Mündlicher Mietvertrag bei Möbilierter Wohnung

Hallo! Der junge Herr wohnt seit zwei Jahren in einer möbilierten Wohnung (der Vermieter wohnt wo anders, hat allerdings sein Geschäft direkt neben an, jedoch in einem anderen Gebäude) mit einem mündlichen Mietvertrag.

Im Laufe der Zeit ist der Teppich verschmutzt und einige Möbel sind nicht mehr in dem Zustand wie vorher. Zwei Stühle sind gänzlich kaputt, die er allerdings ersetzen will. Er hat vor, die Wohnung so sauber wie es ihm möglich ist zu verlassen. Muss er ansonsten irgendetwas ersetzen oder renovieren? Und ist es richtig, dass er innerhalb von 24 Stunden ausziehen kann, ohne Kündigungsfrist? Ist sein Vermieter berechtigt vor Auszug die Wohnung nochmals zu besichtigen oder kann der junge Herr ihm einfach die Schlüssel in die Hand drücken?

Hallo Cookiemonster666,

zunächst Kündigungsfrist:

3 Monate nach § 573c BGB.

Schäden an der Wohnung und der Einrichtung müssen ersetzt werde, wenn sie nicht durch gewöhnlichen (vertragsmäßigen) Gebrauch der Mietsache entstanden sind.

In der Regel entstehen Verschmutzungen durch nicht vertragsmäßigen Gebrauch, sind also sozusagen keine Verschleißerscheinungen.

Wenn die Stühle aus Altersgründen zusammengebrochen sind, brauchen sie nicht ersetzt zu werden. Sind sie jedoch durch unsachgemäße Benutzung beschädigt worden, so ist man zu Schadenersatz verpflichtet.

Ob renoviert werden muß, hängt von den damals getroffenen mündlichen Vereinbarungen ab. Gab es keine Absprachen diesbezüglich, so ist nicht zu renovieren.

Der Vermieter ist natürlich berechtigt vor Auszug die Wohnung in Augenschein zu nehmen. Also einfach Schlüssel in die Hand drücken ist nicht.

Gruß

Joschi

Hallo!

dto.,

Der junge Herr wohnt seit zwei Jahren in einer

möbilierten Wohnung (der Vermieter wohnt wo anders, hat
allerdings sein Geschäft direkt neben an, jedoch in einem
anderen Gebäude) mit einem mündlichen Mietvertrag.

Im Laufe der Zeit ist der Teppich verschmutzt und einige Möbel
sind nicht mehr in dem Zustand wie vorher. Zwei Stühle sind
gänzlich kaputt, die er allerdings ersetzen will. Er hat vor,
die Wohnung so sauber wie es ihm möglich ist zu verlassen.
Muss er ansonsten irgendetwas ersetzen oder renovieren? Und
ist es richtig, dass er innerhalb von 24 Stunden ausziehen
kann, ohne Kündigungsfrist?

Nein, auch bei möblierter Wohnung geltend die Kündigungsfristen, lediglich „möblierte Zimmer“ in der Wohnung des Vermieters haben verkürzte Kü-Fristen.

Ist sein Vermieter berechtigt vor

Auszug die Wohnung nochmals zu besichtigen oder kann der junge
Herr ihm einfach die Schlüssel in die Hand drücken?

Der junge Herr wird um die Mietzahlung nicht umhin kommen, wenn er vor Ablauf der Kü-Frist auszieht; das Mietverhältnis endet mit der Kü-Frist, je nach Dauer der bisherigen Mietzeit, also ab 3 Monaten.

-,-

Hallo,

[…]das Mietverhältnis
endet mit der Kü-Frist, je nach Dauer der bisherigen Mietzeit,
also ab 3 Monaten.

die Staffelung der ordentlichen Kündigunsfrist nach Mietdauer gilt nur für den Vermieter.

Gruß

Joschi

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