Natürlich rein hypothetisch :
Ein Arbeitsloser bekommt von einer Firma einen Anruf.Es wird dringend ein
Mitarbeiter benötigt und gefragt ob er schon am nächsten Tag arbeiten könnte.
Telefonisch wird der Stundenlohn ausgehandelt und die Firma bestätigt
das es sich hier nicht um Leiharbeit handelt.
Der Arbeitnehmer freut sich freut sich über den Arbeitsplatz und erhält
nach 4 Arbeitstagen per Post einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Es ist natürlich eine Leiharbeitsfirma und es gibt 2 dinge die wirklich stören.
Im Arbeitsvertrag findet sich folgende Formulierung:
„Die ersten 3 Tage des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probearbeits-
tage.Es gilt eine jeweils zum Arbeitsende gültige Kündigungsfrist als
vereinbart.“
Bedeutet das jetzt das die ersten 3 Tage nicht bezahlt werden ?.
Dazu kommt noch das vom Arbeitnehmer erwartet wird das er Täglich mehr
als 100 Km mit dem eigenen PKW fährt.
Das Thema fahrgeld wird im Arbeitsvertrag nicht erwähnt.
Hätte der Arbeitnehmer da nicht anspruch auf Fahrgeld.
Mfg Thomas