Hallo,
ich ziehe zum 1.6. aus meiner Wohnung aus, habe auch eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter. Habe aus privaten Gründen angestrebt, die Wohnung doch zu behalten und habe mit meiner Vermieterin darüber gesprochen, sie kläre dies mit ihrem Mann. Ihr Mann kam darauf hin auf mich zu und bestätigte mir die Wohnung schriftlich. Hatte zu dem Zeitpunkt aber schon eine andere Wohnung, Mietvertrag ist unterschrieben. Habe meinen Vermietern dies auch einen Tag später erklärt, alles war ok und sie wolle sich die Wohnung anschauen, damit ich auch genau weiss, was ich zutun habe. Nun kam eben der Anruf, der Mietvertrag seie weiterhin gültig, sie und ihr Mann dienen als Zeugen. Eigentlich sind dies auch nicht meine richtigen Vermieter, sondern die Schwiegereltern die ich noch nie sah. Jetzt soll ich weiterhin zahlen, 2 Wohnungen- ist dies überhaupt rechtens? In beiden Situationen war ich jeweils mit Vermieter sowie Vermieterin alleine, es bestehen keine Zeugen. Was soll ich jetzt tun? 
Danke für die Hilfe!
Mein erster Vorschlag wäre, Sie werden mal erwachsen und der Zweite, halten Sie sich an Verträge! Aus der jetzt fälligen Doppeltzahlung entseht Ihnen dann so etwas, was man im Volksmund mit "Lehrgeld " bezeichnet!
Habe mich verschrieben, habe die Wohnung vom Vermieter MÜNDLICH zugesagt bekommen- danke für die freundliche Antwort.
Hallo, natürlich gelten auch mündliche Verträge. Nehmen Sie sich einen Anwalt. Warum sagen Sie denn bei zwei Wohnungen zu? Es kann doch jetzt nicht einer der Vermieter darunter leiden!
Gruß Fred
Hi…
ich würde dir gerne helfen jedoch ist dein Aufschrieb leider etwas wirr? Ich kann deine Wohnung, Personen, nicht richtig zuordnen. Auch was die Beendigung deines Mietverhältnisses betrifft lässt du mich im unklaren…
hast du nun gekündigt oder nicht…???
Kannst du das alles noch mal neu formulieren???
Gruß Peter
Hallo Peter,
es hat sich diesbezüglich nach dem Gerichtsverfahren alles geklärt.
Falls jemand eine ähnliche Situation wie ich hatte, ein mündlicher Mietvertrag ist tatsächlich rechtens d.h. ohne einen neuen Vertrag schriftlich festzuhalten, sondern nur mündlich, war mein Vermieter im Recht. Unglaublich, aber wahr. Das Ganze endete vor Gericht, er bekam Recht, ich zahlte drei Monate lang zwei Wohnungen da ich in der alten Wohnung natürlich bereits ausgezogen war.
Abzocke ohne Ende…