PERSON A entdeckt über eine „Nachmieter gesucht“ Kleinanzeige eine
Mietwohnung.
PERSON B (Vormieter) will für Einbauküche 900 Euro haben.
Gesehen wurde eine Küche mit Herd, Spülmaschine, Kühlschrank Kombination.
Bei Verhandlung war Lebensgefährtin von Person B anwesend.
Kaufpreis wurde in Raten vereinbart da Person A alleinerziehend ist und die
Summe in der Höhe nicht auf einmal aufbringen konnte.
Wunsch der Person A einen schriftlichen Kaufvertrag zu machen in dem Person B auch die Rechnungen für die Küche und die Elektrogeräte beibringt
(für Garantieansprüche) verneinte Person B.
Person B hätte auch keine Rechnungen mehr und außerdem bräuchten sie diesen nicht da Person A und B inzwischen per „Du“ sind.
Bei Wohnungsübergabe des Eigentümers Person C an Person A stellte dieser fest, das der Geschirrspüler von Person B ausgebaut war und Person B diese mit genommen hatte.
Person A versuchte in einem persönlichen Gespräch durch einen Dritten beim
Vormieter (Person B) den Preis der Küche, durch Wegnahme des Geschirrspülers, auf 650 Euro zu drücken.
Person B ließ sich nicht darauf ein und sagte: es war ja so
vereinbart, dass die Küche ohne Geschirrspüler verkauft werden sollte. Person B benennt als Zeuge seine Lebensgefährtin.
Unter diesem Umständen würde er die Küche ausbauen und empfindet dies
nun als Frechheit den vom Ihm verlangten Preis zu drücken
Eine SMS von Person B am nächsten Tag mit Terminvorschlag zum Abbau der Küche am nächsten Freitag beantwortete Person A mit dem Hinweis, das diese an diesem Tag arbeiten muss.
Person B solle doch Person A einen erneuten Terminvorschlag geben.
Eine Woche verging und Person A schrieb ihm per Einschreiben, Person B möge doch bitte einen Termin zur Abholung/Abbau seiner Küche
koordinieren.
Heute bekam Person A einen Brief vom Anwalt der Person B, das Person A bis zum 17.7.2010 die vereinbarte Summe zahlen sollte, ansonsten wird ein
Verfahren angestrebt da ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen
wäre.
Beim ersten Termin der Besichtigung und der Preisabsprache war Person A
alleine bzw. nur seine 12 Jährige Tochter war dabei.
FRAGEN:
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Ist nun Person A gezwungen die 900 Euro für die Küche zu zahlen, oder kommt sie aus dem Vertrag wegen Täuschung
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Kann Sie die Küche auf Kosten der Person B ausbauen und zwischenlagern lassen, wenn Person B der Bitte um Ausbau nicht nachkommt.
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Wie sind die Chancen eines Prozesses einzuschätzen