Liebe/-r Experte/-in,
ich würde mich freuen wenn sie mir ihre Meinung zu folgendem Fall schreiben würden:
Person A besitzt ein Wohnhaus in dem eine Wohnung vermietet ist, der Rest wird von ihr selbst bewohnt.
Im Keller befinden sich ca. 40qm gewerbliche Räume, hiervon soll ein Raum in Alleinnutzun der Rest in Mitbenutzung an Person B zur gewerblichen Nutzung vermietet werden.
Es wird zunächst ein mündlicher Mietvertrag geschlossen, beide Parteien stimmen der vereinbarten Kaltmiete zu. Über Details des schriftlichen Mietvertrages wird (nach Schlüsselübergabe und begonnener Nutzung der Räume) mehrfach diskutiert - über die von Person A geforderten pauschalen Nebenkosten erfolgt keine Einigung. Person B erscheint die Pauschale viel zu hoch, sie fordert insbesondere eine Abrechnung der tatsächlichen Verbrauchskosten. Dies ist aufgrund fehlender Zähler nicht möglich, ein Einbau ebendieser lehnt Person A aufgrund der hohen Kosten ab.
Person B kündigt nach wenigen Wochen schriftlich den mündlichen Mietvertrag (es gibt eine schriftliche Ausfertigung die aber von Person B nicht akzeptiert und nicht unterschrieben wurde) mit Hinweis auf die mündlich vereinbarte Kündigungsfrist von 3 Monaten und erklärt die geforderten Nebenkosten in dieser Form nicht zu akzeptieren, insbesondere da die Räume nur 3-4 Stunden/Woche genutzt werden und somit kaum Energieverbrauch entstehe.
Die Kaltmiete wird für die Mietzeit von Person B nachweislich gezahlt.
Person A möchte nun rechtliche Schritte einleiten um die von ihr geforderten Nebenkosten zu erhalten. Laut Person A waren diese mündlich vereinbart, Zeuge sei ihr Onkel.
Person B ist nicht bereit ohne detaillierte Abrechnung Nebenkosten zu zahlen, sie verweist u.a. darauf dass sie der geforderten Pauschale in dieser Höhe nie zugestimmt hat.
Meine Fragen:
- Greift in diesem Fall die Heizkostenverordnung, ist Person A also verpflichtet den tatsächlichen Energieverbrauch nachzuweisen?
- Welche rechtliche Gültigkeit haben pauschale Nebenkostenvereinbarungen?
- Inwieweit steht hier Aussage gegen Aussage, bzw. welche Rolle spielt der Onkel von Person A?
Meine laienhafte Meinung:
Mündliche Verträge gelten wie schriftliche.
Person B hat sich durch die Zahlung der Kaltmiete an den von ihr akzeptierten Teil des Vertrages gehalten, ebenso Person A durch Aushändigung des Schlüssels.
Es stehen Aussage gegen Aussage, der genannte Zeuge hat aufgrund seiner Familienzugehörigkeit zu Person A wenig Bedeutung.
Person A ist verpflichtet den tatsächlichen Energieverbrauch nachzuweisen sowie eine detaillierte Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Nachträglich ist der Energieverbrauch nicht mehr zu ermitteln, lediglich Kosten wie anteilig Müllabfuhr etc. können noch in Rechnung gestellt werden.
Liege ich falsch?
Ich bedanke mich schon jetzt ganz herzlich für ihre Geduld bei meinem langen Text und würde mich freuen wenn sie mir ihre Experten-Meinung schreiben würden.
Lieben Gruß,
Könemann