Liebe/-r Experte/-in,
durch eine Anzeige bei wg-gesucht.de haben wir ein Wohnungsangebot durch die jetzigen Mieter gefunden. Diese wurden vom Vermieter mündlich aufgefordert neue Mieter zu suchen. Nach Wohnungsbesichtigung bekamen wir die Zusage der jetzigen Mieter. Nach der Zusage (1-2Wochen vergingen, in welchem die Mieter dem Vermieter die Entscheidung mitteilten und dieser mündlich zustimmte, wir aber keinen Kontakt zu ihm hatten) schaltete sich die Hausverwaltung ein, welche anscheinend auch vom Vermieter den Auftrag bekam einen Nachmieter für die Wohnung zu suchen. Diese machen dies allerdings mit Makler. Unsre Frage nun: ist unser Mitvertrag nun bindend und können wir auf die Zusage(ohne Provision) beharren oder nicht?Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Claudia,
tut mir leid, aber da kann ich Dir so gar nicht weiter
helfen… Hast Du es mal beim Mieterbund versucht?
Da kann man sich auch einmal (gegen kleinere Bezahlung)
beraten lassen, ohne gleich Mitglied zu werden.
z.b. hier:
http://www.mieterbund.de/index.php?id=723
Von Deiner Schilderung her, würde ich doch aber erst einmal
mit dem Vermieter reden, bevor Du alle Hebel in Bewegung
setzt. Vielleicht hat er einfach nur versäumt, die
Hausverwaltung von der neuen Situation zu informieren?
Viel Erfolg,
Jennifer
Liebe/-r Experte/-in,
durch eine Anzeige bei wg-gesucht.de haben wir ein
Wohnungsangebot durch die jetzigen Mieter gefunden. Diese
wurden vom Vermieter mündlich aufgefordert neue Mieter zu
suchen. Nach Wohnungsbesichtigung bekamen wir die Zusage der
jetzigen Mieter. Nach der Zusage (1-2Wochen vergingen, in
welchem die Mieter dem Vermieter die Entscheidung mitteilten
und dieser mündlich zustimmte, wir aber keinen Kontakt zu ihm
hatten) schaltete sich die Hausverwaltung ein, welche
anscheinend auch vom Vermieter den Auftrag bekam einen
Nachmieter für die Wohnung zu suchen. Diese machen dies
allerdings mit Makler. Unsre Frage nun: ist unser Mitvertrag
nun bindend und können wir auf die Zusage(ohne Provision)
beharren oder nicht?Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Claudia01,
ich bin kein ausgesprochener Wohnungsexperte, meine aber ohne schriftliche Unterlagen könnt ihr auf überhaupt nichts beharren.
Und wenn ein Mietverhältnis schon so beginnt, wird es nicht tragfähig sein.
Also: Abstand nehmen!
Grüße
E. Conrad
Bin leide KEIN Experte auf diesem Gebiet (weiss daher auch nicht, warum ich angeschrieben wurde). Allerdings: Ich würde mich mit einem solchen Problem an entsprechend zuständige Stellen wenden, in Österreich wäre dies z. B. kostenlose Rechsberatung bei den Gerichten (Gerichtstag), Mietervereinigung, Arbeiterkammer, Verein für Konsumenteninformation u.s.w. Ich denke, in D gibt es ähnliche Ansprechstellen.
Jedenalls ist mündlich, auch wenn grundsätzlich ein Vertrag gültig wäre, der Nachweis eher schwierig zu erbringen, abgesehen davon, daß auch offen ist, wieweit der Vormieter wirklich dazu berechtigt war, solche Zusagen zu machen …
Viel Glück bei der Lösung des Problems
martin
Hallo Claudia,
grds gilt in Deutschland das Recht der Vertragsfreiheit. D.h., dass es, bis auf einige Ausnahmen, keine Formvorschriften für Verträge gibt.
Aus Gründen der Nachweisbarkeit schließt man die meisten Verträge daher in schriftlicher Form. So auch bei Mietverträgen.
Im Falle der Wohnungsvermietung bei dir sind die Vertragsparteien der Vermieter und Du als Mieter.
Durch eine Zusage des Vermieters dir gegenüber besteht rein rechtlich bereits der Vertrag. Falls diese Form der mündlichen Überlieferung über den jetzigen Mieter als Vertragsgrundlage reicht(da bin ich mir nicht sicher). Da in dem Fall aber nichts nachweisbares vorhanden ist, stellt sich deine Situation schwierig dar. Ich denke fast, dass es nicht möglich ist, darauf zu beharren.
Rein von der pragmatischen Seite ist es ein leichtes für den Vermieter, euch die Wohnung zu versagen und damit jeglicher Diskussion aus dem Weg zu gehen. Als Gründe kämen hier z.B. mangelnde Bonität oder Eigenbedarf in Frage - selbst, wenn die nich zutreffen würden.
Es ist weiterhin davon abhängig, wie der Vertrag zw. der Hausverwaltung und dem Makler aussieht. Die können z.B. in der Form ausgestaltet sein, dass der Makler das Exklusivrecht auf die Vermietung hat und der Hausverwalter das Recht auf Weitervermietung an den Makler für einen gewissen ZEitraum abtritt. In dem Fall kann der Makler auf die Provision bestehen, wenn im festgelegten Zeitraum ein Nachmieter gefunden wird.
Alles in allem wird es rechtl. sehr schwierig, auf dem Standpunkt zu verharren. Ich würde es in einem persönlichen Gespräch auf der menschlichen Ebene versuche oder eine Kompromisslösung vorschlagen, die eine Teilprovision vorsieht.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen
Gruß
Thorsten
Tut mir leid, in diesem Sachgebiet muß ich mir auch erst kompetente Hilfe besorgen. Das ist nicht mein Fachgebiet. Bitte einen anderen Experten aussuchen.
Viel Glück 