Mündlicher Vertrag

Hallo, welche Inhalte eines wirklichen Vertrages den man lesen und unterschreiben muss gelten denn auch bei einem mündlichen Vertrag?

Oder anders gefragt, wenn ein Kunde eine Dienstleistung für 1 1/2 Monate voraus bestellt hat und diese zu spät absagt (und man hat keine Möglichkeit mehr hat den Schaden anderweitig zu ersetzten) kann man dann Schadensersatz zu einem gewissen Teil einfordern?

Danke fürs antworten

Hallo,

es gibt keine Unterschiede an die inhaltlichen Anforderungen zwischen schriftlichen und mündlichen Vertrag.

Der praktische Unterschied liegt halt regelmäßig in der Beweisbarkeit / nicht Beweisbarkeit vertraglicher Absprachen.

Fazit: der mdl. abgeschlossene Dienst(leistungs)vertrag - soweit wirksam geschlossen - kann durchaus ein zur Schadenersatz führendes Schuldverhältnis darstellen.

Gruss akkon