A will Welpen verkaufen annonciert im internet.
B will einen Welpen kaufen leistet Anzahlung.
Vor Übergabe des Tieres kommen A begründete Bedenken zu der Person von B.
A Kündigt per mail den Kaufvertrag
B nimmt per Mail Kündigung an.
A überweist Anzahlung zurück.
B will Zusätzlich Schadensersatz:Kostenerstattung für Flugticket und entgangene Lebensfreude
Welche Rechte und Pflichten stehen A und B aus diesem, nur mündlich geschlossenen Vertrag zu?
lg
angeli54
Kaufvertrag gekündigt, Kündigung des Kaufvertrags angenommen, Geld zurücküberwiesen, also ist alles erledigt. Wofür war das Flugticket? Um den Hund vor Abschluß des Kaufvertrages anzugucken? Dann hat A damit nichts zu tun - er muss den Welpen ja nicht an jeden Interessenten, der gucken kommt, verkaufen. Im allgemeinen muss sich ein Welpeninteressent erst beim Züchter vorstellen und der entscheidet dann, ob dieser einen Welpen bekommt oder nicht. „Entgangene Lebensfreude“ ist wohl kaum in EUR zu bemessen - völliger Quatsch. Da würde B vor Gericht wohl keinen Erfolg haben. Als A würde ich nicht mehr reagieren.
Das Flugticket: ja, erst wenn der Hund angeguckt und für gut befunden würde,Sie wollte einen Mini,was in der Anzahlung stand. Vom Geburtsgewicht und einigen Vorfahren des Vaters wäre Mini, also zuchtuntauglich in Vereinen, dabei herausgekommen. Die Kleine wird aber wahrscheinlich etwas größer, so 100-300gr.(geschätzt).
Genau weiß man das nie in dem Alter. Erst mit 1,5 Jahren steht das Endgewicht fest)Die Kleine zu decken, wäre Qualzucht,und in Vereinen verboten.Sie ist in keinem solchen und kann tun und lassen was sie will.
Im Gesetz ist der Hund ja als Sache zu betrachten. Aber auch Chihuahuas haben Seelen. Entschuldigung für die Sentimentalität.
lg
angeli54
Hallo:wink:
Da der Vertrag mündlich „abgeschlossen“ wurde, gehe ich davon aus, dass es keine Rechte und Pflichten gibt!
Rechte und Pflichten können vertraglich festgehalten werden, aber nicht mündlich. Und Schadensersatz aufgrund der verlorenen Lebensfreude? Wo hat man denn sowas gehört? Bestimmt nicht in Bezug auf Hunde.
lg
Hallo Angeli54,
also theoretisch gibt es bei einem Vertrag ja immer einen Passus, was passiert, wenn der Vertrag nicht zu Stande kommt (u.a. auch, ob dann Schadensersatzanspruch entsteht), wenn mündlich nichts vereinbart wurde, kann man wohl nur darauf hoffen, dass, wenn die Anzahlung zurückgezahlt wurde, evtl. auch das Flugticket zurückbezahlt wird, aber Ersatz wegen entgangener Lebensfreude? Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich glaube zu wissen, dass der mündliche Vertrag auf jeden Fall gültig ist bzw. war und die Kündigung wohl auch, alles andere - tut mir leid, aber da kenn ich mich auch nicht so aus.
Liebe Grüße
Kathy
Weiß nicht, ob der mündliche Kaufvertrag rechtlich gilt, so dass eine Schadensersatzforderung zulässig ist. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen nein. Weiß es aber nicht genau-
LG