mündlicher mietvertrag

angenommen es sieht sich einer die wohnung an und bestätigt das er diese mieten möchte
dieser kommt auch schon zum ausmessen der wohnung 3 x und bestärigt immer wieder das dieser die wohnung haben möchte
aber am tag wo der mietvertrag unterschrieben werden soll macht dieser einen rückzug
in der zwischenzeit wurden aber etliche interessierte abgewiesen mit dem hinweis das die wohnung schon vermietet ist
wer muss den mietausfall bezahlen

Der, der sich mit irgendwelchen Intressensbekundungen zufrieden stellen lies und es versäumt hat kurzfristig einen Mietvertrag auf den Tisch zu legen. Wegen irgendwelcher mündlichen Intressensbekundungen jegliche Besichtigungen einzustellen, Anrufende nicht zu notieren und auch sonst jegliche Tätigkeiten einzustellen, ist in höchstem Maße unprofessionell. Die entgangene Miete als Lehrgeld verbuchen und zukünftig etwas mehr kümmern.

vnA

Verträge können zwar mündlich geschlossen werden und ich würde auch meinen, dass ein Mietvertrag auch schon zu Stande kam, indem der Interessent sagte, dass er die Wohnung anmietet.

Mir wäre nicht bekannt, dass im Mietrecht eine Schriftform zwingend wäre wie z.B. beim Grundstückskauf. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__550.html

Allerdings bin ich kein Anwalt.

Aber hier - bzw. bei mündlichen Verträgen allgemein - hat man das Beweisproblem. Sofern also keine Zeugen zugegen waren, hat man da schlechte Karten, das Zustandekommen des mündlichen Mietvertrages zu beweisen.

Etwas anderes wäre es, wenn derjenige bereits eingezogen wäre.
Dann wäre es in nach meiner Auffassung definitiv ein Mietverhältnis durch Konkludenz
http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludenz

Ob der Vertrag schon durch Zusage als Zustande gekommen gilt, bin ich mir nicht ganz sicher.
Eine beiderseitge Willenserklärung lag nach meiner Interpratation allerdings vor, da ja der Interessent die Wohnung haben wollte, also zusagte, und der Vermieter auch an ihn vermieten wollte.

Falls meine Rechtsuaffassung falsch ist wird sie vermutlich noch von den Experten korrigiert.

Hallo,

das wäre ja schlecht für den Vermieter, der Betriebskosten abrechnen will oder den Mieter Schönheitsreparaturen machen lassen will. Weder Vermieter noch Mieter wollten sich hier schon so binden.

Es kommen aber in engen Ausnahmefällen Schadensersatzansprüche in Betracht.

http://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/SA…

VG
EK

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Hallo,

das wäre ja schlecht für den Vermieter, der Betriebskosten
abrechnen will oder den Mieter Schönheitsreparaturen machen
lassen will.

Ja sicher.

Weder Vermieter noch Mieter wollten sich hier
schon so binden.

Wir wissen ja nicht, was da bereits mündlich über die Vertragbedingungen gesprochen wurde. Es ist doch anzunehmen, dass über NK, Renovierung etc. geredet wurde, wenn der Interessent schon 3 mal zum ausmessen da war.

Aber das sind natürlich ebenso Vermutungen, wie deine Annahme, dass die beiden sich nicht binden wollten.

Ich würde gerne nachvollziehen können, woraus man das juristisch ableiten kann. Ich bin ja u.A. auch hier um zu lernen.

Also wenn du Zeit und Lust hast?

Danke für den super Link!

http://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/SA…

Dafür brauche wohl ich eine Weile um das nachzuvollziehen.

VG D.

Hallo,

wenn die Parteien vereinbart haben, dass ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden soll (was der Vermieter auf jeden Fall will, da er sonst wie gesagt die Schönheitsreparaturen nicht abwälzen und Betriebskosten nicht abrechnen könnte), gab es noch kein Angebot des Vermieters und daher keine Annahme. Jedenfalls „im Zweifel“: http://dejure.org/gesetze/BGB/154.html (Absatz 2).

Es mag ggf. einen Vorvertrag oder ein anderes Schuldverhältnis geben, aus dem Schadensersatz gefordert werden kann.

VG
EK

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aber am tag wo der mietvertrag unterschrieben werden soll
macht dieser einen rückzug

Der Vermieter möge sich überlegen, wie ein mündlicher Mietvertrag bereits zustande gekommen sein kann, wenn doch erst noch ein schriftlicher abgeschlossen werden soll. Das wären dann ja zwei Mietverträge!

smalbop

Hallo,
ich habe da drei LInks zu gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietwohnung-__f50553…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Ruecktritt-einer-mue…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietwohnung-Erst-Zus…
und sage anhand dessen und der Schilderung:

  • es ist noch kein Vertrag zustande gekommen
  • es kann Schadensersatzansprüche geben
  • der Anspruchsteller muss all das vor Gericht beweisen.
    Wenn er beweisen kann, sollte er sich mit einem Anwalt beraten.
    Aber: ianal.
    Gruß
    loderunner

Hallo,

vielen Dank!

Ok, langsam nähere ich mich der Materie.
Die Feststellung, ob ein Vertrag oder Vorvertrag als geschlossen gilt ist unabhängig davon, dass in einigen besonderen Konstellationen dennoch Schadensersatzansprüche bestehen können.

Danke hat mir geholfen.

VG D.