mündlicher Miet- Vertrag!

Hallo Leute!
Ich hoffe Ihr könnt mir behilflich sein! Ich habe folgendes Problem: Mein Freund wohnt seit 7 Jahren in einer Mietswohnung ohne einen Mietvertrag, der Mietvertrag wurde damals mündlich geschlossen. Ich weiß nun nicht ob so ein Mietvertrag rechtens ist, aber in dem Haus wollte er in eine größere Wohnung einziehen, da dort KEIN Schimmel vorhanden ist und die Heizkosten geringer wären, denn die Wohnung ist im Obergeschoss! Die vorherige Mieterin hat die Wohnung zum 1.09.10 gekündigt und ist mit meinem Freund zum Vermieter gegangen, um ihn als Nachmieter „vorzustellen“. Der Vermieter war damit mündlich einverstanden und sie gaben sich noch einen Händedruck, um diesen neuen Mietvertrag zu besiegeln und später den Mietvertrag fertig zu stellen. Der Vermieter sagte meinem Freund er solle einen Nachmieter für seine Wohnung finden, dann schalteten wir eine Anzeige in der Zeitung und ließen die Wohnung besichtigen und fanden auch Nachmieter, den wir sagten, dass der Vermieter sich meldet. Gestern gab der Vermieter das Vermietrecht seinem Schwiegersohn und der Schwiegersohn (er hat persönlich was gegen meinen Freund, weil er sich über den Schimmel im Badezimmer und Wohnzimmer beschwert hat und seine besten Freunde in der Wohnung neben meinem Freund wohnen und sich angeblich über zu lautes Auto schrauben beschweren. Dazu wohnen noch 3 weitere Familien in dem Haus und hatten nie ein Problem mit meinem Freund, die Probleme kamen halt vor einem Jahr durch die neuen Mieter) sagte meinem Freund er will ein anderes Päarchen die Chance geben sich die große Wohnung anzugucken und wenn die die haben wollen müsste mein Freund in der Schimmelwohnung weiterleben. Mein Freund wäre lieber ausgezogen, jedoch hat er durch seine Eltern einen Schufa-Eintrag und hat somit keinerlei Chance eine neue Wohnung zu bekommen.

BITTE HELFT MIR!!! Mein Freund und ich sind am Ende und wissen keinen Ausweg!!!

Hallo, hier kann ich leider nicht helfen.

grundsätzlich wird ein mietvertag durch inbesetznahme der mietsache und regelmäßiger mietzahlung (mind. 2x hinter ein ander) begründet.

Das versteh ich nicht wirklich, bitte um eine ausführlich Erklärung.
MFG

Auch ohne ein Schriftstück ist ein Mietverhältnis gemäß BGB existent, wenn Sie die Wohnung formell durch Schlüsselübergabe übernommen haben und die Miete bislang gezahlt wurde. Sie haben das Recht, die Wohnung mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen und sich eine andere Wohnung zu suchen. Einen Anspruch auf eine Wohnungstausch hingegen haben Sie nicht, da müßte der Vermieter schon seine Zustimmung geben.

Hi scdhwierig…
als der mietvertrag ist rechtens den ein Vertrag kann so denn er unbefristet geschlossen wurde auch mündlich abgeschlossen werden. die Laufzeit des Mietvertrags den dein Freund nun hat richtet sich nach der zu erwartenden Kündigungsfrist und die ist wenn dein freund Kündigen würde nun eben mal nur 3 Monate. Ein Mietvertrag kann unbegrenzt laufen auch mündlich solange niemand kündigt. Anderst sieht es aus, wenn die beiden schon von Anfang an ausgemacht hätten das der Mietvertrag länger laufen sollte4 wie ein Jahr… da hat der Gesetzgeber gesagt das muß schriftlich erfolgen weil Sich beide dann eben länger wie 3 Monate ( Kündigungsfrist) aneinander binden würden. Zu der Zusage des Vermieters… er muß die eigentlich einhalten weil das gesprochene Wort eben auch was gilt besonders wenn ein zeuge dabei war… und das war dann hoffentlich auch so… … oder? dann hast du Pech… Natürlich stellt sich dann retorisch die Frage macht es Sinn gegen den vermieter anwaltlich vor zu gehen… Sicherlich nicht denn dann kann der eine sagen, das das Vertrauen das beide haben sollten wenn sie gemeinsam einen Vertragliche Beziehung hatten zerstört ist… dann muß er wirklich auch entgegen allen Schufa einträgen zum Trotz ne andre Bleibe suchen…
gruß Peter

Mann sollte sich im Leben eben immer so verhalten das man sich auch noch ein zweites mal begegnen kann… das scheint hier wohl nicht der Fall gewesen zu sein…