mündlicher Vertrag ?

eine Frau bestellt eine Hundetrainerin ,welche noch im Aufbau ihres Geschäfts ist . Die ersten beiden Hausbesuche sind kostenlos . Beim zweiten Hausbesuch bekundet die Kundin wie zufrieden sie sei und macht einen erneuten dritten Termin aus . Die Trainerin macht die Besitzerin darauf aufmerksam dass bei einer weiteren Zusammenarbeit ausser dem üblichen Stundensatz eine einmalige Zahlung von 40€ ansteht , für Analyse und Trainingsplan . Jedoch fordert die Trainerin den Betrag zu diesem Zeitpunkt nicht an . Die Kundin gibt der Trainerin am selbigen Tag freiwillig die 40€ , mit der Aussage dass dieses dann schon mal somit erledigt sei.Da schon ein neuer Termin für eine weitere dann kostenpflichtige Trainingsstunde ausgemacht war und die Trainerin somit von einer weiteren Zusammenarbeit ausgehen konnte , übergab sie der Kundin am selbigen Tag einen " vorläufigen" Trainingsplan Am nächsten Tag ruft die Kundin erbost bei der Trainerin an und meint die Trainerin hätte sie nicht rechtzeitig übder die Kosten informiert . Es wäre alles nicht rechtens gelaufen und das ganze wäre eine absolute Unverschämtheit. . Auch den Trainingsplan monierte die Kundin einen Tag später und drohte mit dem Anwalt , falls das Geld nicht zurückgezahlt würde . Zu dem erwähnte sie , das solch ein " Fehlverhalten " schnell verbreitet werden könnte !
Wie verhält sich die Trainerin nun richtig ?
Soll sie das Geld zurückzahlen ?
Hat die Kundin einen mündlichen Vertrag abgeschlossen ?

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag!

Hier ist es eher ein Frage des ermessens. Anscheinend entstehen ja weitere Kosten und nicht nur die 40.-. Entsprechend ist die Frage ob die Kundin nicht evtk. Recht hatte, auch wenn der Vertrag zustande gekommen ist.

Andersrum… Nur zufriedene Kunden sind gute Kunden, was will der Hundebetreuer also mit so einem Kunden? Dann evtl. doch lieber das Geld zurückgeben und in Frieden sterben lassen. hm!?

Guten Morgen,

also ein mündlicher Vertrag ist schon zustande gekommen, da die Kundin eine Vorauszahlung leistete in Höhe der Einmalzahlung für eine später erst folgende Leistung. Man kann also nachvollziehen, dass zu diesem Zeitpunkt die Kundin darüber Kenntnis hatte, dass sie 40,- € plus den Stundensatz gemäß späterer Abrechnung (Trainingsplan) leisten wird. Warum sie jetzt plötzlich umlenkt, kann ich mir momentan nur dadurch erklären, dass sie jetzt - durch Zählen der Stunden auf dem Plan - für ihre Finanzen zu starke Einbußen festgestellt hat. Wie oft die Trainerin kommen will, sollte beim Gespräch kommuniziert worden sein und war ja auch durch den vorläufigen Probenplan ersichtlich. Wenn jetzt nur noch ein schriftlicher Vertrag existieren würde, oder irgendwas, wo die Kundin ihre Unterschrift abgegeben hat, hätte die Trainerin meines Erachtens nach alle Trümpfe in der Hand.

Das sie etwas von „Verbreitung eines Fehlverhaltens“ sagt, spiegelt eigentlich nur die „Hilflosigkeit“ der Dame wieder und ist schon eine Art der Drohung. Dies zu beweisen, steht allerdings auf einem anderen Papier.

Ist eine schwierige Entscheidung, die nun zu treffen ist. Die Trainerin muss sie auch alleine fällen. Ich würde allerdings eher dazu tendieren, diese Sache auf sich beruhen zu lassen und das Geld zurück zu zahlen - gegen Unterschrift. Es ist schon nicht einfach, etwas eigenes aufzubauen und dann noch gegen einen falschen Ruf ankämpfen zu müssen … Würde es als Lehrgeld ansehen und fortan nur noch schriftliche Verträge vorfertigen (mit Beschreibung der Leistungen) und sich eine Unterschrift abholen. Dann ist man immer auf der sicheren Seite.

Nur Mut und alles Gute für die Zukunft.

Viele Grüße, TT

hallo,
ich bin kein anwalt

,aber grundsätzlich ist es zu einem mündlichen vertrag gekommen. die trainerin braucht das geld nicht zurückzahlen.da es aber sehr gefinkelte anwelte gibt ,würde ich es als trainerin nicht auf einen prozess ankommen lassen, das geld zurückzahlen und mir in zukunft die leute, deren hunde ich trainiere besser aussuchen!!manchmal ist es besser auszusteigen, als durch das unmögliche verhalten mancher leute noch mehr geld und nerven zu verlieren!

alles liebe!

Hallo,

leider darf ich hier keine rechtberatung geben also alle Angaben ohne gewähr!

nun einen kurzen überblick.

zunächst einmal gilt hier das vertrags recht der dienstvertrags also einer dienstleistung. Verträge können auch mündlich geschlossen werden, sofern man sich über die westentlichen Punkte einig ist (z.B. über Leistungen und deren Kosten)

Ich gehe mal davon aus, dass die kostenpflichtigen trainingsstunden schriftlich geregelt werden da ist ma immer auf der sicheren seite gerade was evtl. ausfallzeiten (sowohl vom trainer als auch vomm besitzer regelt) nebenbei gesagt müssen die Kosten einer trainingsstund auch dann bezahlt werden, wenn der besitzer „unentschludigt nicht erscheint“. denn der Dienstvertrag schuldet keinen erfolg. d.h. selbst wenn das trainig "was ich zwar nicht glaube) vollkommen erfolglos sein sollte muss sie zahlen (zumindest auslagen usw.)

rechtlich gesehen befinden wir uns hier in der vertragsanbahnung da ja nach 2 probestunden nun eine regelmäßige zusammenarbeit geplant ist.

falls die kundin sie auf eigenen wunsch eingeladen hat was spätestens nach dem ersten besuch der fall gewesen sein sollte, so gilt auch hier KEIN Widerrufsrecht nach BGB 312c ff. (Haustürgeschäft).

rein rechtsgeschäftlich betrachtet geschieht hier folgendes:

  1. sie sagen der kundin das ein weiterer termin mit 40 euro … flällig wird - Antrag

  2. die kundin zahlt diese 40 euro … Annahme

damit ist der vertrag geschlossen. die frage ist nun ob auch eine weitere zusammenarbeit möglich ist. für die die 40 euro als gegenwert dienen.

rechtlich gesehen gibt es 3 moglichkeiten

Irrtum - wäre halt schwer nachzuweise nach 2 terminen und gesprächen usw. das die kundin sich tatsächlich geirrt hat als sie die 40 euro zahlte.

arglistige täuschung
sie hätten die kundin bewusst täuschen müssen.
z.B. sie verlangen 40 euro und wissen , dass ihre firma konkurs geht und der termin garnicht mehr zustande kommen kann. oder sie verlangen die doppelte gebühr usw… dann wäre das geschäft unwirksam allerdings muss die kundin die Anfechtung ggü. ihnen sofort erklären

Drohung - enfällt hier

Vielleicht noch ein tipp fertigen sie einfach ein leistungverzeichnis an in dem alle leistungen und preise und bedigungen drinstehen das geben sie der kundin zur kentnisnahme oder veröffentlichen es falls vorhanden auf einer homepage dann kann jeder vorher schauen was die dinge kosten…

nehmen sie sich einen anwalt falls dort „üble nachrede“ zu erwarten ist müssen sie eine eistweilige anordnung erwirken.

Das ein anwalt wegen 40 euro ein verfahren einleitet glaube ich nicht, denn allein das anschreiben und die zahlungsaufforderung an sie würde mit beratung etwa bis zu 170 euro kosten. und auch eine rechtsschutzversicherung lehnt das ab.

also aus meiner sicht besteht da keine gefahr

Ps: feedback erwünscht

Lg Mario

Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, hatte die Kundin die zwei Freistunden bekommen und für anstehende erst beitragspflichtige Trainertätigkeit im Voraus bezahlt. Diese Tätigkeit hat sie aber nicht in Anspruch genommen, so dass Sie noch keinen Beitrg verdient hatten. Wenn die Kundin nun behauptet, über Ihre Tätigkeit nicht richtig informiert gewesen zu sein und die Aufgaben und Kosten erst durch das am Vorschusszahltag überreichte Material, also die Vertragsbestandteile zur Kenntnis bekommen zu haben,
hatte die Kundin noch keinen Vertrag mit Ihnen. Die Vorschusszahlung begründet keinen Vertrag. Sie müssen nachweisen, und zwar durch schriftlichen Text oder durch einen Zeugen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.
Ich würde die 40,00 € zurückgeben und daraus gelernt haben, zukünftig Verträge sofort schriftlich zu vereinbaren. Schon bei Beginn der beiden Schnupperkurse kann und sollte ein Vertrag ausgehändigt werden mit dem Hinweis auf Unterzeichnung nach dem letzten Probetag. Wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag haben, haben Sie nichts in der Hand, Forderungen rechtlich durchsetzen zu können.
Wie gesagt, nach meiner Auffassung hatten Sie noch keinen wirksamen Vertrag.
MfG
PB

Sorry, dazu kann ich leider keine Aussage machen oder eine Antwort geben. Gruss

Hallo, natürlich hat die Kundin einen Vertrag abgeschlossen, wenn auch nur mündlich. Es ist ein weitverbreiteter Glaube, dass Verträge nur schriftlich Gültigkeit erlangen. Fahren Sie z.B. mit Bus oder Bahn, haben Sie durch schlüssiges Verhalten einen Beförderungsvertrag geschlossen. Gleiches gilt bei jedem Kauf im Einzelhandel. Dieses „schlüssige Verhalten“ wird im §116 BGB geregelt. Im geschilderten Fall kommt m.E. noch eine konkludente Handlung hinzu u.a. durch Übergabe von Geld für die weitere Vorgehensweise. Dennoch steht wohl diese Vertragsbeziehung nicht unter einem „guten Stern“, sodass eine Fortführung nicht sinnvoll erscheint. Ich persönlich würde die erhaltenen 40€ nicht zurückzahlen, da hier eine Gegenleistung erbracht wurde.

Hallo,
wollte nur mitteilen, dass ich bereits heute Morgen unter „TT-Wagner“ geantwortet habe.
Alles Gute!

Hallo vielen Dank für die Info und natürlich auch für die Antwort :smile:)
Die Kundin bekommt ihr Geld nach reiflicher Überlegung zurück … jedoch mit einem dementsprechenden Schreiben , in dem festgehalten wird , das sich die Trainerin keineswegs ein Fehlverhalten unterstellen lassen muss

Hallo,
wollte nur mitteilen, dass ich bereits heute Morgen unter
„TT-Wagner“ geantwortet habe.
Alles Gute!

Hallo DaughteroftheDevil,

Wie verhält sich die Trainerin nun richtig ?

Die Hundetrainerin (T), sollte einen zugelassenen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann ihr einen kompetenteren und v.a. verbindlicheren Rat erteilen, als wir das in diesem Forum können, bzw. dürfen.

Hat die Kundin einen mündlichen Vertrag abgeschlossen ?

Ja, und zwar spätestens dadurch, dass die Kundin (K) der T die 40 Euro überreichte (vgl. §§ 145 ff. BGB). Hierin ist zumindest eine konkludente Annahmeerklärung zu sehen.

Soll sie das Geld zurückzahlen ?

Das lässt sich nicht pauschal in einem Satz beantworten und hängt von verschiedenen Parametern ab.
a) Welche Vertragsart liegt hier vor? (Dienst- oder Werkvertrag)
a. Dienstvertrag, wenn T lediglich die Durchführung des Trainings schuldet.
b. Werkvertrag, wenn T darüber hinaus einen bestimmten Trainingserfolg schuldet.

b) Warum war K nicht mit dem Trainingsplan zufrieden? War er gewissermaßen „mangelhaft“, d.h. hat er unsinnige Ziele und Übungen enthalten?
a. Falls ja, ist wieder entscheidend, welche Vertragsart vorliegt (s.o. unter a))
i. Dienstvertrag: Kündigungsrecht (vgl. u.a. § 626 BGB) und damit einhergehend Rückzahlungspflicht (vgl. § 346 BGB)
ii. Werkvertrag: Zunächst Recht auf Nachbesserung seitens T (vgl. §§ 634 ff. BGB), erst bei Scheitern Rücktrittsrecht (vgl. § 346 BGB).

b. Falls nicht, ist wiederum zu differenzieren:
i. Handelt es sich um ein sog. Haustürgeschäft (vgl. § 312 BGB)? Dann möglicherweise Widerrufsrecht der K (§§ 355, 357 BGB) mit der Folge der Rückzahlungspflicht seitens T (§ 346 BGB). Das Widerrufsrecht kann hier jedoch an der Höhe der Forderung (40 Euro) scheitern (vgl. § 312 III Nr. 2), oder daran, dass K die T in die Wohnung bestellte (§ 312 III Nr. 1 BGB).
ii. Lag kein Widerrufsrecht vor, dann Zahlungspflicht der K und damit keine Rückzahlungspflicht für T.

Ich rate der T damit dringend, zur Beantwortung dieser Fragen einen Rechtsanwalt zu konsultieren , hoffe allerdings, dass ich Ihnen dennoch ein wenig weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ja, es ist ein mündlicher Vertrag geschlossen worde, der durch die sofortige Zahlung der 40,-EUR auch besiegelt wurde, sonst hätte die Kundein ja nicht einfach 40,-EUR bezahlt.
Die Drohung der Kundin könnte man als Rufmord deuten und ggf. sogar als Erpressungsversuch.
Wie auch immer, der Ruf könnte Schaden nehmen.
Ich würde in diesem Fall die 40,-EUR zurückzahlen und die Sache auf sich beruhen lassen. Wahrscheinlich ist der Ehemann der Kundin dahinter gekommen, wieviel das Training kosten würde und sie musste jetzt den Kopf aus der Schlinge ziehen.
Bei diesem Betrag würde ich es nicht auf die Auseinandersetzung ankommen lassen.

Gruß,

twilight666

Um weiteren Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen,würde ich die 40 EUR zurückgeben, verbunden mit einer Entschuldigung und gut ist. Diesen Ärger würde ich vermeiden.