Mündlicher Arbeitsvertrag rechtens

Hallo!

Da gibt es jemanden, der einer Firma mündlich zugesichert hat, bei der Firma in einem Monat anzufangen. Jetzt kam ein besseres Angebot udn er kann sofort anfangen. Kann ihm die Firma irgendwas anhaben, muss er kündigen oder wie läuft das?

Danke

Hallo,

muss er kündigen oder wie läuft das?

Das kommt drauf an, was so alles vereinbart wurde.
Wie wäre es mit nem Anruf (so schnell als möglich), dass man doch nicht dort anfangen möchte (unter Bereitlegung von Papier und Stift, um sich Datum, Uhrzeit, Name des Angerufenen und paar Stichpunkte zu notieren) und der Nachfrage, ob die Mitteilung reicht oder die Firma was „Schriftliches“ haben möchte?

MfG

Hallo!

Vereinbart wurde der Start am 7.Januar, das Gehalt und die Stunden! Tja und das Probezeit besteht und das man sich am 7.1.Januar eben sieht.
Kommt man da irgendwie raus?

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Hallo,

Vereinbart wurde der Start am 7.Januar, das Gehalt und die
Stunden! Tja und das Probezeit besteht und das man sich am
7.1.Januar eben sieht.

Nicht sonderlich viele „typische“ Vertragsbestandteile. Kein[e] Tätigkeitsbereich[e], Tätigkeitsort, Arbeitszeiten o.ä.?

Kommt man da irgendwie raus?

Klar. Problematisch wärs eigentlich nur, wenn schon ein schriftlicher Vertrag unterschrieben (und beim AG vorliegen) würde, der eine Kündigung vor Vertragsantritt ausschließt. Ich empfehle - weiterhin - die bereits empfohlene Vorgehensweise.

MfG

Klar der Ort steht fest, das Büro wurde angesehen, Tätigkeitsfeld wurde besprochen. Aber nur mündliche Aussagen, nichts schriftliches und im Eifer des Gefechtes wurde halt ja gesagt. Aber nur mündlich ohne Kündigungsfristen. Was also tun? nichts von auschluss der Kündigung vor Antritt.

Danke

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Hallo Antje,

Was also tun?

Was genau spricht denn dagegen, wenn Du genau das tust, was Xolophos in ihrer ersten Antwort schon empfohlen hat: „Wie wäre es mit nem Anruf (so schnell als möglich), dass man doch nicht dort anfangen möchte (unter Bereitlegung von Papier und Stift, um sich Datum, Uhrzeit, Name des Angerufenen und paar Stichpunkte zu notieren) und der Nachfrage, ob die Mitteilung reicht oder die Firma was „Schriftliches“ haben möchte?“

Ich würde allerdings in jedem Fall was Schriftliches nachreichen. Also sowas wie „Sehr geehrter Herr y, wie wir ja gerade am Telefon besprochen hatten, möchte ich die am … mündlich vereinbarte Stelle als … in Ihrem Hause nicht antreten. Mit greulichen Füssen, Antje“ Aber (er)klären würde ich das auf jeden Fall telefonisch und so ehrlich wie nur möglich.

*wink*

Petzi

Hi!

Nur eine kurze Nachfrage vom interessierten Laien: kann ein Arbeitsvertrag nicht auch mündlich zustande kommen?

Kann das Unternehmen im Falle eines Nichtantritts des Jobs durch den AN dann nicht evtl. Schadenersatz geltend machen?

Ist es dann nicht eher gefhrlich, in einem Bestätigungsschreiben zum Telefonat zu schreiben, dass man eine Vereinbarung kündigen möchte, das Zustandekommen derselben also bestätigt…?

Grüße,

Mathias

Hallo!

Nur eine kurze Nachfrage vom interessierten Laien: kann ein
Arbeitsvertrag nicht auch mündlich zustande kommen?

Ja, kann er.

Kann das Unternehmen im Falle eines Nichtantritts des Jobs
durch den AN dann nicht evtl. Schadenersatz geltend machen?

Ja, ist möglich. Der AG muß aber beweisen können, dass ihm durch den Nichtantritt des neuen Mitarbeiters ein ganz konkreter, genau zu beziffernder Schaden entstanden ist. Das dürfte wohl ziemlich schwierig sein. Beispielsweise bringt es ihm im Regelfall nicht viel, zu sagen, Auftrag X konnte deswegen nicht erfüllt werden, denn normalerweise wird dem AG (je nach Größe des Unternehmens) zugemutet, eine gewise Personalreserve zu haben, um etwaige Ausfälle kompensieren zu können.

VG

Hallo,

wenn nichts von einem schriftlichen Vertrag gesagt wurde, ist ein mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen, der mit einer Frist von 2 Wochen auch vor Antritt schriftlich vom AN gekündigt werden kann, wenn das nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Grüße
EK

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