Hallo,
angenommen jemand hat, wie oben beschrieben, lediglich einen mündlichen Arbeitsvertrag und der Arbeitnehmer kündigt diesen mit sofortiger Wirkung.
Die Kündigungsfrist liegt nun ja bei 4 Wochen minimum.
Wenn der Arbeitnehmer nun aber Gründe nennen kann für diese Kündigung, zB.Mobbing etc., wie stehen dann die Chancen dass er diese 4 Wochen nicht einhalten muss?
Oder auf der anderen Seite, welche Schritte kann der Arbeitgeber einleiten wenn der Arbeitnehmer sich nicht an diese 4 Wochen hält/halten kann?
Welche Grundlage kann man nutzen bei einem mündlichen Arbeitsvertrag, was können beide Seiten denn als Beweiskraft nehmen??
Wenn der Arbeitnehmer nun aber Gründe nennen kann für diese
Kündigung, zB.Mobbing etc., wie stehen dann die Chancen dass
er diese 4 Wochen nicht einhalten muss?
Hallo yakaam, mobbing gibts in den verschiedensten Ausprägungen und verschiedensten Auswirkungen auf den Arbeitnehmer. Deine Frage ist also nicht pauschal beantwortbar. Wenn du fragst wegen z.B. evtl. Sperre bei der Agentur für Arbeit, dann kann ich dir nur sagen, dass die es nicht einfach akzeptieren, wenn jemand lediglich seine Kündigung mit mobbing begründet (da wollen die z.B. schon ein Attest vom Arzt, dass es den Arbeitnehmer krank macht und der Arzt eine Weiterbeschäftigung nicht empfiehlt)
Oder auf der anderen Seite, welche Schritte kann der
Arbeitgeber einleiten wenn der Arbeitnehmer sich nicht an
diese 4 Wochen hält/halten kann?
Da gibts für den Arbeitgeber die unterschiedlichsten Möglichkeiten. Zumindest wird er nichtgearbeitete unentschuldigte Zeit nicht bezahlen. Ansonsten:
- nachweisbarer Schadenersatz
- Verzögerung der Herausgabe der Papiere
- er lässt sich mit dem Arbeitszeugnis Zeit (und versucht seinen Ärger evtl. darin Luft zu machen)
… oder der AG macht nichts und lässt den AN gehen.
Welche Grundlage kann man nutzen bei einem mündlichen
Arbeitsvertrag, was können beide Seiten denn als Beweiskraft
nehmen??
Grundlage wofür?
MfG
Wenn der Arbeitnehmer nun aber Gründe nennen kann für diese
Kündigung, zB.Mobbing etc., wie stehen dann die Chancen dass
er diese 4 Wochen nicht einhalten muss?
Hallo yakaam, mobbing gibts in den verschiedensten
Ausprägungen und verschiedensten Auswirkungen auf den
Arbeitnehmer. Deine Frage ist also nicht pauschal
beantwortbar. Wenn du fragst wegen z.B. evtl. Sperre bei der
Agentur für Arbeit, dann kann ich dir nur sagen, dass die es
nicht einfach akzeptieren, wenn jemand lediglich seine
Kündigung mit mobbing begründet (da wollen die z.B. schon ein
Attest vom Arzt, dass es den Arbeitnehmer krank macht und der
Arzt eine Weiterbeschäftigung nicht empfiehlt)
Hallo Xylophos!
Ja Mobbing war nur ein Beispiel.Es scheint also keine Ausnahmen zu geben um die 4 Wochen zu umgehen?
Oder auf der anderen Seite, welche Schritte kann der
Arbeitgeber einleiten wenn der Arbeitnehmer sich nicht an
diese 4 Wochen hält/halten kann?
Da gibts für den Arbeitgeber die unterschiedlichsten
Möglichkeiten. Zumindest wird er nichtgearbeitete
unentschuldigte Zeit nicht bezahlen. Ansonsten:
- nachweisbarer Schadenersatz
- Verzögerung der Herausgabe der Papiere
- er lässt sich mit dem Arbeitszeugnis Zeit (und versucht
seinen Ärger evtl. darin Luft zu machen)
… oder der AG macht nichts und lässt den AN gehen.
Wonach würde sich der Schadensersatz richten?
Welche Grundlage kann man nutzen bei einem mündlichen
Arbeitsvertrag, was können beide Seiten denn als Beweiskraft
nehmen??
Grundlage wofür?
In Streitfragen allgemein.Was wäre denn wenn der Arbeitnehmer einfach behauptet, es wurde damals keine Kündigungsfrist genannt, er kann sagen es wurde keine Frist vereinbart etc, oder andere Dinge abstreitet.Worauf will sich der Arbeitgeber dann beziehen?
MfG
Ja Mobbing war nur ein Beispiel.Es scheint also keine
Ausnahmen zu geben um die 4 Wochen zu umgehen?
Nur mit fristloser Kündigung, aber dafür braucht man einen wichtigen Grund. Und um die Frage gleich vorweg zu nehmen: Nein, es gibt keine Liste mit „wichtigen Gründen“ für eine fristlose Kündigung. Das kommt auf die Situation und das Arbeitsverhältnis bzw. die Tätigkeit an.
Wonach würde sich der Schadensersatz richten?
Nach einem nachweisbaren Schaden (also welche zusätzlichen Kosten dem Arbeitgeber konkret entstehen, durch das schnelle Verschwinden des Arbeitnehmers).
In Streitfragen allgemein.Was wäre denn wenn der Arbeitnehmer
einfach behauptet, es wurde damals keine Kündigungsfrist
genannt, er kann sagen es wurde keine Frist vereinbart etc,
oder andere Dinge abstreitet.Worauf will sich der Arbeitgeber
dann beziehen?
Auf das BGB -> http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Das mit dem … „Wenn du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, kannst du von einem Tag auf den anderen kündigen.“ … ist ein Märchen.
MfG