mündlicher meitvertrag bei gewerberäumen mit zeugen. Vermieter ist nun verstorben. Wie sieht es nun rechtsmäßig mit dem mündlichen Mietvertrag aus
Hallo,
ich nehme an, dass die Räume schon bezogen und über eine längere Zeit benutzt wurden. Dann besteht der Mietvertrag weiter und es gelten die normalen gesetzlichen Bestimmungen.
Als Beweis für einen bestehenden Mietvertrag gilt die Tatsache, dass Sie dem Vermieter den vereinbarten Mietzins bezahlt haben und dieser das Geld angenommen hat.
Grüße von
Helmut
…tut mir leid, ohne eine gewisse höflichkeit in der anfrage antworte ich mittlerweile nicht mehr! meine zeit sollte dies wert sein…
ein schönes, sonniges wochenende wünsche ich!
mündlicher meitvertrag bei gewerberäumen mit zeugen. Vermieter
ist nun verstorben. Wie sieht es nun rechtsmäßig mit dem
mündlichen Mietvertrag aus
Hallo,
auch ein mündlicher Mietvertrag gilt weiter. Dass Sie auch Zeugen haben, macht es umso einfacher.
MfG
mündlicher meitvertrag bei gewerberäumen mit zeugen. Vermieter
ist nun verstorben. Wie sieht es nun rechtsmäßig mit dem
mündlichen Mietvertrag aus
Bei einem mündlichen Mietvertrag gilt § 550 BGB. Dieser besagt, dass wegen fehlender Schriftform die Mietzeit auf unbestimmte Dauer geschlossen ist und die gesetzliche Kündigungsfrist gilt.
Gruß
Udo
mündlicher meitvertrag bei gewerberäumen mit zeugen. Vermieter
ist nun verstorben. Wie sieht es nun rechtsmäßig mit dem
mündlichen Mietvertrag aus
Er ist weiterhin gültig.Die Mietzahlungen können Sie ja hofftl.nachweisen und das bestätigt ja,dass ein Mietverhältnis bestanden hat.Ausserdem haben Sie auch Zeugen.
mündlicher meitvertrag bei gewerberäumen mit zeugen. Vermieter
ist nun verstorben. Wie sieht es nun rechtsmäßig mit dem
mündlichen Mietvertrag aus
hallo,
der mietvertrag gilt weiterhin.
lg
maria
mündlicher meitvertrag bei gewerberäumen mit zeugen. Vermieter
ist nun verstorben. Wie sieht es nun rechtsmäßig mit dem
mündlichen Mietvertrag aus
muendlich gilt wie schriftlich ist nur schwer zu belegen.
mündlicher meitvertrag bei gewerberäumen mit zeugen. Vermieter
ist nun verstorben. Wie sieht es nun rechtsmäßig mit dem
mündlichen Mietvertrag aus
Hallo,
grundsätzlich ist ein müdlicher Mietvertrag über Geschäftsräume gültig.
Wie lange besteht der Mietvertrag schon? Im Zweifel ist es notwendig nachzuweisen, dass ein Mietvertrag besteht.
Falls lediglich ein mündlicher Mietvertrag geschlossen wurde ohne dass der Einzugstermin bereits stattfand, wird es praktisch sicherlich schwierig es nachzuweisen.
mündlicher meitvertrag bei gewerberäumen mit zeugen. Vermieter
ist nun verstorben. Wie sieht es nun rechtsmäßig mit dem
mündlichen Mietvertrag aus
hallo,
grundsätzlich sind auch mündliche Mietverträge, sofern sie sich beweisen lassen, wirksam.
Allerdings kann ein mündlicher Gewerberaummietvertrag mit der gesetzlichen Frist, d.h. erleichtert, gekündigt werden. Die Frist beträgt 3 Monate zum Kalendervierteljahr (§ 580 a Abs. 2 BGB).
mündlicher meitvertrag bei gewerberäumen mit zeugen. Vermieter
ist nun verstorben. Wie sieht es nun rechtsmäßig mit dem
mündlichen Mietvertrag aus
Hallo,
der Mietvertrag verliert seine Gültigkeit nicht. Aber es würde Sicherheit bringen, mit den Erben einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Dazu solltest Du die mündliche Abmachung schriftlich fixieren und mit dem neuen Eigentümer reden. Wenn er an der Richtigkeit zweifelt, kannst Du ja auf Deinen Zeugen verweisen.
Viel Glück bei Deinen Verhandlungen und beste Grüße, Hubert Steiger.
mündlicher meitvertrag bei gewerberäumen mit zeugen. Vermieter
ist nun verstorben. Wie sieht es nun rechtsmäßig mit dem
mündlichen Mietvertrag aus
mietvertrag is auch mündlich unbefristet wirksam. es wird halt nur schwierig mit den beweisen…
mündlicher meitvertrag bei gewerberäumen mit zeugen. Vermieter
ist nun verstorben. Wie sieht es nun rechtsmäßig mit dem
mündlichen Mietvertrag aus
Ciao Mietrecht3217,
auch ich möchte darauf hinweisen, dass es ne Frage der Höfflichkeit ist, eine Anfrage wenigsten auszuformulieren. Schliesslich willst selber auch nicht nur mit schlagworten abgespeisst werden?!?
Im Gegensatz zu den Vorantworten vermute ich, dass du noch nicht eingezogen bist, bieher keinen Schlüssel hast und es dir um die Einhaltung/Umsetzung des mündlich gelossenen Vertrags geht?
Der mündlich geschlossene Vertrag hat selbstverständlich Bestand. Die Vertragseinhaltung musst dem Rechtsnachfolger entsprechend anzeigen. Anspruch haben und wirksam durchsetzen ist bei offener Erbfolge keine logische Konsequenz.
Entsprechende Kosten-Nutzen-Abwägung (zeitl Aufwand) bedenken.
Viel Erfolg
cumar
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ist nun verstorben. Wie sieht es nun rechtsmäßig mit dem
mündlichen Mietvertrag aus