GutenTag,
angenommen ein arbeitsgeber bietet jemandem als nette gehste zu einem absolvierten praktikum geld für einen führerschein an. kann dieser abreitgeber das geld zurückfordern wenn das praktikum nicht vollständig abgeleistet wird? was ist wenn im praktikumsvertrag aufgeführt ist das es keine mündlichen nebenabsprachen gibt?
vielen dank im vorraus für eure antworten 
Hallo,
also erstmal sieht es für mich so aus, als wäre dies eine reine Schenkung. Da Nebenabreden grundsätzlich nur in schriftlicher Form wirksam werden, hätte der Arbeitgeber meiner Meinung nach hier nur sehr schlechte Karten, das Geld wieder zu bekommen. Allerdings sei gesagt, wenn er Zeugen hat, die Bestätigen können das die o.g. Leistung auf Gegenseitigkeit beruht (d.h. dass er eine Leistung dafür erwartet), könnte er eventuell Zivilrechtlich gegen dich vorgehen. Aber genaueres wirst du nur über einen Anwalt in Erfahrung bringen können.
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