Kündigungsmöglichkeit innerhalb der Probezeit zum tragen.
Das Kündigungsschutzrecht gilt ja beidseitig: du wärest auch nicht erfreut, wenn du dich innerbetrieblich weiterentwickelst (Umschulung) und dir dein Chef dann (nach möglicherweise langjährgier Firmenzugehörigkeit) eine Probezeitkündigung auf den Tisch legt.

Hallo,
da es nicht schriftliches gibt und es auch sehr schwierig ist Ihnen hier ein guten Rat zu geben würde ich Ihnen empfehlen sich an einen Anwalt oder eine Gewerkschaft zu wenden. Die beraten auch teilweise nicht Mitglieder.

Normalerweise steht immer das Gesetz über jeder Vereinbarung bzw. einem Vertrag. Allerdings muß man sich das Recht manchmal erkämpfen.

Aus meiner Erfahrung heraus ist bei Ihrem Fall gutes Verhandlungsgeschick mit ihrem Nocharbeitgeber gefragt und eine Einigung unter Ihnen wohl die beste Lösung.

Ich wünsch Ihnen viel Erfolg.
Viele Grüße

Wenn Sie den mündlichen Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossen haben, dann hat der die gleiche Gültigkeit wie ein schriftlicher. Dadurch dass Sie seit dem 1.8. bereits unter dieser Vereinbarung gearbeitet haben, haben Sie das ja auch akzeptiert.
Für Sie gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB (4 Wochen zum Monatsende). Es sei denn, Sie können Ihren jetzigen Arbeitgeber überzeugen, dass er Sie vorher gehen lässt. Das ist Verhandlungssache.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff

hallo
gibt es einen tarifvertrag in dem betrieb?

wenn nicht

kommen hier die gestzlichen kündigungsfristen zum treagen.

was ein guter stundenlohn ist ist natürlich dir überlassen.

du hast bei deinem jetzigen arbeitgeber einen unbefristeten arbeitsvertrag
ihr kennt euch schon seit einigen jahren.

ich gehe mal davon aus das in deinem neuen arbeitsvertrag eine probezeit vereinbart sein wird

Hallo,

da das Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung als Neues gilt, haben Sie evtl. eine Probezeit. Während dieser ist eine Kündigung von 14 Tagen gesetzlich möglich. Ansonsten aber 4 Wochen entweder zum 15. oder zum Monatsende.

Mündlicher Vertrag ist gleichbedeutend rechtlich wie ein schriftlicher AV.

Grüße
Gorbes

Hallo Roman,

wenn nichts anderes geregelt ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen.

Wenn allerdings nichts Schriftliches und auch keine Einigung über den Stundenlohn vorliegt, ist es doch eher fraglich, ob hier ein Arbeitsverhältnis vorliegt.

Du könntest also auch einfach gehen und beim neuen Arbeitgeber anfangen - riskierst dann aber, dass du die drei Wochen bei deinem alten Arbeitgeber nicht bezahlt bekommst.

Das Risiko musst du für dich selbst abwägen.
Viele Grüße
tinastar

leider im urlaub

Hallo Anfragender,

leider gestaltet sich die Angelegenheit schwieriger als gedacht.
Zuerst ist der mündliche Arbeitsvertrag immer schwierig zu beweisen (für beide Seiten). Entsprechend wäre wichtig zu wissen, ob Zeugen den „Abschluss“ eines mündlichen Vertrages bezeugen können.
Wenn dem so sein sollte, wäre die nächste Frage, ob Sie (da es sich ggf. um einen Folgevertrag handelt) schon unter das Kündigungsschutzgesetz fallen (entsprechend würden die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten) oder ein neuer Vertrag besteht, bei welchen ggf. noch eine Probezeit vereinbart wurde.

Da es sich als ziemlich komplex darstellt, würde ich sie bitten, sich anwaltliche Hilfe zu suchen.

Grüße