Mündlicher Kaufvertrag und Lieferverweigerung

Hallo,
mal angenommen folgender Fall.
Ein Sammler findet bei Ebay eine Auktion, in der wild durcheinandergeworfen wertlose und wenige wertvollere Sachen liegen, deren Vollständigkeit man aber anhand des Fotos nicht sehen kann.
Er schreibt den Verkäufer an wegen eines Sofortkaufes. Mittlerweile wurde aber geboten. Um den Verkäufer rechtlich abzusichern, überbietet der Sammler den Höchstbietenden und die Auktion wird rausgenommen, nachdem man sich über einen Preis in Höhe von 250 Euro einig ist.
Der Verkäufer sendet den Betrag und Bankverbindung per Mail und der Sammler überweist sofort das Geld online.
Am selben Abend stellt der Verkäufer fest, dass die interessanten Sammlerstücke vollständig sind (nachdem er festgestellt hat, dass diese etwas wert sind), was ja in der Auktion nicht zu erkennen war und stellt auch fest, dass sie somit mehr wert sind als vereinbart.
Er überlegt sich nun, dem Sammler die 250 Euro zurückzuüberweisen, der Sammler besteht aber nun auf die Ware.
Wie ist die rechtliche Lage?
Ich sehe das so, dass ein Kaufvertrag vorliegt, der nun auch eingehalten werden muss, der Sammler ist ja seiner Zahlungspflicht nachgekommen und nun muss der Verkäufer liefern!?
Bei Nichterfüllung könnte der Sammler also die Stücke woanders teurer einkaufen und dem Verkäufer in Rechnung stellen!?
Würde mich über eine Bestätigung meiner Ansicht freuen :smile:
Gruß
spo

Ach ja, im Prinzip hat der Sammler doch auch schon alleine durch das vorzeitige Beenden der Auktion einen Rechtsanspruch, weil er zu dem Zeitpunkt Höchstbietender war, oder?