mündlicher vertrag

Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem, bei dem ich mich nach Laienmaßstäben im Recht fühle, aber nicht wage gegen den beteiligten Profi vorzugehen:
Ich habe in meinem Mietvertrag das alleinige Gartennuutzungsrecht des Mehrfamilienhauses eingetragen. Der neue Besitzer des Hauses hat bei unserem ersten Gespräch zusammen mit seiner Hausverwalterin auch das Thema Gartennutzung angesprochen. Sie waren offensichtlich auf dieses Thema vorbereitet, ich nicht. Ich habe aber eventuell eingewilligt das Gartenrecht abzutreten. Ich weiß nicht welche Sprachformulierung für eine bindenden Vertrag nötig wäre. Mein Gegenüber weiß das sicher. Es wurden keine Details besprochen, wie Zeitlicher Ablauf, auch wurde nicht von einer Kompensation gesprochen. Man kann fast sagen, dass alle Vokabeln, die irgendwie auf eine Gegenleistung hinwiesen, bewust vermieden wurden, wie wie z.B. „kostenlos“„erstazlos“ kamen nicht vor. Das einige war der Hinweis, dass ich den Garten dann nicht mehr pflegen müsse.
Ich habe mit einem Folgegespräch gerechnet, schon allein, weil ich davon ausging, dass der Vermieter das Recht aus meinem Vertrag streichen lassen will.
Auf meine spätere Frage, ob denn eine Mietreduktion in Frage käme, wurde ich darauf verwiesen, dass wir einen mündlichen Vertrag haben. Ich hätte in eben diesem ersten und einzigen Gespräch eventuelle Forderungen stellen müssen. Das Nutzungsrecht habe er nun dem Mieter, der Anfang August einzieht mitvermietet.

Meine Frage: Kann es sein, dass zwei Profis einen mündlichen Vertrag mit einem Laien schließen, der noch nicht mal weiß, dass er sich in einem Vertragsgespräch befindet, dieser aber bis heute das Recht nicht aus seinem Vertrag entfernt hat?

Kann mir jemand erläutern, ob ich mit meinem LAien-Rechtsgefühl richtig liege?

Danke im Voraus

Gruß
Abi

Hallo Abi,
ich bin kein Anwalt. Mein Rechtempfinden sagt mir, dass man Dich über`n Tisch ziehen will.
Da der Streitwert nicht hoch ist würde ich an Deiner Stelle unverzüglich einen Anwalt nehmen.
Notfalls klagen, den als Mieter bekommst Du sicherlich recht.

Gruß und viel Erfolg
Otto

Du hast hier einen bausachverständigen angefragt. Für Rechtsfragen schreibe bitte einen Rechtsanwalt an.
Danke

Hallo Abi

Ich meine, dass eine Vetragsänderung der Schriftform bedarf, da es ja auch schriftlich im Mietvertrag verankert ist.
Der vermeintliche mündliche Vertrag ist nichtig, da der Vermieter es vorankündigen sollte, damit der Mieter die Möglichkeit hat,
einen Zeugen zu organisieren. Sonst wäre es unredlich.
Ich würde auf schriftliche Vertragsänderung bestehen,notfalls (ist zwar nicht kostenlos)über Mieterschutzverein klagen.
Ich hoffe, dass ich etwas helfen konnte.
Tschüß

Hallo,

Ich bin jetzt kein Rechtsexperte, aber letztendlich zählt das was im Mietvertrag steht.
Wenn der Garten mitgemietet wurde, muß bei einer Abgabe auch die Miete gekürzt werden und ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden. Bindend ist der Mietvertrag und nicht irgendwelche mündlichen Informationsgespräche.
Das Beste ist einen Anwalt für Mietrecht befragen.

Mit freundlichen Grüßen Dirk