Ein Beispiel:
A annonciert Welpen übers Internet zum Verkauf
B Will Welpen haben und leistet Anzahlung nach tel.geschlossenem Vertrag.
A kommen vor Abgabetermin begründete Bedenken über Interesse am Welpen von B.
A kündigt Vertrag per Mail.
B nimmt Kündigung von A per Mail an.
A reüberweist Anzahlung.
B stellt Schadensersatzansprüche, Reisekosten u.s.w.
Ist die Rechtslage hierzu aussagekräftig?
LG
angeli54
Hallo!
Schadensersatz gibt es, wenn ein Schaden entstanden ist. Es kommt also erstmal darauf an, ob das beim B der Fall ist. In Deiner Schilderung taucht zB keine Reise auf, wozu sollten dann also Reisekosten ersetzt werden? Und auch auf andere Weise entstandene Schäden kann ich nicht erkennen.
Sollte jedoch ein Schaden entstanden sein, dann kommt es darauf an, ob man „B nimmt Kündigung an“ noch als einseitigen Rücktritt oder gar Verzug des A ansehen kann oder doch eher als Aufhebungsvertrag. Dann wird’s noch schwieriger mit später geltend gemachten Ansprüchen, die in diesem Aufhebungsvertrag nicht angesprochen worden sind.
Apropos Schadensersatz: Dass Du keine Artikel verwendest, hat in meinem Magen nur ein leichtes Grummeln ausgelöst. Das gehört ja heute offensichtlich zum guten Ton - es gibt zwar so gut wie keine Telegramme mehr, aber wir halten deren „Stil“ trotzdem aufrecht, nun gut. Das Wort „reüberweist“ hat das Grummeln dann aber doch zum echten Krampf werden lassen…
Ich danke für die Antwort und werde mir in Zukunft Mühe geben, den Stil, der hier zur Grundlage gehört,auch zu beachten.
Es war nicht böse gemeint.
Fakt ist: Beide Vertragsparteien haben sich niemals gesehen, nur gemailt und telefoniert.Mails sind nachzuweisen. Gespräche am Telefon nicht.
Abgabe mit Übergabe wäre am 03.03.2010 am Flughafen Dortmund-Wickede gewesen. B, also Käufer, ist auch nicht gekommen.
Ich danke für die Antwort und werde mir in Zukunft Mühe geben,
den Stil, der hier zur Grundlage gehört,auch zu beachten.
Gehört er ja leider nicht… ich bin halt der, der sich über Sprachvergewaltigungen ärgert, andere wiederum werden fuchsteufelswild, wenn ein Posting nicht mit „Hallo“ beginnt und mit „Liebe Grüße“ endet…
Es war nicht böse gemeint.
Dito!
Fakt ist: Beide Vertragsparteien haben sich niemals gesehen,
nur gemailt und telefoniert.Mails sind nachzuweisen. Gespräche
am Telefon nicht.
Abgabe mit Übergabe wäre am 03.03.2010 am Flughafen
Dortmund-Wickede gewesen. B, also Käufer, ist auch nicht
gekommen.
Da könnten natürlich Kosten für die Flugbuchung angefallen sein…