Hallo, wir haben da ein kleines Problem. Meine Freundin hatte sich letztes Jahr im Februar einen Mitbewohner in Ihre wohnung geholt und quasie eine WG gegründet.Schriftlicher Mietvertrag ist nicht verhanden.
Nun wollen wir zusammen ziehen und sie hat das mündlich abgeschlossene Mietverhältnis aufgehoben. Schriftlich ein beiderseitigem Einvernehen. Mit Frist 4 Monate. Nun war letze Woche mein Umzug in Ihre Wohnung. ( Von München nach Bayreuth ) Später ging es nicht, da die Umzugsfirma keinen späteren Termin frei hatte.
Die Kündigungsfrist des Mitbewohners läuft am 30.06. aus und er wohnt noch immer hier. Bemüht sich auch nicht sondelich um eine neue Bleibe…
Ist es nun möglich, ihn jetzt zu bitten zu gehen oder auf gut Deutsch in „rauszuschmeißen“ ?
Ich hatte ihm gesagt, dass er die Hälfte der Miete zurückbekommt und bis Donnerstag ( morgen ) raus sein möchte.
Sein Zimmer ist bereits leer und abgeschlossen. Es kommt mir so vor als möchte er uns ärgern und seine Kündigungsfrist unnötig bis bis 30.06. nutzen, um uns zu ärgern.
Was haben wir nun für möglichkeiten? Ich muss in seinem Zimmer noch Reparaturen durchführen, da er davon Aufgrund des mündlich abgeschlossenen Mietvertrags ( wie kann man als Vermieter nur so doof sein… ) befreit ist.
Die Zeit läuft uns davon.
Vielen Dank im Voraus
Seppel
Hallo, wenn er einen Vertrag bis 30.06. hat, kann er auch solange dort wohnen. Dies wurde, wenn ich es richtig verstehe, auch noch mit der Kündigung bestätigt. Viele Grüße
Ich weiss nun nicht genau, warum der Untermieter vor dem eigentlichen Kündigungstermin ausziehen soll? Wenn kein Mietvertrag besteht, dann gilt Gesetz. Und wenn der Untermieter euch nicht entgegen kommen möchte, so gibt es keine weiteren Möglichkeiten.
Aufhebung. Nicht direkt Kündigung.
Hallo, auch mündliche Verträge sind möglich. Eine Kündigung wiederum, muss schriftlich erfolgen. Eine Aufhebung geht meines Wissens aber auch. Aber wenn in der Aufhebung 30.06. steht, kann er natürlich auch bis dahin wohnen. Viele Grüße
Hi Seppel
also ich glaube du machts da gerade dir unnörig etwas viel Stress. Ihr scheint ja wirklich nicht unbedingt des Rechtes mächtig zu sein. Kündigungsfrist wäre bei einem mündlichen Mitvertrag und dabei gehe ich nicht von einem befristeten Mietvertrag aus auf unbefristete Zeit hin geschlossen. Alle Mietverträge die Lämger befristet als ein Jahr abgeschlossen würden müssten sowieso schriftlich geschlossen werden. Daher gehe ich von unbefristet aus und du hast dabei wenn der Mietvertrag noch nicht so lange dauert eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Je länger der Typ schon darin gewohnt hat um so länger ist deine Kündigungsfrist aber dazu hast du nichts geschrieben. Wenn du mit Ihm den 30.6 ausgehandelt hast danndarf er auch bis zu dem zeitpunkt bleiben und du kannst dagegen nichts machen. Der Lateiner sagte schon das Verträge (und die darin enthaltenen willenerklärungen) gehalten werden müssen. Gehe nicht unbedingt von was bösem aus das vergiftet eigentlich nur dein und das deiner Freundin sowie den Typ sein Leben. Warte den 30.6 ab danach kannst du druck machen… bis dahin leide… und leide… und leide…
Gruß Peter
Ein mündlicher Mietvertrag ist erst nach einem Jahr unbefristet. Während diesem ersten Jahr gilt er auf ein Jahr beschränkt. Wenn nach ablauf dieses Jahres nicht gekündigt wird, ist für die darauf folgende Zeit undbefristet. Soweit ich weiß, gibt es , wenn er innerhalb des ersten Jahres geküdigt wird, also auf ein Jahr beschränkt wurde, keine Kündigungsfrist. Ich wollte mich da nur vergewissern. Im April letzten Jahres eingezogen, im März diesen Jahres gekündigt, bzw. das mündlich abgeschlossene " Mietverhältnis " in beiderseitigem einvernehmen aufgelöst.
Hi Seppel…
das ist sooooooooooooo nicht richtig wie du das schreibst… Ein Mietvertrag ist immer unbefristet auch wenn er mündlich geschlossen wurde. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wenn ein Mieter einen Vertrag befristen möchte muß er dies vorab mit dem Mieter klären und es muß auch schriftlich fixiert werden. Dahinter steckt ein wichtiger gesellschaftlicher Grund. Sollte ein Bürger kein Dach über dem Kopf haben so müsste der Staat einspringen. genau das will aber unser Staat nicht unbedingt, deshalb hat er sich abgesichert. Mietverträge (übrigens Arbeitsverträge ist das gleiche ) sind von einem gelebten sozialen Charakter geprägt. sSchließlich wäre der Staat bei beiden in der Verantwortung. Daher geht er von dauerhaftigkeit aus und nicht von Begrenzung… Solltest du einen zeitvertrag von AAnfang an willentlich geschlossen haben und der läuft aus ohne das beide sich gegen eine weiterführung wehren, wäre er dann in der Tat unbefristet geschlossen worden…
gruß Peter