Mündlicher Ausbildungsvertrag

Hallo,

Nehmen wir mal folgenden Fall an:
Herr x hat vor kurzem bei einem privaten Institut eine Ausbildung angefangen. Vor Beginn der Ausbildung wurde Herr x mündlich vom Institut darüber aufgeklärt, dass keine Kündigung bis zum Ende der Ausbildungszeit möglich sei. Herr x hat aber keinen schriftlichen Vertrag mit dem Institut abgeschlossen.

Die Fragen:

Ist Herr x nun an diese mündliche Vereinbarung gebunden, oder kann er die Ausbildung vorher beenden und damit einen Teil der Ausbildungskosten sparen?

Was müsste rechtliche und praktisch gegeben sein, damit das Institut von Herrn x die vollen Ausbildungskosten verlangen kann?

Vielen, vielen Dank,
Hannes

Hier vernünftige Antworten zu geben geht nicht.

  1. Gehört ins Arbeitsrecht.

  2. Es handelt sich ganz offenbar eben nicht um
    einen normalen Azubi-Vertrag, es sind also die
    Vereinbarungen nicht bekannt.