Hallo,
angenommen man wohnt in einer Wohnung für die man keinen Mietvertrag hat, da der Vermieter zu alt ist und die alltäglichen Geschäfte nicht mehr regeln kann.
Muss man mit allen Mitteln einen schriftlichen Mietvertrag erzwingen oder kann man darauf vertrauen, dass der mündliche Mietvertrag einen ebenso schützt (Kündigungsschutz, Reparaturen in der Wohnung etc)?
Danke
Hallo !
Vertrag ist Vertrag,ob mündlich oder schriftlich.
Nur kann es im Streitfalle ja immer Ärger geben,wenn Details nur mündlich abgesprochen wurden und man das ggf. beweisen muss.
Etwa wenn der Vertrag übergeht auf Erben etwa.
Erzwingen kann man m.E. die nachträgliche Schriftform eines mündlichen Vertrages nicht. Dabei hätte man bereits die angesprochenen Probleme,was war abgesprochen ?
MfG
duck313
Als Mieter einen schriftlichen Vertrag erzwingen zu wollen, grenzt an Wahnsinn.
Ein Mietvertrag hat keine Formvorschrift. Daher ist auch ein mündlicher Vertrag gültig. Diesen muss man allerdings beweisen können (Kontoauszüge von Zahlungen die als Miete gekennzeichnet sind, oder Mietquittungen)
Mündliche Zusatzvereinbarungen müssen auch bewiesen werden (was schwer bis unmöglich ist) Ansonsten gilt das BGB. Keine Nebenkosten, keine Schönheitsreparaturen.
Verträge sind in all ihren Einzelheiten vom Rechtsnachfolger zu erfüllen. Also auf keinen Fall mit einem Erben einen schriftlichen Vertrag abschließen (der kann nur erheblich schlechter sein)
vnA
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