kann mir mein vermieter über Nacht den Zugang zu meiner Wohnung verbieten(Mietvertag nur mündlich)habe eine Wohnung gemietet und kurz darauf meine Arbeitstelle verloren so das ich gleich die 1.Miete nicht zahlen konnte 
Nach 5 Wochen kam ich nach hause und fand einen Schmierzwttel von meinem vermieter ich hätte am WE den schlüssel abzugeben,was von mir ignoriert wurde da ich dies nicht als Kündigung ansah.4 Tage später komme ich abends nach hause und mein vermieter hat die Schlösser ausgetauscht und mir den Zugang zur Wohnung verwehrt,Darf er das so einfach? Selbst die Herbeigerufene Polizei sagte sie könne es nicht erzwingen das ich in meine Wohnung kann obwohl ich da ja ordnungsgemäss gemeldet bin.Hoffe das mir hier jemand Rat geben kann.
liebe grüsse
Papaloo
Wurde denn Kaution gezahlt?
Warum haben Sie nicht auf einen schriftlichen Mietvertrag bestanden?
Es dürfte schwer sein, hier zu beweisen, dass jemals ein Mietvertrag bestanden hat.
Somit hat der Vermieter keine Sicherheit und nichts schriftliches, dass Sie sich verpflichten zu zahlen, was Sie ja auch nicht tun.