Mündlicher Vertrag

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal einen Tipp:

ich habe einem Bekannten der sich gerade selbstständig macht einen mündlichen Vertrag über die Gestaltung von Visitenkarten, einer Webvisitenkarte und ein Logo zu erstellen. Jetzt wo es um die Bezahlung geht, sagt er, dass er mir ja nichts Schriftliches gegeben hat, sprich einen Auftrag erteilt hat. Ich habe Ihm zugesagt, dass er die Unterlagen zu meinem Einkaufspreis bekommt, aber er nur meine Arbeit zu bezahlen hat. Ich hatte im angeboten das Ganze in Ratenzahlung tilgen zu können.

Was hab ich für eventuelle Möglichkeiten habe an mein Geld zu kommen.

Schon mal danke im vorraus.

Gruß
Dennis

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag!

Tollen Bekannten hast du da! Gibt es evtl. Zeugen?

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag!

Tollen Bekannten hast du da! Gibt es evtl. Zeugen?

das hab ich leider erst zu spät gemerkt, was er für einer ist.

leider habe ich keine zeugen, er aber auch nicht.

Wenn er den Vertrag bricht und nicht zahlt, dann darf er das produzierte auch nicht nutzen, da du der Urheber bist. Tut ers doch… kannste ihn rechtlich belangen.

Im Bezug auf den Vertrag setht Wort gegen Wort. Im Bezug auf deine Werke bist du der Urheber und hast das Recht auf deiner Seite. Entsprechend darf er es nur verwendne wenn du es erlaubst oder eben im Rahmen des Vertrags. Bezahlt er nicht… so darf ers auch nicht nutzen.

Hallo Robert,

also werden meine erbrachten Leistungen nicht bezahlt.
Ich hab da etwa 2 Tage Arbeit in Investiert für um sonst?

Gruß
Dennis

Nicht unbedingt! Du könntest gegen den Vertragsbruch (nicht bezahlt) rechtlich angehen. Da aber Wort gegen Wort steht, stehen auch deine Chancen auf Erfolg nicht so pralle.

Hallo,
erstens: Gibt es Zeugen für die Vertragsverhandlung?
wenn ja, dann schriftliche Rechnung senden mit Zahlungsaufforderung bis zum … (Datum angeben)
Bei Nichtzahlung - schon jetzt angkündigen - auffordern, die Ware zurückzugeben und die (geistige) Arbeit nicht zu nutzen.
zweitens: Die erstellte Ware (Logo`s) sind Ihr schöpferisches Eigentum. Sie können ganz einfach den Kunden / Bekannten auffordern, die Ware zurückzugeben und auf keinen Fall zu nutzen, da es Ihr schöpferisches Eigentum ist.
Bei Zuwiderhandlung Klage und Strafanzeige androhen.
MfG
PB

Hallo, leider gibt es keine Zeugen.

mfg
db

Hallo,

selbstverständlich können Verträge grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Ich reiche meinem Bäcker morgens auch kein 20-seitiges Vertragswerk nur um Brötchen zu kaufen.

Problematisch ist bei mündlichen Verträgen jedoch der Nachweis des konkreten Inhalts, insbesondere Höhe und Fälligkeit der Vergütung. Besonders schwer wirkt das bei Fällen, in denen es keine branchenüblichen Regelungen dazu gibt.

Wenn Sie hier mit Ihrem Bekannten keine Lösung finden können, sollten Sie darüber nachdenken anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gerade in der beschriebenen Konstellation kommt es darauf an juristisch penibel zu arbeiten. Dagegen kann man sich als Laie juristisch schnell selbst ein Bein stellen.

Ein ordentlicher Kollege kann nach einem ersten Beratungsgespräch, in dem er Sie sicherlich mit Fragen zu Einzelheiten des Vorfalls löchern wird auch konkrete Handlungsalternativen aufzeigen. Eine Erstberatung kostet maximal 190,00 EUR zzgl. MwSt. Außerdem sollte der Kollege auf die Möglichkeit der Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe oder Übernahme der Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung hinweisen.

Selbstverständlich können Sie mich auch jederzeit hierzu kontaktieren. Sie erreichen mich unter 0351 / 42 64 06 -26

Viele Grüße
Bernhard Kelz

Viele Grüße
Bernhard Kelz

Hallo Dennis,
ja, bei Geld hört die Freundschaft meistens auf. Wenn es ein GUTER Bekannter war, würde ich nachgeben & keinen Streit anfangen. Ansonsten hast du aber auch schlechte Karten, was deine Forderungen angeht.
Bitte merke dir: Wer schreibt, der bleibt. Beim nächsten Mal mach es kurz schriftlich, auch formlos ist das möglich & gut ist.
Aber, über eines würde ich deinen Bekannten noch informieren: Die Gestaltung dieser Unterlagen sind DEIN GEISTIGES EIGENTUM. Somit darf er auf garkeinen Fall das Logo, die Visitenkarten mit Logo … von jemandem anderen Ddrucken lassen, sondern nur DU darfst das. Also beim Folgeauftrag bist du an der Reihe. Und dann kostet eben eine Visitenkarte zu drucken eben etwas mehr als sonst. Dann bekommst du dein Geld auch rein.
Wenn er trotzdem den Folgeauftrag woanders hingibt, kannst du ihn abmahnen.
Ole

Hallo Ole,

das gleiche gilt ja auch für Werbeslogans?

MFG
Dennis

Aber Ja. In jedem Fall ist es dein Eigentum, wenn es nicht anders schriftlich mit dem Auftraggeber schriftlich fixiert wurde.
Ole

Ohne Zeugen bei einer mündlichen Absprache sind rechtliche Forderungen so gut wie aussichtslos.

Ohne Zeugen bei einer mündlichen Absprache sind rechtliche
Forderungen so gut wie aussichtslos.

Hallo,

in welcher höhe kann die Abmahnung aus fallen?

Gruß
Dennis

Hallo Denis,
um eine Summe zu ermitteln, müsste der Betrag über einen Anwalt ermittelt werden. Dazu werden alle Vertragsbestandteile, Zahlungen, ggf. Zeugen und auch bisher angefallene Korrespondenzen benötigt.Der Anwalt würde dann je nach Beweisvorlage die Gegenpartei zum Zahlungsausgleich auffordern und bei nicht erfolgtem Ausgleich ggf. eine Klage vor Gericht anstreben.

Hi,

mündliche Verträge basieren auf Vertrauen und haben im Ernstfall kein gewicht vor Gericht.

mfg