Mündlicher Mietvertrag?

Hallo,

wir wohnen seit vielen Jahren in Miete und haben zusätzlich zu unserer Wohnung noch eine kleine vorher lange leerstehende Wohnung im Haus dazugenommen. Wir hatten das mit unserer Vermieterin so abgesprochen und wir mussten auch keine zusätzliche Miete bezahlen.

Vor ein paar Monaten ist unsere Vermieterin jedoch gestorben und der neue Vermieter möchte jetzt einen neuen Mietvertrag aushandeln, bei dem wir für die zwei Wohnungen fast das dreifache bezahlen müssten wie jetzt.

Nun meine Frage: Hindert diese mündliche Absprache den Vermieter nicht an einer solch drastigen Mieterhöhung?

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Spuhler

hallo daniel,

ich glaube,der neue vermieter muss
die „eigenschaften“ des alten vermieters
übernehmen.

aber: hast du zeugen für die mündliche
miete?
wenn ja,dann kannst du die ja benennen.
ansonsten: mieterschutzverein,rechtsanwalt.

mfg

kunde3

Hallo Daniel,

ob nun Kauf oder Übernahme durch einen Todesfall. Der bisherige Mietvertrag ist gültig und es besteht kein Anlass nun einen schriftlichen Mietvertrag zu vereinbaren.

Der Vermieter kann zwar eine Mieterhöhung im Rahmen der ortsüblichen Miete vornehmen, jedoch kann er innerhalb von drei Jahren die Miete um nicht mehr als 20 % insgesamt erhöhen.

wir wohnen seit vielen Jahren in Miete und haben zusätzlich zu
unserer Wohnung noch eine kleine vorher lange leerstehende
Wohnung im Haus dazugenommen. Wir hatten das mit unserer
Vermieterin so abgesprochen und wir mussten auch keine
zusätzliche Miete bezahlen.

Diese Vereinbarung ist weiterhin gültig. Sie lässt sich letztlich auch dadurch beweisen, dass trotz der zusätzlichen Räume keine höhere Miete zu zahlen war.

Vor ein paar Monaten ist unsere Vermieterin jedoch gestorben
und der neue Vermieter möchte jetzt einen neuen Mietvertrag
aushandeln, bei dem wir für die zwei Wohnungen fast das
dreifache bezahlen müssten wie jetzt.

Wie hingewiesen. Mehr als 20 % sind nicht möglich. Bisher sind im mündlichen Mietvertrag Nebenkosten wie Grundsteuer, Gebäudebrandversicherungen, sonstige Versicherung des Gebäudes, Kleinreparaturen und auch die Renovierung zum Auszug nicht zu leisten. (Ausser ihr habt dies mündlich vereinbart). Zudem gibt es eine Reihe weiterer Möglichkeiten, den mündlichen Vertrag durch einen schriftlichen recht drastisch zu Eurem Nachteil zu ändern.

Nun meine Frage: Hindert diese mündliche Absprache den
Vermieter nicht an einer solch drastigen Mieterhöhung?

Achtung. Niemals mit der Begründung, dass die Miete erhöht werden soll, dies durch einen Mietvertrag geregelt werden soll, einen Mietvertrag unterschreiben. Mietverträge werden laufend bei verschiedenen Verlagen, insbesondere bei Haus & Grund bei jeder Änderung zum Nachteil der Mieter angepasst.

Bei einer Mieterhöhung reicht eine schriftliche, begründete Erklärung aus.

Gruss Günter