Guten Tag,
Ich habe mal eine Frage!
Nehmen wir mal an, ich habe seit 10 - 11 Jahren ein oder Konto zusammen mit meinem Bruder und mein Vater hat eine Vollmacht!
Seit dieser Zeit hat mein Vater dort so um die 25.000 Euro eingezahl!
Und ich habe ein Darlehen von der Bank über 60.000 Euro aufgenommen und dieses ebenfalls auf das Konto eingezahlt!
Nun habe ich mit meinem Vater Streit und er hat einfach das komplette Geld vom Konto abgehoben und will es nicht mehr rausgeben!
Was für Möglichkeiten habe ich nun um das Geld wiederzubekommen?
Danke im Vorfeld
Markus
Hi Markus,
ich weiß nicht, ob ich dir wirklich weiterhelfen kann, weil ich mich mit Darlehensverträgen bzw. Vollmachten nicht wirklich auskenne. Ich hab jetzt ma im Gesetz nachgeguckt (wenn du das selbst tun willst: auf www.dejure.org im BGB = bürgerliches Gesetzbuch hauptsächlich die Paragraphen 166-176, kannst aber auch die Suchfunktion nutzen). Wenn ich das richtig verstanden hab, müsstest du die Vollmacht eigentlich jederzeit widerrufen können. Ich weiß aber nicht, ob es viel bringt, die Vollmacht jetzt zu widerrufen, weil das Geld ja schon abgehoben ist. Vielleicht machst du´s aber einfach trotzdem, damit wenigstens das Geld, das jetzt noch auf das Konto kommt, sicher ist - wenn das Konto aber auch deinem Bruder gehört, musst du dich mit dem wohl noch einigen.
Ich find im Gesetz grade nichts darüber, was passiert, wenn jemand (= dein Vater) eine Vollmacht hat, aber trotzdem gegen den Willen des Bevollmächtigten (=du) handelt.
Vielleicht wärs ganz sinnvoll, sich mit nem Anwalt darüber zu unterhalten. Wenn du dafür nicht unbedingt das Geld hast: du kannst beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen, wenn du dir den Anwalt nicht leisten kannst, du kriegst also Hilfe vom Staat nicht nur, wenn du schon einen Prozess führst(Prozesskostenhilfe) sondern auch schon im Vorfeld, wenn du erst mal wissen willst, wie die Lage rechtlich aussieht.
mehr weiß ich leider nich
viel Glück trotzdem und guten Rutsch und so
gruß
das Chaoskind
Hallo,
keine Ahnung!
Ich bin darin kein Experte. Würde aber sagen: da Dein Vater eine Vollmacht hat,
kann man nichts machen!
Die Anfrage kam übrigens 4x bei mir an…war das beabsichtigt?
LG
Claudia
Beim Geld hört die Freundschaft auf!
Leider geht aus der Anfrage nicht hervor, welchen Zweck das Konto hat.
Grundsätzlich ist es meiner Meinung nach so, dass Ihr Vater das Geld abheben durfte. Schließlich haben Sie ihm dies durch die Vollmacht erlaubt.
Als 2. Punkt ist dann aber wichtig, ob Ihr Vater das Geld nicht veruntreut hat, was strafbar wäre.
Er hat zwar eine Vollmacht, was ihn aber vermtulich nicht dazu ermächtigt, das Geld für eigene Zwecke zu missbrauchen.
Ich würde an Ihrer Stelle in diesem Fall - es geht ja schließlich um große Summen - einen Rechtsanwalt einschalten.
Im Web habe ich noch diesen Beitrag zum Thema „Bei Geld hört die Freundschaft auf“ gefunden:
http://www.kredit-artikel.de/sonstiges/bei-geld-hoer…