Hallo!
Eine mündliche Zusage ist bindend.
Ja! Aber weise bitte nach, was genau vereinbart wurde. In der Wahrnehmung eines Beteiligten handelt es sich um ein unverbindliches Gespräch, während ein anderer Beteiligter meint, man hätte einen mündlichen Miertvertrag geschlossen. Den Nachweis führe bitte, ohne Leute aus der Versenkung zu zaubern, die irgendwelche Telefonate oder Gesprächsfetzen mitgehört haben wollen. Das ist die Schwäche mündlicher Vereinbarungen und deshalb gibts die Schriftform mit Unterschrift der Beteiligten.
Es gibt insbesondere unter Kaufleuten branchenabhängige Gepflogenheiten, bei denen das gesprochene Wort und der Handschlag (das ist manchmal ein richtiges Zeremoniell) absolut verläßlich sind. Alle Beteiligten kennen sich und können sich aussuchen, ob sie sich unbedingt zuverlässig zeigen oder einfach ausgespielt haben. Sicher, die Leute haben ein Notizbuch in der Jacke und tragen sich ihre Vereinbarungen ein. Aber nur, um nichts zu vergessen und nicht, um womöglich ein Gericht zu behelligen. In solchen Kreisen kann es passieren, daß jemand ausgesprochen beleidigt reagiert, wenn man ihm mit einem schriftlichen Vertrag kommt. Dabei gehts manchmal um namhafte Beträge und die Sache läuft wie ein Uhrwerk. Das sind oft viele Generationen alte Gepflogenheiten und Worte wie Rechtsanwalt und Gericht gehören in diesen Kreisen nicht zum Sprachschatz.
Es gibt viele Gelegenheiten im privaten und geschäftlichen Leben, wo per Besprechung unter mehreren Leuten mündliche Vereinbarungen getroffen werden. Aus solcher Nummer kommt auch niemand mehr heraus, obwohl sich ein von den Beteiligten unterzeichnetes Protokoll dringend empfiehlt, weil menschliche Wahrnehmung und Gedächtnis flüchtige Angelegenheiten sein können, allemal dann, wenn es im Streitfall um Feinheiten geht.
Schließlich gibt es mündliche Vereinbarungen, die sich durch konkludentes Handeln der Beteiligten nachvollziehen lassen. Da wurde etwa ein mündlicher Mietvertrag geschlossen, der Mieter erhält den Schlüssel, zieht ein und zahlt Miete. Weder Mieter noch Vermieter werden im Nachhinein behaupten können, daß über ein Mietverhältnis nie gesprochen wurde.
Außerdem gibts beliebige Mischformen der aufgeführten Konstellationen. Das alles ändert aber nichts daran, daß im Regelfall die schriftliche Fixierung des beiderseitigen Willens die einzig sinnvolle Methode ist. Sobald man gegenüber einem x-beliebigen Fremden Forderungen geltend macht, geht das nur mit handfesten Beweisen. Das ist auch gut so. Andernfalls behaupte ich nämlich steif und fest, daß Du mir eine monatliche Rente sowie Kost und Logis bis ans Lebensende fest zugesagt hast.
Gruß
Wolfgang