Hallo,
kann jemand, der mir mündlich den Verkauf einer Eigentumswohnung zugesichert hat, ohne Gründe vom Kaufvertrag zurücktreten?
Hallo,
kann jemand, der mir mündlich den Verkauf einer Eigentumswohnung zugesichert hat, ohne Gründe vom Kaufvertrag zurücktreten?
JA.
Mündliche Abreden sind wertlos!
Alle Abreden und Verträge über Grundstücke oder grundstücksgleiche Recht bedürfen gemäß dem Beurkundungsgesetz der notariellen Form. Privat Verinbarugvbnen sidn gegenstandslos, was die einen Übertrageugnsanspruch in dinglicher Hinsicht angeht. Soweit Ihnen aus klar nachvollziehbaren zusagen ein Schadensersatzanspruch in zivilrechtlicher Hinsicht , den sie aber nachweisen müssen, entstanden ist, wäre der Gegener evtl. schademersatzpflichtig. Dies gilt aber keinefalls für solche Aufwendugnen, die Sie im Vorfeld eines beabsichtigten notariellen kaufvertrages z.B. zur Finazierugnwsbeschaffung ol.ä ähnlichem betrieben haben; dies bleibt Ihr ureigenstens Risiko!