Mündlicher Arbeitsvertrag zum Nachteil AN ändern

Guten Tag,

vor Arbeitsantritt in der neuen Fa. hat der Arbeitnehmer sich den künftigen Arbeitsvertrag per email zusenden lassen um vorab zu prüfen ob dieser Vertrag so akzeptabel ist. Vertraglich war alles ok und wie zuvor im Gespräch vereinbart.
Nach Arbeitsantritt hat der Arbeitgeber nie die Zeit gefunden den Vertrag zu unterschreiben.
Vertrag wurde also nie von einer der Parteien unterschrieben.

Problem: nach zwei Monaten Tätigkeit kommt der Arbeitgeber mit einem Vertrag der in der beinhalteten Tantiemeregelung vom ursprünglichen Vertrag abweicht.
Arbeitgeber nicht bereit, Änderung zurückzunehmen und in ursprüngliche Regelung umzuschreiben.

Frage: kann der Arbeitgeber das machen oder ist der ursprüngliche, mündliche Vertrag erst mal so gültig und der ARbeitgeber muss diesen in Zweifelsfall kündigen um einen geänderten Vertrag in Kraft treten zu lassen?

Vielen Dank für jeden Tip!

Hallo

Aus der Ferne immer schwer zusagen. Anahnd der Schilderung ist aus meiner Sicht stark anzunehmen, daß der AN das Vertragsangebot des AG angenommen hat und daher der nicht unterschriebene erste AV-Entwurf gültig ist. Eine Abänderung bedürfte einer schriftlichen fristgerechten Änderungskündigung.

Gruß,
LeoLo

Hallo,
richtig - der AN hat den Vertragsvorschlag angenommen und ist basierend darauf zur Arbeitsaufnahme erschienen.

Der AN sieht eine Änderungskündigung nicht gerechtfertigt da keine betrieblichen Gründe vorliegen - die Firma ist kerngesund.
Der AG hat vor, die Tantiemeregelung zu ändern da er sonst seiner Meinung nach zu hohe Tantieme ausschütten müsste. Ist es nicht so, dass der AG selbst Schuld hat, wenn er im ursprünglichen Vertag eine zu hohe Tantieme verspricht? (Abgesehen davon ist die Tantieme nicht irrsinnig hoch - 10% vom reinen Gewinn, limitiert auf max 10.000 pro Jahr).

Der AG will dies nun ändern auf 10% vom Gewinn geteilt durch die am Gewinn beteiligten Mitarbeiter (womit sich die Chance des AN die Tantieme zu erreichen also um die Anzahl der Mitarbeiter reduziert - in dem Fall 3 Mitarbeiter).

Der AN hat eine Übergangsregelung vorgeschlagen die beinhaltet die Differenz zu zahlen bis mit der überarbeiteten Regelung die gleiche Tantieme erzielt wird wie mit der ursprünglichen Regelung. Ist so etwas machbar und verhältnismässig?

AN hat Bedenken diese Übergangsregelung mit „Gewalt“ durchzudrücken da noch Probezeit. Der AG hat keinerlei Einsicht dass der ursprüngliche Vertrag gültig ist und besteht auf Unterzeichnung des neuen Vertrages.

Gruss

Guten Tag,

Hallo

AN hat Bedenken diese Übergangsregelung mit „Gewalt“
durchzudrücken da noch Probezeit. Der AG hat keinerlei
Einsicht dass der ursprüngliche Vertrag gültig ist und besteht
auf Unterzeichnung des neuen Vertrages.

Und damit dürften wir bei dem entscheidenden Punkt sein. Rechtlich scheint der AN im Recht. Aber nützt ihm das, wenn der AG daraufhin im Rahmen der Wartezeit das AV beendet? Zudem könnte der AG die ursprünglich vereinbarten arbeitsvertraglichen Inhalte fristgerecht zu neuen Konditionen kündigen, was im Rahmen der ersten sechs Monate ohne große Gegenwehr-Möglichkeit des AN leicht umsetzbar wäre.

Gruß,
LeoLo