mündlicher Mietvertrag gültig

Hallo W-W-W,

angenommen Familie A hat sich eine Wohnung angeschaut und eine mündliche Zusage erhalten. Allerdings hat sich der Vermieter nun gemeldet und der Familie gesagt er möchte es doch nicht.
Darf man sowas als Vermieter machen und ist die mündliche zusage bindend?

bye
Magicman

Hi

angenommen Familie A hat sich eine Wohnung angeschaut und eine
mündliche Zusage erhalten. Allerdings hat sich der Vermieter
nun gemeldet und der Familie gesagt er möchte es doch nicht.
Darf man sowas als Vermieter machen und ist die mündliche
zusage bindend?

Grundsätzlich sind auch mündliche Verträge möglich. Das Problem ist aber immer die Beweisbarkeit der mündlichen Vereinbarung.

Gruß
Edith

Danke für die schnelle Antwort. Das hat die Frage schon genau beantwortet

Gruß
Magicman

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