Ich bin zur Zeit auf Wohnungssuche! Ich habe mich bei einem Vermieter gemeldet, der mir die Wohnung „reserviert“ hat. (Für mich frei gelassen). Ich habe vor ca. einem viertel Jahr gesagt: Ja ich würde diese Wohnung gerne nehmen. Problem ist, gestern habe ich sie zum ersten mal gesehen. Auf irgendeine dumme Weise bin ich auf das Thema gekommen dass ich mir etwas unschlüssig war diese Wohnung zu nehmen. Jetzt meint der Vermieter, ich hätte einen mündlichen Vertrag abgeschlossen und er würde Schadenersatz einfordern wenn ich nicht da einziehe. Ich hatte sowieso vor da einzuziehen, das war ein Missverständnis, aber trotzdem interessiert mich jetzt mal die Rechtslage. Mietvertrag habe ich noch keinen Unterschrieben.
Ich bin zur Zeit auf Wohnungssuche! Ich habe mich bei einem
Vermieter gemeldet, der mir die Wohnung „reserviert“ hat. (Für
mich frei gelassen). Ich habe vor ca. einem viertel Jahr
gesagt: Ja ich würde diese Wohnung gerne nehmen. Problem ist,
gestern habe ich sie zum ersten mal gesehen. Auf irgendeine
dumme Weise bin ich auf das Thema gekommen dass ich mir etwas
unschlüssig war diese Wohnung zu nehmen. Jetzt meint der
Vermieter, ich hätte einen mündlichen Vertrag abgeschlossen
und er würde Schadenersatz einfordern wenn ich nicht da
einziehe. Ich hatte sowieso vor da einzuziehen, das war ein
Missverständnis, aber trotzdem interessiert mich jetzt mal die
Rechtslage. Mietvertrag habe ich noch keinen Unterschrieben.
Hallo Marco,
auch eine mündliche Zusage ist ein Vertrag. Die Vorschriften richten sich dann jedoch nach dem BGB. Wenn er also auf den mündlichen Vertrag besteht, kannst Du letztlich natürlich einen schriftlichen Vertrag ablehnen. Da in schriftlichen Verträgen Schönheitsreparaturen, Nebenkosten usw. geregelt werden, hat der mündliche Vertrag den Vorteil, dass diese Umlagen und Zusatzkosten - sofern Du nicht auch noch mündlich deren Übernahme zusagst - nicht vom Mieter zu erbringen sind.
Wird natürlich wohl Stress geben. Überlege Dir daher wie Du vorgehen willst.