mündlicher Mietvertrag

Hallo liebe WWW´s

Mal angenaommen, man hat ein Zimmer untervermietet. Man ist sich mit dem Mieter mündlich einig geworden. Der Mietvertrag wurde per Post an die alte Adresse geschickt, ist aber als unzustellbar zurück-gekommen. (Mieter wohnt aber ganz sicher dort.) Der neue Mieter meldet sich nicht, ist zum Beginn des Mietverhältnisses (Mai) nicht eingezogen, hat auch die Schlüssel nicht abgeholt und ist telefonisch nicht erreichbar, hat natürlich weder Miete noch die Kaution bezahlt.

Zeugen für die Einigung bzw mündlicher Abschluss des Mietvertrages gäbe es keine.

Was ist zu tun?

Liebe Grüße
Bastett

Hallo!

Zeugen für die Einigung bzw mündlicher Abschluss des
Mietvertrages gäbe es keine.

Was ist zu tun?

Gar nichts, außer den Fall schnell zu vergessen.

Gruß
Wolfgang

Danke für den Tipp, wenn aber nun plötzlich eine SMs eingegangen wäre, Mitte des Monats, mit dem Text: Sorry kann die Wohnung nicht nehmen? Dann wäre das doch ein Beweis, oder?

Immerhin fehlt nun eine Monatsmiete, das kann man nicht einfach so vergessen!

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Hallo!

Danke für den Tipp, wenn aber nun plötzlich eine SMs
eingegangen wäre, Mitte des Monats, mit dem Text: Sorry kann
die Wohnung nicht nehmen? Dann wäre das doch ein Beweis, oder?

Das ist bestenfalls ein Beweis, daß über ein Mietverhältnis gesprochen wurde.

Immerhin fehlt nun eine :Monatsmiete, das kann man :nicht einfach so vergessen!

Ein Mietvertrag kam nicht zustande. Mehr läßt sich nicht feststellen.

Gruß
Wolfgang

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gilt nicht auch der mündliche Vertrag?
Aber es heisst doch, dass auch ein mündlicher Vertrag ein Vertrag ist. Dieser Mensch hätte ja sogar seine Adresse per SMS zugesendet, damit er den Vertrag unterschreiben kann.

Hallo!

Aber es heisst doch, dass auch ein mündlicher Vertrag ein
Vertrag ist.

Ja. Aber was in einem mündlichen Vertrag so ganz genau vereinbart wurde, ist mitunter schwer nachweisbar. Manchmal ist nicht einmal nachweisbar, daß es den mündlichen Vertrag überhaupt gegeben hat.

Dieser Mensch hätte ja sogar seine Adresse per
SMS zugesendet, damit er den Vertrag unterschreiben kann.

Es war beabsichtigt, einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Dazu ist es nicht gekommen. Das ist zwar schade für Dich, aber irgendwelche Forderungen sind daraus nicht herleitbar.

Gruß
Wolfgang

Ich denke mal, dass es in diesem Fall durchaus beweisbar, bzw. belegbar wäre. Einige Leute haben Telefonate mitgehört.

Ich glaube auch, dass eine Forderung der aussenstehenden Miete angebracht wäre. Denn Ärger, den man machen kann, will der andere ja wohl nicht unbedingt haben, oder?

Streitbare Grüße
Sew me is my middle name…

Hallo!

Ich glaube auch, dass eine Forderung der aussenstehenden Miete
angebracht wäre. Denn Ärger, den man machen kann…

Du kannst nur Dir selbst Ärger bereiten. Was immer Du anstellst, trägst Du das Kostenrisiko. Nach meiner Einschätzung ohne Erfolgsaussicht.

Du wolltest einen schriftlichen Miertvertrag abschließen. Aus diesem Vertrag hätten sich Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien ergeben. Der Vertrag ist nicht zustande gekommen. Deshalb gibts auch keine Rechte und Pflichten. Ist ärgerlich, aber sowas kommt jeden Tag hundertfach vor.

Streitbare Grüße

Streitbar an der richtigen Stelle ist ja gut. Kann aber auch teuer werden, wenn man die eigene Situation falsch einschätzt. Genau das tust Du gerade.

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

es wäre sicherlich sinnvoll auf den Rat von Wolfgang zu hören.

belegbar wäre. Einige Leute haben Telefonate mitgehört.

Das kann durchaus auch nach hinten losgehen. So mancher „Zeuge“ ist sich vor Gericht gar ncht mehr sicher, ob er mitgehört hat… Falls die Zeugen doch nicht umkippen, gibt es über die Verwertbarkeit solch mitgehörter Gespräche sehr verschiedene Ansichten unterer Instanzen. Ich habe jedoch noch 2002/2003 gelernt, dass das Bundesverfassungsgericht eine Verwertbarkeit immer verneint hat. (Bin allerdings nicht auf dem laufenden, wie die ganz aktuelle Rechtssprechung ist)

Gruß Steffen B.

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Danke für den Hinweis, ich glaube ihr habt leider recht!

Mal angenommen
das Zimmer wäre, da Mietvertrag nicht unterschrieben und Schlüssel nicht abgeholt, Typ nicht erreichbar, sofort weiter vermietet worden, und der Typ wollte nun einziehen? Hätte sich dann nicht der Hauptmieter Vertragswidrig verhalten?

Hallo,

ich habe Euren Thread verfolgt. Wolfgang hat in seinen Ausführungen alles gesagt, was richtig ist.

Trotzdem mal ein Hinweis. Die Frage des Zeugenbeweises durch Mithören Dritter ist nicht möglich. Wenn der Anrufer nicht verständigt wird ist das Mithören von für andere bestimmte Gespräche strafbar.

Im Übrigen ist die Form der Frage mit immer neuen Nachschüben und " mal angenommen" und anderen Floskeln gegenüber dem Antworter nicht korrekt. Warum stellt man eigentlich die Frage nicht gezielt und direkt und umgeht den Dachverhalt, den man wissen will. Bitte etwas mehr Klaheit, denn manche Frage kann mit einer Antwort geklärt werden.

Gruss Günter

Mal angenaommen, man hat ein Zimmer untervermietet. Man ist
sich mit dem Mieter mündlich einig geworden. Der Mietvertrag
wurde per Post an die alte Adresse geschickt, ist aber als
unzustellbar zurück-gekommen. (Mieter wohnt aber ganz sicher
dort.) Der neue Mieter meldet sich nicht, ist zum Beginn des
Mietverhältnisses (Mai) nicht eingezogen, hat auch die
Schlüssel nicht abgeholt und ist telefonisch nicht erreichbar,
hat natürlich weder Miete noch die Kaution bezahlt.

Zeugen für die Einigung bzw mündlicher Abschluss des
Mietvertrages gäbe es keine.

Was ist zu tun?

Liebe Grüße
Bastett

Guten Morgen!

Hätte sich dann nicht der :Hauptmieter Vertragswidrig :verhalten?

Wenn es keinen Vertrag gibt, kann man sich auch nicht vertragswidrig verhalten.

Gruß
Wolfgang

Hallo Günter,

vielen Dank für deine Antwort.

MAL ANGENOMMEN steht hier wegen der Anweisungen wie man in diesem Brett seine Fragen zu stellen hat.

Die Antworten von Wolfgang haben mich sehr überrascht, den es gibt auch eine ganz andere Auslegung der Situation:

"Laut BGB ist ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen, wenn man sich über die wesentlichen Dinge geeinigt hat, sprich Mietobjekt, Miethöhe, Mietdauer. Ein mündlich geschlossener Mietvertrag gilt auf für unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Beim Telefonat ist es eine mdl. Einigung, ganz sicher. Der Mieter muss die 2monatige Kündigungsfrist einhalten und rückwirkend auch die Miete zahlen!"

Ich habe im Bekanntenkreis erlebt, dass ein Vermieter eine Wohnung zugesagt hatte, dann aber den schriftlichen Mietvertrag nicht abgeschlossen hat. Daraufhin haben die Vertragspartner den Vermieter in Regress genommen für Hotelkosten, Maklergebühr für neue Wohnung und den höheren Mietpreis dieser anderen Wohnung. War ein langer Prozess, aber sie haben gewonnen.

Eine mündliche Zusage ist bindend. Dies war bislang mein laienhaftes Rechtsverständnis.

Hallo meinerseits.

Zusätzlich zu den anderen Beiträgen will ich noch erwähnen, dass Verträge immer schriftlich fixiert werden sollten. Sich alleine auf das Gedächtnis zu verlassen kann trügerisch sein: http://www.wissenschaft.de/wissen/news/253282.html
Gerade deswegen entscheiden sich die Gerichte immer für handfestere Beweise.
Und was den Vertrag an sich angeht: das geht analog zur Arbeitswelt, wenn ein Kandidat mehrere Zusagen erhält und sich für ein Angebot entscheidet. Die anderen AG schauen dann ‚in die Röhre‘ und tragen die evtl. angefallenen Kosten…

In diesem Sinne
mfg M.L.

Hallo!

Eine mündliche Zusage ist bindend.

Ja! Aber weise bitte nach, was genau vereinbart wurde. In der Wahrnehmung eines Beteiligten handelt es sich um ein unverbindliches Gespräch, während ein anderer Beteiligter meint, man hätte einen mündlichen Miertvertrag geschlossen. Den Nachweis führe bitte, ohne Leute aus der Versenkung zu zaubern, die irgendwelche Telefonate oder Gesprächsfetzen mitgehört haben wollen. Das ist die Schwäche mündlicher Vereinbarungen und deshalb gibts die Schriftform mit Unterschrift der Beteiligten.

Es gibt insbesondere unter Kaufleuten branchenabhängige Gepflogenheiten, bei denen das gesprochene Wort und der Handschlag (das ist manchmal ein richtiges Zeremoniell) absolut verläßlich sind. Alle Beteiligten kennen sich und können sich aussuchen, ob sie sich unbedingt zuverlässig zeigen oder einfach ausgespielt haben. Sicher, die Leute haben ein Notizbuch in der Jacke und tragen sich ihre Vereinbarungen ein. Aber nur, um nichts zu vergessen und nicht, um womöglich ein Gericht zu behelligen. In solchen Kreisen kann es passieren, daß jemand ausgesprochen beleidigt reagiert, wenn man ihm mit einem schriftlichen Vertrag kommt. Dabei gehts manchmal um namhafte Beträge und die Sache läuft wie ein Uhrwerk. Das sind oft viele Generationen alte Gepflogenheiten und Worte wie Rechtsanwalt und Gericht gehören in diesen Kreisen nicht zum Sprachschatz.

Es gibt viele Gelegenheiten im privaten und geschäftlichen Leben, wo per Besprechung unter mehreren Leuten mündliche Vereinbarungen getroffen werden. Aus solcher Nummer kommt auch niemand mehr heraus, obwohl sich ein von den Beteiligten unterzeichnetes Protokoll dringend empfiehlt, weil menschliche Wahrnehmung und Gedächtnis flüchtige Angelegenheiten sein können, allemal dann, wenn es im Streitfall um Feinheiten geht.

Schließlich gibt es mündliche Vereinbarungen, die sich durch konkludentes Handeln der Beteiligten nachvollziehen lassen. Da wurde etwa ein mündlicher Mietvertrag geschlossen, der Mieter erhält den Schlüssel, zieht ein und zahlt Miete. Weder Mieter noch Vermieter werden im Nachhinein behaupten können, daß über ein Mietverhältnis nie gesprochen wurde.

Außerdem gibts beliebige Mischformen der aufgeführten Konstellationen. Das alles ändert aber nichts daran, daß im Regelfall die schriftliche Fixierung des beiderseitigen Willens die einzig sinnvolle Methode ist. Sobald man gegenüber einem x-beliebigen Fremden Forderungen geltend macht, geht das nur mit handfesten Beweisen. Das ist auch gut so. Andernfalls behaupte ich nämlich steif und fest, daß Du mir eine monatliche Rente sowie Kost und Logis bis ans Lebensende fest zugesagt hast.

Gruß
Wolfgang

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