mündlicher Mietvertrag

Hallo zusammen,

in einer Firma haben diesen Monat zwei ausländische Praktikanten angefangen. Bevor sie in Deutschland angekommen sind haben sie sich eine Wohnung besorgt. Hat alles gut geklappt, die beiden kamen an und haben eine Monatsmiete von 700€ mündlich vereinbart(was für diese Gegend meiner Meinung schon viel zu viel ist). Leider ist die Firma ziemlich weit von ihrer Wohnung entfernt und die Praktikanten haben sich eine neue Wohnung gesucht. Jetzt möchte der Vermieter allerdings eine Miete von 1100€, da die beiden kein halbes Jahr bleiben, sondern schon im 1.Monat wieder ausziehen.

So, jetzt meine Frage - ist die Forderung so in Ordnung - sollten sich die beiden dagegen wehren? Oder sollten die beiden froh sein, dass sie im Mai schon aus der Wohnung ohne „Kündigungsfrist“ kommen?

Vielen Dank für Eure Meinungen

Gruß Martin

Hallo Martin,

Angebot, Nachfrage, Einigung. Klar ist das okay. Wieso nicht?

Gruß!

Horst

mündlicher Mietvertrag-Nachfrage
Hallo Martin,

ich bin mir nicht sicher, ob Alf (und ich auch) die Frage richtig verstanden haben. Du meinst, dass der Vermieter, der erst mündlich 700 haben wollte, jetzt nachträglich plötzlich 1100 haben will mit der Begründung der kurzen Wohnzeit oder kommen die 1100 von einem anderen Vermieter, der eine Wohnung näher an der Arbeitsstätte anbietet?

Ralph

Hallo Martin,

wie WildAlf schon schrieb: Verträge sind geschlossen worden und diese sind einzuhalten.

Der VM hat offensichtlich versucht zu einer Einigung zu kommen. Er hätte ja vom Datum einer ordentlichen Kündigung ab noch Anspruch auf 3 volle Monatsmieten, also weit mehr als 1100 Euro. Kulanter Mensch, der.

Zurückrudern wird wahrscheinlich auch nicht helfen, wenn z.B. schon ein neuer Vertrag geschlossen wurde. Dann würden da auch Kosten anfallen.

Also in dem Fall heisst es wohl: zahlen und froh sein, dass es nicht über 2000 Euro geworden sind.

Gruß
Nita

Du meinst, dass der Vermieter, der
erst mündlich 700 haben wollte, jetzt nachträglich plötzlich
1100 haben will mit der Begründung der kurzen Wohnzeit

Hallo Ralph.

genau das ist das Problem. Ist es nett von ihm die Leute aus dem „Mietvertrag“ zu lassen, ohne, dass sie 3 weitere Monate zahlen müssen. - Oder ist es Wucher auf eine eh schon überteuerte Monatsmiete nochmal 400€ NACHTRÄGLICH ohne vorherige Absprache, wegen verkürzter Mietzeit, draufzuschlagen?

Danke für Eure Meinungen
Gruß Martin

genau das ist das Problem. Ist es nett von ihm die Leute aus
dem „Mietvertrag“ zu lassen, ohne, dass sie 3 weitere Monate
zahlen müssen. - Oder ist es Wucher auf eine eh schon
überteuerte Monatsmiete nochmal 400€ NACHTRÄGLICH ohne
vorherige Absprache, wegen verkürzter Mietzeit,
draufzuschlagen?

Also normalerweise hat man ja drei Monate Kündigungsfrist. Wenn der Vermieter jetzt für die eigentlich zu bezahlenden 3 Monate insgesamt € 1100 haben will anstatt der eigentlich zu zahlenden € 2100, dann ist das doch nett von ihm. Wenn er jetzt natürlich will, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird und für die letzten drei Monate pro Monat 1100 haben will, wage ich zu behaupten, dass das nicht in Ordnung ist, weil er nicht einfach den Vertrag ändern kann.

Ralph, IANAL