mündlicher Kaufvertrag

PERSON A entdeckt über eine „Nachmieter gesucht“ Kleinanzeige eine
Mietwohnung.
PERSON B (Vormieter) will für Einbauküche 900 Euro haben.
Gesehen wurde eine Küche mit Herd, Spülmaschine, Kühlschrank Kombination.

Bei Verhandlung war Lebensgefährtin von Person B anwesend.
Kaufpreis wurde in Raten vereinbart da Person A alleinerziehend ist und die
Summe in der Höhe nicht auf einmal aufbringen konnte.

Wunsch der Person A einen schriftlichen Kaufvertrag zu machen in dem Person B auch die Rechnungen für die Küche und die Elektrogeräte beibringt
(für Garantieansprüche) verneinte Person B.
Person B hätte auch keine Rechnungen mehr und außerdem bräuchten sie diesen nicht da Person A und B inzwischen per „Du“ sind.

Bei Wohnungsübergabe des Eigentümers Person C an Person A stellte dieser fest, das der Geschirrspüler von Person B ausgebaut war und Person B diese mit genommen hatte.

Person A versuchte in einem persönlichen Gespräch durch einen Dritten beim
Vormieter (Person B) den Preis der Küche, durch Wegnahme des Geschirrspülers, auf 650 Euro zu drücken.

Person B ließ sich nicht darauf ein und sagte: es war ja so
vereinbart, dass die Küche ohne Geschirrspüler verkauft werden sollte. Person B benennt als Zeuge seine Lebensgefährtin.

Unter diesem Umständen würde er die Küche ausbauen und empfindet dies
nun als Frechheit den vom Ihm verlangten Preis zu drücken

Eine SMS von Person B am nächsten Tag mit Terminvorschlag zum Abbau der Küche am nächsten Freitag beantwortete Person A mit dem Hinweis, das diese an diesem Tag arbeiten muss.
Person B solle doch Person A einen erneuten Terminvorschlag geben.

Eine Woche verging und Person A schrieb ihm per Einschreiben, Person B möge doch bitte einen Termin zur Abholung/Abbau seiner Küche
koordinieren.

Heute bekam Person A einen Brief vom Anwalt der Person B, das Person A bis zum 17.7.2010 die vereinbarte Summe zahlen sollte, ansonsten wird ein
Verfahren angestrebt da ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen
wäre.

Beim ersten Termin der Besichtigung und der Preisabsprache war Person A
alleine bzw. nur seine 12 Jährige Tochter war dabei.

FRAGEN:

  1. Ist nun Person A gezwungen die 900 Euro für die Küche zu zahlen, oder kommt sie aus dem Vertrag wegen Täuschung

  2. Kann Sie die Küche auf Kosten der Person B ausbauen und zwischenlagern lassen, wenn Person B der Bitte um Ausbau nicht nachkommt.

  3. Wie sind die Chancen eines Prozesses einzuschätzen

Ich bin leider kein anwalt und ich kann dir auch keine rechts hilfe aber ich hab einen beitrag gefunden der dir vielleicht ein bissen helfen kann…

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080…

Das wichtigste was drin steht ist:

Das wichtigste ist, auf den Mahnbescheid anzukreuzen, dass du NICHT mit der Forderung einverstanden bist! Und diesen an das Amtsgericht zurücksenden. Machst du das nicht, musst du zahlen! Auch wenn du im Recht bist. Sende es innerhalb dieser 14 Tagen zurück, nicht später

Hallo (