mündlicher Mietvertrag, Hundehaltung nachträglich, nach Kauf, Verboten!

Hallo,
und nun zum Fall:

Mieter haben Anfang 2013 ihre derzeitige Wohnung besichtigt. Hierbei haben sie ihren VM gefragt, ob eine Hundehaltung erlaubt wäre. Dieses beantwortete er mit einem „JA“. Daswar einer der ausschlagebenden Gründe, warum sie sich für diese Wohnung entschieden haben. Bei nochmaligen nachfragen Mitte Juni bejahte er diese Frage wieder. Nun haben sie sich vor 5 Wochen einen Welpen angeschaut und auch bereits beim Züchter bezahlt. Der Hund sollte Mitte Sept. hier bei ihnen einziehen. Als sie deies ihrem VM dies mitteilten, das der Hund nun einzeihen wird, sagte er „NEIN dies erlaube ich nicht“. Hierfür konnte er uns keine Gründe nennen.
Bisher haben sie nur einen mündlichen Mietvertrag. Die Mieter haben schon öfter nach einen schriftlichen Vertrag gefragt, aber bis dato nie erhalten. Bei Gesprächen streiter der VM alle jeglichen bejahungen ab.

Was sind nun die Möglichkeiten?!

mündliche Verträge gelten wie schriftliche, haben den Nachteil der Beweislast. Im Streitfall entscheiden Gerichte nach Aktenlagen und führen nur in ganz seltenen Fällen Ortstermine durch.
Der BGH hat erst 2013 entschieden das ein generelles Hundeverbot in Mietverträgen nichtig ist. Es kommt immer auf den Einzelfall wie Rasse, Größe, Gefährlichkeit, Lärm uvm. an.

wow, das ging ja schnell, vielen Dank für die super schnelle Antwort.

Hätten Sie mir mir wenn möglich die genaue Utrailsbezeichnung?

ja klar doch :smiley:

Az. VIII ZR 168/12

vllt. hilft schon http://url9.de/KSG

schönen Sonntag wünscht Sebastian aus Bernburg (Saale)
der Kreisstadt des Salzlandkreises in Sachsen-Anhalt

Bevor ich einen Hund in meine Wohnung nehme, frage ich den Vermieter, nicht die vorherigen Mieter. Ohne schriftlichen Mietvertrag bin ich nie auf der sicheren Seite. Warum haben sie sich nicht generell zuvor an den VM gewandt?
Rechtlich ist zwar nicht generell die Haltung von Tieren verboten (dafür gibt es inzwischen Urteile) Schaue mal hier:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bgh-hunde-duer…

Da kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt und das Thema Hundehaltung zuvor nicht besprochen wurde, sehe ich trotz des o. a. Urteils kaum Möglichkeiten, dass die neuen Mieter mit Hund einziehen können.

Ob es sinnvoll ist, sofort mit Gesetzen zu argumentieren, ist fraglich. Das vergiftet das Mietverhältnis von vornherein.

Wie beschrieben, haben die Mieter bei Besichtiung der Wohnung sowie mitte Juni bei dem Vermieter (VM) der im selben Hauswohnt bezüglich der Hundehaltung angefragt. Dies bejahte er. Erst nach Kauf des Welpens hat der Vermieter sich umentschieden. Gründe hierfür kann er nicht nennen.
Das Verhltniss ist schon angeknaxt da die Lebensgefährtin des VM (die nicht mit im Haus wohnt) dem Mieter schon nahegelegt hat, doch einfach zu Kündigen.

Sorry, habe ich etwas missverstanden. Ihr wohnt also schon in dem Haus, somit ist es egal, ob ihr einen mündlichen oder schriftlichen Mietvertrag habt.
Wegen des Hundes schaut euch das Urteil des Bundesgerichtshofes an. Wenn der Hund nicht zu groß ist im Verhältnis zur Wohnung und ihr nicht in der …Etage wohnt, könnte der VM es nicht verbieten. Man kann z. B. keinen Schäferhund in einer 1-Raum-Wohnung in der 4. Etage halten.
Das muss alles zusammen passen.
Leider weiß ich nicht, wie es in dieser Hinsicht bei euch aussieht.

Werter Fragesteller!
Grundsätzlich ist es nicht verboten in einer Mietwohnung Haustiere zu halten. Es gibt aber Einschränkungen, die ein Vermieter ins Feld führen kann.
Erlaubt ist ein Kleinhund, bis zur Größe eines Pudels oder eines Irish - Terriers,. bis 40/45 cm Schulterhöhe.
Mitmieter sind um Erlaubnis zu Fragen.
Bei Exoten bin auch ich äußerst kritisch, lehne diese Exoten auch ab.
Ein Schäferhund, Golden Red River, Setter, Rottweiler, doggenartige Hunde, sogenannte Kampfhunde, die kann ein Vermieter verbieten und bekommt auch vor Gericht recht. Es ist auch eine Frage der Einsicht, was mit dem Hund angefangen wird.
Die Haltung großer Hunde in einer Mietwohnung ist schon ein an die Tierquälerei grenzende Haltung. Auch das Gassi - gehen wird zum Problem.
Ich habe über 20 Jahre lang Hunde gehalten. Die Rasse war ein Jagdhund. Jagdlich geführt habe ich diese Hunde nie. Welche Aufgabe soll Ihr Hund übernehmen?
Brauchen Sie einen Wächter, dann tut es auch ein kleiner Hund.
dass sind meine Kenntnisse und Erfahrungen über die Hundehaltung in einer Mietwohnung.
Also; bei kleinen Hunden gibt es kein Verbot, muss der Vermieter hinnehmen.
Aber alle Mietmieter müssen ihr Einverständnis geben.
Große Hunde können vom Gericht verboten werden!
Ihr „Großer Sucher“.

Am Besten Alles schriftlich festhalten.
Selbst schuld wenn manmündliche Verträge eingeht.
Grüße

Hallo, S.J.

es ist wie immer: Nichts Schriftliches ist immer ungünstig! Günstiger dagegen kann es sein, wenn Du (mind.) einen Zeugen dafür hast, der bestätigen kann, dass der VM in Vorgesprächen ausdrücklich einen Hund gestattet hat.

Was ich nie verstehen werde ist: Wie kann man eine Wohnung ohne vorherigen schriftl. Mietvertrag beziehen? Denn dieser sichert nicht nur dem Mieter Verhaltensregeln zu, sondern auch dem VM und ist daher für BEIDE Parteien zum Vorteil!

Da Du es leider versäumt hast, die Rasse des Welpen zu beschreiben, lege ich Dir mal zwei Urteile der Landgerichte Kassel und Düsseldorf zum Durchlesen bereit. Sollte es auf Dich (oder dem/der Bekannten) zutreffen, kannst Du hieraus bereits Deine/Eure Schlüsse ziehen.

Guck mal hier:
http://www.mieterbund.de/934.html

Für eine hilfreiche Bewertung wäre ich Dir sehr dankbar.

Rechtlicher Hinweis für die netten Abmahnbüros:
Ich betone ausdrücklich, dass ich kein Rechtsanwalt und deshalb auch nicht berechtigt bin, Rechtsauskünfte zu erteilen. Ich gebe hier nur unentgeltlich meine eigenen Erfahrungen und Recherchen wider. Für evtl. ungewollt falsche Aussagen kann ich darum auch nicht haftbar gemacht werden.

Hallo,

vielen Dank für deine schnelle Antwort, Die Hunderasse ist ein Australian Shephard (Schultermaß ist ca. 50 cm. Die Wohnung hat auch ca. 100 m² und ist im OG eines Einfamilien Hauses.(von der Größe her).
Wir warten seit Einzug auf den schriftlichen, und haben auch unseren Vermieter schon öfter darauf hingewiesen, dass der schriftliche Mietvertrag noch auf sich warten lässt. Bei der Besichtigung war nur der Vermieter, sowie ich und meine Lebensgefährtin anwesend.

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Hallo,

hier gibt es nicht viele Möglichkeiten. Ein mündlicher Mietvertrag hat seine Gültigkeit, aber den Nachteil, daß Sie die Erlaubnis zur Hundehaltung nicht beweisen können.

Versuchen Sie noch einmal ein ruhiges Gespräch mit dem Vermieter zu führen.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Weiser

Na prima. Dann hast Du ja wenigstens einen Zeugen für die ursprüngliche Bewilligung eines Hundes.

Nur in konkreten Einzelfällen kann der VM Hunde verbieten. Wenn z.B. der Hund ewig bellt, Mieter anfällt oder Zerstörungen am Haus oder Grundstück des VM verursacht hat. Zur generellen Ablehnung aber muss der VM eine plausible Begründung haben. Die hat er aber nicht.

Hierzu habe noch einmal nachgeschaut und die Erklärung eines Urteils des BGH (Bundesgerichtshof) zu diesem Thema für Dich verständlich recherchiert. Dies hilft Dir schon etwas besser.

Guck mal hier:
http://www.presseportal.de/pm/50233/2497735/mietrech…

PS: Knuddel Dein Hundi von mir und sag ihm, der VM hat eine Macke. Er soll ihn aber deswegen nicht gleich beißen, sonst ist alles im Eimer für ihn :smile:)

Rechtlicher Hinweis für die netten Abmahnbüros:
Ich betone ausdrücklich, dass ich kein Rechtsanwalt und deshalb auch nicht berechtigt bin, Rechtsauskünfte zu erteilen. Ich gebe hier nur unentgeltlich meine eigenen Erfahrungen und Recherchen wider. Für evtl. ungewollt falsche Aussagen kann ich darum auch nicht haftbar gemacht werden.

Hallo S.J.

grundsätzlich ist ein mündlich gegebener Vertrag rechstkräftig. Haben Sie einen Zeugen ist soetwas auch nachweisbar, oder wohnen Sie schon in der Wohnung? Dann muß der Vermieter Ihnen ja sagen, wie er z.B. die Nebenkosten verrechnen will usw.
Ob die Hundehaltung erlaubt ist oder nicht muß individuell geprüft werden. Es gibt für und wider Urteile bishin zum höchste Gericht.
Nehmen Sie sich bitte eine Rechtsberatung in Ihrer Nähe.

Gruß Fred

Hallo,

solange nichts Schriftliches zugrunde liegt, ist es sehr schwierig, da etwas zu machen. Nochmals auf Mietvertrag bestehen und eine Frist von 14 Tagen setzen. Sonst, da nichts schriftliches vorliegt, damit drohen, keine Miete zu zahlen. Und das SCHRIFTLICH machen!!!Was den Hund angeht,
so steht da Aussage gegen Aussage.
Grundsätzlich kann der Vermieter eine Tierhaltung nicht untersagen. so lange alle anderen Mieter (wenn vorhanden) damit einverstanden sind.
s. hier Entscheidung aus dem Jahr 1993 abgedruckt im WM 993,109 Der Vermieter kann eine Tierhaltung nur dann verbieten, wenn die Tierhaltung nachteilige Auswirkungen auf die anderen Mieter oder auf die Mietsache selbst hat.
Hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Da steht wohl Aussage gegen Aussage, aber ihr habt ja einen mündlichen Vertrag; und wenn nichts schriftlich geregelt ist. :smile:

Hallo,

ich denke, da haben Sie schlechte Karten. Der mündliche Mietvertrag ist Rechtens. Da gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Und da ist Hundehaltung nicht ausdrücklich erlaubt.

Wenn Sie jetzt Zeugen beibringen würden, die die Aussage des Vermieters, dass Sie einen Hund halten dürfen bestätigen, der Vermieter sich aber trotzdem stur stellt, können Sie nicht viel dagegen machen, ohne dass das Verhältnis zum Vermieter erheblich gestört wird.

Sich den Hund nun trotzdem ins Haus zu holen, würde ich nicht riskieren. Sie können nur versuchen, den Vermieter wieder mal darauf anzusprechen, wenn er sichtlich gute Laune hat, was Sie durch irgendwelche Nettigkeiten (evtl. Einladung) vorher evtl. beeinflussen können.

Grüße von
Helmut

Liebe Ratsuchende,
da es keinen schriftlichen Vertrag gibt, können die Mieter umgekehrt auch abstreiten, daß der Vemieter neuerdings die Hundehaltung verboten haben soll.
Wenn es ein kleiner bis normalgroßer Hund ist, der nicht zuviel bellt (Ärger mit Nachbarn vermeiden), hätte ich keine Bedenken, den Hund in die Wohnung zu nehmen.
Viel Glück!

Ist kompliziert. Ich hätte die Wohnung ohne schriftlichen Mietvertrag erst gar nicht bezogen.
Vielleicht kann der Mieterverein weiterhelfen.
Oder einfach ausziehen. Ist ja nirgends schriftlich festgehalten für wie lange der Mietvertrag gilt. :wink: