Mündlicher Vertrag ?

Natürlich rein hypothetisch :

Ein Arbeitsloser bekommt von einer Firma einen Anruf.Es wird dringend ein
Mitarbeiter benötigt und gefragt ob er schon am nächsten Tag arbeiten könnte.
Telefonisch wird der Stundenlohn ausgehandelt und die Firma bestätigt
das es sich hier nicht um Leiharbeit handelt.
Der Arbeitnehmer freut sich freut sich über den Arbeitsplatz und erhält
nach 4 Arbeitstagen per Post einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Es ist natürlich eine Leiharbeitsfirma und es gibt 2 dinge die wirklich stören.

Im Arbeitsvertrag findet sich folgende Formulierung:

„Die ersten 3 Tage des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probearbeits-
tage.Es gilt eine jeweils zum Arbeitsende gültige Kündigungsfrist als
vereinbart.“

Bedeutet das jetzt das die ersten 3 Tage nicht bezahlt werden ?.

Dazu kommt noch das vom Arbeitnehmer erwartet wird das er Täglich mehr
als 100 Km mit dem eigenen PKW fährt.
Das Thema fahrgeld wird im Arbeitsvertrag nicht erwähnt.
Hätte der Arbeitnehmer da nicht anspruch auf Fahrgeld.

Mfg Thomas

hallo.

Bedeutet das jetzt das die ersten 3 Tage nicht bezahlt werden
?.

nein.

Dazu kommt noch das vom Arbeitnehmer erwartet wird das er
Täglich mehr
als 100 Km mit dem eigenen PKW fährt.
Das Thema fahrgeld wird im Arbeitsvertrag nicht erwähnt.
Hätte der Arbeitnehmer da nicht anspruch auf Fahrgeld.

nochmal nein. wie der arbeitnehmer zum arbeitsort kommt und wie teuer das für ihn ist, geht den arbeitgeber in der regel nix an.
es sei denn, es gilt ein tarifvertrag, der entsprechendes regelt, oder es steht eben im arbeitsvertrag.

gruß

michael

wenn dir der schriftliche Vertrag nicht zusagt brauchst du ihn ja nicht unterschreiben; somit hat er keine Gültigkeit. (Dann müsstest du eben aushandeln wie er gestaltet sein soll, damit ihn beide unterschreiben.)

Du kannst dich stattdessen auf die im telefonat gemachten Vereinbarungen berufen. Wenn du allerdings keine Aufzeichnungserlaubnis oder Mithörerlaubnis für Zeugenperson hast, wird es schwer dies zu beweisen falls der AG dies bestreitet. Bist dann also im Recht(d.h. der mündliche Vertrag gilt), aber kannst es nicht beweisen.

Wie ein Richter hierzu urteilt vermag ich nicht zu sagen; schätze jedoch dass er sich an den gesetzlichen Regelungen orientiert. Ist aber nur eine Vermutung, und jeder Richter kann m.E. anders urteilen.(falls es vor Gericht geht)
Eine Hilfe könnte dir schon sein wenn du zum Arbeitsgericht gehst und eine Rechtspflegerin fragst. (dies ersetzt jedoch keinen Anwalt)