Hallo,
Nehmen wir mal folgenden Fall an:
Herr x hat vor kurzem bei einem privaten Institut eine Ausbildung angefangen. Vor Beginn der Ausbildung wurde Herr x mündlich vom Institut darüber aufgeklärt, dass keine Kündigung bis zum Ende der Ausbildungszeit möglich sei. Herr x hat aber keinen schriftlichen Vertrag mit dem Institut abgeschlossen.
Die Fragen:
Ist Herr x nun an diese mündliche Vereinbarung gebunden, oder kann er die Ausbildung vorher beenden und damit einen Teil der Ausbildungskosten sparen?
Was müsste rechtliche und praktisch gegeben sein, damit das Institut von Herrn x die vollen Ausbildungskosten verlangen kann?
Vielen, vielen Dank,
Hannes