Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo,
Herr A hat ein 19 Jahre altes Auto per mündlichem Vertag mit Zeuge auf
Käuferseite zugesichert.
A hat ihm gesagt dass laut dem Wissen von A an dem Auto außer die
besprochenen Mängel alles in Ordnung ist.
In dem Mündlichen Vertrag war auch enthalten dass A noch frisch TÜV
macht.
Der Käufer B hat keine Probefahrt gemacht weil er sich auf die Aussage von A (Privatperson, Elektroniker, kein KFZ Fachwissen) verlassen
hat.
Auf der Fahrt zum TÜV jedoch ist A ein Schlagen des Stoßdämpers
aufgefallen.
Später stellte sich heraus dass der Dämpfer undicht war und in der
Zeit wo das Fahrzeug nicht bewegt wurde (6 Monate) ausgelaufen ist
und somit erneuert werden müsste. Der TÜV hat diesen Mangel aber
nicht gesehen da das Fahrzeug vorher unten abgedampft wurde.
Derjenige der das Auto abgedampft hat (unbekannte Person), hat allerdings nicht gesehen dass Öl an dem Dämpfer ist. Und der TÜV konnte dies auch nicht feststellen.
Nun will der Käufer B den Dämper ersetzt, A möchte aber von dem
Vertrag austreten weil er dies nicht bezahlen kann und will.
Außerdem ist A der Käufer wegen Drohungen mit Rechtsanwalt eh
Suspekt und A will ihm das Auto jetzt gar nicht mehr Verkaufen.
Vertragsabschluss war der 21.02.2009, Geld ist noch nicht bezahlt
worden und es wurde nichts in schriftlicher Form niedergelegt.
-
Ist das Verkaufsgespräch als Vertrag gültig? Wenn ja, in wie weit?
-
Wie ist es mit einer Kündigungsfrist bei einem mündlichen Vertrag
bei dem keine Kündigungsfrist besprochen wurde? Kann A da
austreten?
-
Ist A verpflichtet den Mangel auf eigene Kosten zu beheben?
Danke schon im Vorraus für die Antworten. Würde sehr
weiterhelfen.
MfG S.Weidner
Hallo!
A hat ihm gesagt dass laut dem Wissen von A an dem Auto außer
die besprochenen Mängel alles in Ordnung ist.
Welches Wissen? Wenn ein Rad fehlen würde, könnte er wohl kaum sagen, er hätte es nicht gewusst, aber wenn ein Stoßdämper undicht ist, schon.
In dem Mündlichen Vertrag war auch enthalten dass A noch
frisch TÜV
macht.
Dann muss er es auch machen.
Und der TÜV konnte dies auch nicht feststellen.
Gut für A.
Nun will der Käufer B den Dämper ersetzt.
uf welcher Grundlage? Die Gewährleistung sagt, das Auto muss seine zugesicherten Eigenschaften haben. Aber wie kann etwas zugesichert sein, wenn A sagt, was er nicht wisse, sichere er nicht zu? Dann ist also zugesichert, dass der Wagen 4 Räder hat, und TÜV und viel mehr auch nicht.
- Ist das Verkaufsgespräch als Vertrag gültig?
Ja.
Wenn ja, in wie weit?
Falsche Frage. Wie weit was beweisbar ist, wäre die richtige Frage.
- Wie ist es mit einer Kündigungsfrist bei einem mündlichen
Vertrag
bei dem keine Kündigungsfrist besprochen wurde? Kann A da
austreten?
Wenn es sich nicht um Fernabsatz handelt, wohl kaum, denke ich.
- Ist A verpflichtet den Mangel auf eigene Kosten zu beheben?
Dafür sehe ich keine rechtliche Grundlage, bin mir aber nicht ganz sicher.
Grüße
Andreas
Wie bitte ???
Hallo,
Nun will der Käufer B den Dämper ersetzt.
uf welcher Grundlage? Die Gewährleistung sagt, das Auto muss
seine zugesicherten Eigenschaften haben. Aber wie kann etwas
zugesichert sein, wenn A sagt, was er nicht wisse, sichere er
nicht zu? Dann ist also zugesichert, dass der Wagen 4 Räder
hat, und TÜV und viel mehr auch nicht.
das ist mit Abstand die absurdeste Auslegung des BGB §434.
Hier dürfte es sich um den klassischen Sachmangel handeln, da der Verkäufer BGB §433 nicht erfüllt hat (Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.) Ob er den Mangel kannte ist völlig irrelevant. Und da hier die Sachmängelhaftung offensichtlich nicht einzelvertraglich ausgeschlossen wurde, haftet der Verkäufer halt für alle Mängel, die bei Gefahrübergang vorhanden waren.
Gruß
S.J.
Hallo!
das ist mit Abstand die absurdeste Auslegung des BGB §434.
Mag sein. Vielleicht werde ich mal Richter. (Scherz)
Aber ein 19 Jahre altes Auto (Seit einem Jahr volljährig), hat IMMER Mängel. Und wenn es nur Rost ist.
Hat er nicht extra gesagt: „Mängel sind möglicherweise vorhanden, mir aber nicht bekannt.“ oder so ähnlich? Oder nicht? Oder hat er das vielleicht nur gemeint aber nicht gesagt? Wer will das jetzt noch nachprüfen?
Mein lieber Steve, ich WAR WIRKLICH mal in einem Gerichtsprozess, und da lief das ganze auf einen Vergleich hinaus.
Grüße
Andreas
Hallo,
Aber ein 19 Jahre altes Auto (Seit einem Jahr volljährig), hat
IMMER Mängel. Und wenn es nur Rost ist.
und deswegen darf man Schrott verkaufen? Sicher nicht. Was ein Mangel ist, regelt BGB § 434 ja recht eindeutig.
Hat er nicht extra gesagt: „Mängel sind möglicherweise
vorhanden, mir aber nicht bekannt.“ oder so ähnlich? Oder
nicht? Oder hat er das vielleicht nur gemeint aber nicht
gesagt? Wer will das jetzt noch nachprüfen?
Das ist jetzt die pauschale Rechtfertigung Schrott zu liefern? Nein. Er hätte die Gewährleistung ja wirksam ausschließen können. Hat er aber offensichtlich nicht.
Mein lieber Steve, ich WAR WIRKLICH mal in einem
Gerichtsprozess, und da lief das ganze auf einen Vergleich
hinaus.
Tatsächlich? Ich war auch schon mal bei einer Verhandlung, bei der es auf einen Vergleich hinauslief. Und was sagt uns das jetzt? Das man sich -ungeachtet der Rechtslage- geeinigt hat.
Gruß
S.J.
Hallo!
Ich habe geschrieben, dass ich mir nicht sicher bin, und du hast natürlich irgendwo Recht.
Ein Auto, das fährt, und wo alles in Ordnung ist, bis auf einen Stoßdämpfer, ist kein Schrott.
Ich kannte jemand, der grundsätzlich alle Verträge mündlich gemacht hat. Der hatte auch immer eine Person dabei, die später Zeuge sein sollte, aber darüber immer erst hinterher informiert wurde. Auf Probefahrten wurde grundsätzlich verzichtet. Aber nach dem Kauf wurde immer auf den eigenen Vorteil geachtet und hohe Schadensersatzrechnungen geschrieben, um sich daran zu bereichern. Immer wieder kam es zu Prozessen, einer nach dem anderen. Und er hat reihenweise verloren. Natürlich war sein Anwalt schuld, dem er dann auch gekündigt hat.
Ich weiß, diese Anekdote tut nichts zur Sache.
Aber wenn es wegen des Stoßdämpfers zum Prozess kommt, weiß ich eins: Das wird eine Lachnummer.
Grüße
Andreas