mündlicher Vertrag

Eine Rechtsfrage, die mich interesieren würde:

Angenommen unter zwei Geschäftsleuten wird mündlich vereinbart, daß die Zahlung einer Miete jeweils am 15. fällig ist.
Wenn sich nun der Vermieter über eine evtl. berechtigte Mietminderungsforderung so ärgern würde, daß er am Telefon die Vereinbarung für den 15. ändert und auf eine Zahlung zu jedem 1. eines Monats besteht, ist das rechtens? Kann er das einfach? besteht nicht ein mündlicher Vertrag, den er einhalten muß?

Danke für Eure Antworten,
Grüße Rankin

besteht nicht ein mündlicher Vertrag, den er
einhalten muß?

Ja, klar.
Schlimmstenfalls kann es ein Problem sein, das Bestehen des Vertrags zu beweisen - ist das aber unstrittig, gilt er natürlich.

LG
Stuffi

In meinem Fall war es so, Ich hatte keine Zeugen und keine Beweise unserer müdlichen Vereinbarung. Der Vermieter bestreitet die müdlichen Vereinbarungen - also für mich wars ein Satz mit X. Ich habe kein Recht bekommen. Vielleicht solltest Du noch einmal mit dem Vermieter reden und dich dann schriftlich auf etwas einigen. Wenn Du keine Zeugen der Unterhaltung hast, sieht es schlecht aus

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Wenn sich nun der Vermieter über eine evtl. berechtigte
Mietminderungsforderung so ärgern würde, daß er am Telefon die
Vereinbarung für den 15. ändert und auf eine Zahlung zu jedem

  1. eines Monats besteht, ist das rechtens? Kann er das
    einfach? besteht nicht ein mündlicher Vertrag, den er
    einhalten muß?

Ich würde jetzt mal einfach weiterhin zum 15. überweisen. Voraussetzung ist natürlich, dass das Geld die letzten Monate über auch wirklich regelmäßig zu diesem Zeitpunkt beim Vermieter eingegangen ist und auch keine anderweitige Vereinbarung irgendwo niedergeschrieben wurde!

Wenn der Vermieter nun eine Überweisung zum 1. will, der Mieter daraufhin aber nicht eingeht, bleibt dem Vermieter ja eigentlich nur der Klageweg. In der Klage müßte der Vermieter aber beweisen dass eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, beispielsweise durch einen schriftlichen Mietvertrag in dem eine andere Regelung steht. Kann er dies nicht, wird seine Klage wohl abgewiesen werden, da er in der Beweißpflicht steht und auch ein regelmäßiger Geldeingang zu dem genannten Zeitpunkt erfolgt. Alleine das Risiko auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben dürfte dem Vermieter da schon zu hoch sein.

Alternativ könnte der Vermieter natürlich hergehen und nicht die Vereinbarung an sich abstreiten, sondern stattdessem vielmehr den Mieter schriftlich auffordern, z. B. ab dem Monat sowieso, die Zahlung auf den Monatsersten zu ändern und die mündliche Vereinbarung dadurch kündigen. Schließlich ist ja jeder Vertrag grundsätzlich irgendwie oder irgendwann kündbar. Ob und welche Fristen er dafür einhalten muß weiß ich allerdings auch nicht.