Habe in einer WG gewohnt und nie einen Vertrag unterschrieben. Bin dann ausgezogen und es schien alles in Ordnung zu sein. Die Schlüssel habe ich aber nicht persönlich übergeben, sondern in den Briefkasten gegeben. (Vermieter war länger nicht da und ich war danach auch erstmal außer Lande. Vermieter hat außerdem kein Handy und antwortet auf Mails eher langsam)
Nun fordert der Vermieter extra Gebühren:
Für Möbel die im Zimmer eines Mitbewohners stehen.
Habe ich aber mit dem Mitbewohner besprochen.
Außerdem soll ich noch für irgendwelche Schäden aufkommen (nicht von mir) und Putzgeld zahlen.
Was darf ich und was kann mein Ex-Vermieter wirklich fordern. Die ganzen Forderungen hat er ja erst nach meinem Auszug gestellt.
Hoffe ihr könnt mir helfen! Habe mit dem ganzen Stress echt nicht gerechnet.
mündliche Verträge stellen sich im Nachhinein immer als schlechte Lösung dar, da man meistens nicht beweisen kann, was vereinbart wurde.
Daher kann ich Ihnen hier nur in gewisser Weise antworten:
Schäden sind natürlich immer zu bezahlen, wenn SIe nicht durch Sie verursacht wurden und der Vermieter dies auch nicht beweisen kann, müssen SIe natürlich nicht zahlen.
Putzgeld ist so ne Sache. Was wurde hier vereinbart? Wenn nichts, dann haben sie auch nicht zu zahlen. Oder meint Ihr Vermieter Ihr ehemaliges Zimmer? Haben noch andere Zugang zu diesem nach Ihrem Auszug?
Wenn ein ehemaliger Mitbewohner die Möbel „nutzen“ möchte, schön. Was geht dies den Vermieter an? Außer Sie würden auf einem gemeinschaftlich genutzten Raum stehen.
schriftliche oder mündliche Verträge gelten
vor dem Gesetz. Sie haben einen Vetrag geschlossen.-
Als Mieter, wenn man einen Vertrag eingegangen ist
hat man Rechte und Pflichten.
d.h. wenn etwas in der Wohnung zerstört wurde
muss man ggf. Schadenersatz leisten bzw.
den Mangel selbst zu beheben.
Ausserdem kommt es darauf an, was vereinbart wurde:
Also Reinigung und auch das die Wohnung bei Auszug
freigeräumt sein muss.
Deshalb, wenn der Vetrag mündlich vereinbart wurde
sollten Sie schleunigst ein Gedächtnisprotokoll
anfertien. Was wann wo wie vereinbart wurde.
Sie sollten sich mit Ihren Mitbewohnern austauschen
was wer gemacht bzw. nicht gemacht hat.-
Ausserdem kommt es auf den Richter an, was
er entscheidet in der Sache. Das kann niemand voraussagen.
Aber:
Sie könnten einen Mieterschutzverein aufsuchen,
die gibt es bekanntlich in jeder Stadt.
Wenn Sie den Fall schildern erhalten Sie
eine gute Auskunft !!!
Ich bin weder Richter noch Jurist.
zunächst wäre wichtig, MIT WEM Du den mündlichen Mietvetrag geschlossen hast (d.h. hat der Vermieter „jedes Zimmer einzeln vermietet“ oder war eine Partei GENERALMIETER und durfte untervermieten.
Im zweiten Fall könnte sich der Vermieter nur an denjenigen wenden, der die Sache mit ihm geregelt hat.
Im ersten Fall ist es so, dass auch ein mündlicher Mietvertrag gilt. Problem ist die Beweislast, d.h. was vereinbart wurde.
Wenn Du nicht der GENERALMIETER warst, dann sollten auch die Möbel eines Mit-Mieters nicht relevant sein.
Beschädigungen an Gemeinschaftseinrichtungen (Küche, Bad etc.), die alle genutzt haben, ist so eine Sache…wenn er behauptet, dass Du das warst, muss er das eigentlich erst beweisen (außer es gab eine Vereinarung: Alle haften für alles)…also Aussage gegen Aussage. Und wenn es sich um „normale Abnützung“ handelt (hängt von der Mietdauer ab), gibt es sowieso nichts…würde mal vergleichen, wie lange die anderen drin wohnten (haben dann wohl auch mehr „Verschleiß“ verursacht). Könntest Du die anderen ggf. noch erreichen ?
Solltest Du noch Fragen haben, dann schreib etwas mehr zum Sachverhalt…
Hallo Wezz,da kann ich leider nicht helfen,wende Dich
an die NRW-Verbraucher-Zentrale oder an den örtlichen
Mieter-Verein,dort wirst Du kompetente Hilfe finden.
Mit freundlichen Grüßen karlhans35.
Werter Fragesteller!
Ein Mietvertrag bedarf im Grundsatz keiner Form. Auch mündlich abgeschlossenen Verträge sind wirksam. Das git aber nur dann, wenn die Mietdauer weniger als ein Jahr beträgt.
Sollte die Mietdauer länger als ein Jahr betragen, dann ist der Mietvertrag in schriftlicher Form abzuschließen. (§550 BGB)
Ihr Mietvertrag ist deswegen nicht ungültig, er gilt nur für eine unbestimmte Zeit!!
Ihr Dilemma besteht nun darin, dass Sie keine protokollarischen Feststellungen über Mängel bei Mietantritt haben. Selbst die Kündigung ist wohl mündlich erfolgt, auch ohne Hinweise auf Vereinbarungen und Mängel.
So steht nun Aussage gegen Aussage, Sie brauchen einen oder mehrere Zeugen in der Auseinandersetzung mit Ihrem Vermieter.
Die Schlüsselübergabe ist ein wichtiges Detail, sie sollte immer mit Zeugen erfolgen, immer persönlich oder in Vertretung durch einem Anwalt erfolgen.
Auch in dieser Hinsicht stehen Sie vor einem Dilemma.
Immerhin können Sie sich rausreden; alles ist so wie am Anfang des Mietverhältnisses, das Gegenteil kann der Vermieter ohne eine Aussage anderer nicht beweisen. Sie können sich hier dumm stellen und auf fehlende schriftliche Vereinbarungen verweisen.
Andere Meinungen habe ich nicht dazu,
weil ich kein Rechtsanwalt bin und
weil ich selbst als Mieter mit meinem Vermieter im Clinch bin.
Suchen Sie Hilfe beim Mieterbund, wenn Sie können, der kann zumindest rechtliche Fragen zu Ihren Gunsten einer Lösung zuführen.
Freundliche Grüße vom „Großen Sucher“.
Der Anspruchsteller muss i.d.R. seine Ansprüche auch begründen und nachweisen können. Das könnte ohne schriftlichen Vertrag schwierig werden.
Ich würde es darauf ankommen lassen und abwarten welche Schritte der Vermieter noch einleitet.