Wenn ich 15 Baustellen habe wo as gepflastert werden muss es aber alleine nicht schaffe und die „Aufträge“ abgeben muss an eine andere Person ich der Person aber sage das ich pro Auftrag 30 € haben möchte als so Vermittlungshonorar. Die Person die Aufträge nun vollendet hat ich aber mein Geld nicht bekomme dann verstösst die andere Person doch gegen ein Mündliches abkommen und in dem Sinne auch gegen einen Vertrag oder?
Voraussetzung ist nur: Zwei Parteien sind sich darüber einig, wer die Vertragspartner sind und welche Leistung für welche Gegenleistung wann und wie erbracht werden soll. Sind diese Fragen geklärt, ist der Vertrag geschlossen und durchsetzbar.
„Ein Mann, ein Wort“
Mündliche Verträge machen dann Probleme, wenn man sie nicht beweisen kann, gut wenn man Zeugen hat, oder wenigstens den Vertrag sofort
schriftlich bestätigen hat lassen.
Wie schon gesagt können Verträge (bis auf einige Ausnahmen) formfrei geschlossen werden, also mündlich, durch „konkludentes Handeln“ oder wie auch immer. Allerdings ist ein so zustande gekommender Vertrag bei späteren Streitigkeiten schwer zu beweisen bzw. die Details zu bestimmen. Bei, ich nenns mal einfach so, „nicht trivialen“ Gegebenheiten sollte man immer etwas schriftlich festhalten.
AFAIK steht das nur im Umkehrschluss im BGB, da dort für einige Vertragsarten Formen vorgeschrieben sind (schriftlich oder sogar notarielle Beurkundung) muss daraus folgen, dass für die nichtgenannten Arten keine Formvorschriften gelten.