mündlicher Mietvertrag ohne Vertragskenntnis?

Hallo,

angenommen jemand (Karl) hat eine Wohnung, die zu groß ist und sucht eine kleinere Wohnung in einer Universitätsstadt. Der Wohnraum ist sehr knapp und die Mieten weit über 10 € pro m" (kalt).

Karl geht wie üblich vor, Zeitung kaufen und anrufen. Immer wenn Karl anruft (nie vor 9:00 Uhr, samstags) sind bereits keine Besichtigungstermine zu haben und Wohnungen auch oft schon vermietet. Also beginnt Karl früher, um überhaupt Termine zu erhalten. In der Regel sind mindestens 20 Interessenten da und alle sagen sofort, dass sie die Wohnung mieten würden.

Auch Karl darf endlich eine Wohnung ansehen. Alle Interessenten füllen sofort Fragebögen zu Lebensumstände und Einkommen aus, viele haben Einkommensnachweise und Haftpflichtversicherungen dabei. Karl passt sich an und beantwortet brav alle Fragen der Wohnungsvermieterin (Emma), auch solche wie, ob er ein Instrument spielt, schon mal in der Vergangenheit von Inkasso Post bekomen hätte, welche Musik er vorzieht, ob er häufig Besuch bekommt, usw. Einkommensnachweis und Arbeitsvertrag soll er noch den gleichen Tag per Mail senden, sonst würde er nicht berücksichtigt werden. Er macht das.

Karl hat auch über Makler versucht, eine Wohnung zu bekommen. Hier sieht es nicht besser aus. Besichtigungsermine werden erst nach Vorabinformationen vergeben. Von einem Makler erfährt Karl, dass auch viele Interessenten erstmal bei jeder Wohnung sagen, dass sie die nehmen und dann später wieder absagen. Deshalb wird er gefragt, ob er auch nach Absage wieder angerufen werden will, falls einer zurücktritt.

Karl hofft, dass es einfacher ist mit einem Makler eine passende Wohnung zu bekommen, auch wenn er dann zusätzlich Provision zahlen muss. Karl hat Glück, er bekommt eine Wohnung über einen Makler, ist zufrieden und zahlt die Provision. Er denkt nicht mehr an Emma.

Emma meldet sich kurz darauf telefonisch bei Karl, sie hätte ihn als zukünftigen Mieter ausgewählt aufgrund seiner Angaben im Frageboden und seines Gehaltsnachweises. Sie will einen Termin vereinbaren zur Unterzeichnung des Mietvertrages. Karl lehnt ab und gibt an, dass er in der Zwischenzeit bereits einen Mietsvertrag unterschrieben habe. Emma ist empört und legt auf. Emma schickt ihm kurz darauf eine Rechnung über einen Vermieterschutzverein. Sie fordert die Kosten für die Anzeige (20€), die Kosten für den Mietvertrag (60€), den sie bei dem Vermieterschutzverein ausstellen lassen hat und weist darauf hin, dass ein mündlicher Mietvertrag abgeschlossen wäre, für den mindestens die erste Miete (670€) zuzgl. NK (170€) und Kaution (3KM) zu zahlen wären, wenn Karl gleich kündigen würde. Ansonsten würde der Vertrag weiter laufen.

Karl ist entsetzt, außer Zimmeranzahl, m², KM und NK (stand in der Anzeige) waren ihm keinerlei Mietkonditionen bekannt. Er hat nie den betreffenden Mietvertrag zu Gesicht bekommen. Er hat nur geäußert, dass er die Wohnung gern mieten würde, weil sie ihm gefiel. Im Nachhinein hatte er Bauchschmerzen, wegen all der Fragen, die er beantwortet hat. Was, wenn sich seine Interessen ändern, er z. B. doch mal ein Instrument zu spielen lernen würde? Auch gab es eine sehr schlechte Verbindung zu seiner Arbeitsstätte. Deshalb war er froh, die Wohnung über den Makler bekommen zu haben. Der wollte nur seinen Namen, Anschrift und Arbeitgeber wissen. Der Weg zur Arbeit war kürzer und alles passte sehr viel besser.

Karl weiß nicht, was er tun soll. Soll er nun tatsächlich die nicht gemietete Wohnung von Emma kündigen? Dann würde er doch den angeblichen mündlichen Mietvertrag anerkennen.

Muß er denn tatsächlich die Auslagen für die Anzeige und die Ausstellung des Mietvertrages zahlen. Nach Karls Auffassung ist das das unternehmerische Risiko der Vermieterin.

Kam es denn tatsächlich durch den geäußerten Wunsch, die Wohnung zu mieten, gleich zu einem Vertrag? Viellicht hätte ihm der Mietvertrag gar nicht zugesagt, z. B. wenn seine Auskünfte über sich von Emma zum Bestandteil des Vertrages werden würden oder andere Vertragsbedingungen ihm nicht zugesagt hätten.

Nun war die Anzeige zu Emmas Wohnung wieder in der Zeitung. Karl ist einfach hingefahren und hat einige der Interessenten nach der Besichtigung gefragt, ab wann die Wohnung frei wäre und ob sich eine Besichtigung wohl lohnen würde. Mehrere gaben an, dass sie die Wohnung sofort mieten würden, wenn sie das Glück hätten, auserwählt zu werden. Insofern dürfte Emma kein finanzieller Schaden entstehen.

Trotzdem macht Karl sich große Sorgen wegen der Forderungen von Emma. Sind die Sorgen von Karl berechtigt?

Liebe Grüße
Lehrling

Hallo Lehrling,

ein Mietvertrag kann selbstverständlich auch mündlich zustande kommen.
Dazu müssen BEIDE Parteien eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben.
Sofern Deine Angaben zutreffen, ist das hier eher nicht geschehen.
Sondern der Mieter hat eine Erklärung abgegeben, sich für die Wohnung zu interessieren und sie ggf. zu mieten.
Die Vermieterin hat aber keine dahin gehende Willenserklärung abgegeben, die Wohnung an den Mieter zu vermieten, sondern lediglich, ihn auf einer Warteliste zu plazieren.
Jetzt mindestens eine Wohnungsmiete zu verlangen, ist gewagt. Aber da ich selber Vermieter bin, werde ich mir das mal als Geschäftsmodell überlegen, sobald ich wieder eine Wohnung frei habe :wink:
Allerdings wäre es gut, wenn der Mieter eine Rechtsschutzversicherung hätte. Das Formulieren einer angemessenen Antwort auf das Begehren der Vermieterin fällt nicht jedem leicht.

Gruß, Heiko