ich habe ein Problem. Ich wollte mir 200 Seiten von Italiensch ins Deutsche übersetzten lassen. Nach einigen Recherchen habe ich die geeignete Übersetzerin gefunden.
Wir besprachen die Details und ich bekam auch einen Vertrag zugeschickt, den ich einige Tage später per Post zurückschicken sollte.
ich machte am Telefon die Zusage und die Übersetzerin machte sich an die Arbeit.
Nach 2 Tagen bekam ich die ersten Ergebnisse, ca 10% der Seiten. Mittlerweile habe ich durch Zufall einen Übersetzer gefunden, der mir die Ganze Arbeit für die Hälfte machen würde.
Frage: Kann ich meiner Übersetzerin kündigen?(ich hatte den Vertrag noch nicht zurückgeschickt) Wenn ja, wie denn, weil doch kein unterschriebender Vertrag vorliegt.
Welchen Betrag muss ich bis zur Kündigung zahlen?
Hallo,
da für den Übersetzungsvertrag die Schriftform nicht vorgeschrieben ist, hast du einen gültigen Vertrag abgeschlossen.
Grundsätzlich bist du an den gehalten.
Gruß
HaWeThie
(da wirft man uns Beamten vor, wir würden immer alles schriftlich machen wollen - die Frage allein ist DAS Argument - ES LEBE DIE BÜROKRATIE)
Hallo,
da für den Übersetzungsvertrag die Schriftform nicht
vorgeschrieben ist, hast du einen gültigen Vertrag
abgeschlossen.
Grundsätzlich bist du an den gehalten.
das ist mir klar. aber wozu braucht man dann einen vertrag?
das ist mir klar. aber wozu braucht man dann einen vertrag?
Du meinst „schriftlicher Vertrag“ nehme ich an: -> der Hauptgrund ist, dass schriftliche Verträge leichter nachweisbar sind als mündliche. Rein rechtlich gesehen macht es grundsätzlich keinen Unterschied ob der Vertrag mündlich, schriftlich, per e-mail oder per Notariatsakt geschlossen wird (von den paar Ausnahmen, wo es Formvorschriften gibt einmal abgesehen).
mein Senf …
Hallo Andrea,
die Übersetzerin hatte Dein Wort, dass sie die Üebrsetzung übernehmen soll. Auch in unserem Büro ist es manchmal bei eiligen Sachen üblich, dass wir bereits mit der Übersetzung beginnen, sobald wir das OK des Kunden haben. Das muss nicht immer schriftlich erfolgen.
Wenn sich dann eine Stornierung ergibt, wird alles bis dahin Übersetzte berechnet. Man könnte sich aber einigen, einen kleinen Rabatt zu berechnen, wenn noch nicht redigiert wurde bzw. die Endkontrolle erfolgte, also nur erst die Arbeitsübersetzung vorliegt. Diese wird dann aber dem Kunden übergeben - erstens als Nachweis der geleisteten Arbeit, und zweitens als Arbeitsgrundlage für den darauffolgenden Bearbeiter (wie in Deinem Fall), wodurch die neue Übersetzung auf jeden Fall günstiger wird, da sie ja „nur“ noch geringfügig bearbeitet werden muss, wenn überhaupt.
Hallo,
keine direkte Antwort auf deine Frage, aber rein moralisch solltest du den Vertrag (denn das ist es) einhalten, du hast eine Leistung zum Betrag X gekauft und damit Basta. Versuch in einem Geschäft etwas umzutauschen mit dem Argument woanders hast du einen besseren Preis gesehen.